wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 06.06.2016

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2016
- L 12 AS 1643/16 ER-B -

Jobcenter muss Kosten für Nachhilfe bei fehlender Aussicht auf erfolgreiche Versetzung in die nächste Klassenstufe nicht übernehmen

Keine Lernförderung auf Kosten des Jobcenters bei negativer Prognose und notwendigem Wechsel der Schulform wegen gravierender Defizite

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine 11-jährige Realschülerin keine Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) vom Jobcenter beanspruchen kann, da auch mit Nachhilfe die Versetzung in die nächste Klassenstufe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreicht werden kann und ein Wechsel auf die Werkrealschule angezeigt ist.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Mutter der Schülerin nach einem schlechten Halbjahreszeugnis im Februar 2016 (u.a. Deutsch Note 5, Mathematik Note 5, Naturwissenschaftliches Arbeiten Note 5; Versetzung gefährdet, Schulwechsel empfohlen) beim Jobcenter mehrere Anträge auf Bildung und Teilhabeleistungen in Form von Lernförderung gestellt, die abgelehnt wurden. In einem Eilverfahren hat zunächst das Sozialgericht Freiburg das Jobcenter verpflichtet, der Schülerin Nachhilfe im Umfang von 6 Stunden/Woche zu zahlen. Erst nach dieser Entscheidung ist eine ausführliche Stellungnahme der Lehrkräfte vorgelegt worden, die davon ausgehen, dass eine... Lesen Sie mehr

Werbung

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 02.06.2016
- C-438/14 -

Im EU-Ausland angenommener Nachname mit Adelsbestandteilen muss in Deutschland nicht anerkannt werden

Anerkennung kann zur Sicherstellung der Gleichheit aller deutschen Staatsbürger vor dem Gesetz verweigert werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in einem anderen Mitgliedstaat, dessen Angehörigkeit der Betroffene ebenfalls besitzt, frei gewählt wurde, in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt werden muss. Die Anerkennung kann verweigert werden, wenn dies geeignet und erforderlich ist, um die Gleichheit aller deutschen Staatsbürger vor dem Gesetz sicherzustellen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Herr Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff ("Nabiel Peter" sind die Vornamen, "Bogendorff von Wolffersdorff" der Nachname) wurde im Jahr 1963 in Deutschland geboren. Bei seiner Geburt erhielt er den Vornamen "Nabiel" und den Nachnamen "Bagadi". Im Anschluss an ein Verwaltungsverfahren zur Namensänderung hieß er Nabiel Peter Bogendorff.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2016
- S 4 AS 2297/15 -

Trinkgeld einer Friseurin darf nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden

Geben von Trinkgeld stellt freiwillige Leistung dar und beruht nicht auf rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV-Leistungsbeziehern grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist alleinerziehende Mutter und in Teilzeit als Friseurin beschäftigt. Aus ihrer Tätigkeit erzielte sie zuletzt bei einer monatlichen Arbeitszeit von 60 Stunden einen Bruttoarbeitslohn von 540 Euro. Nachdem die Klägerin Nachfragen des Jobcenters nach ihren Trinkgeldeinnahmen nicht beantwortet hatte, ging das Jobcenter von einem geschätzten... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 24.11.2015
- 11 UF 1140/15 -

Kind hat Anspruch auf Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft gegen Elternteil

Obhutselternteil kann Herausgabeanspruch geltend machen

Ist ein Elternteil im Besitz von Impfpass und Untersuchungsheft, so kann das Kind gemäß einer entsprechenden Anwendung von §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB die Herausgabe verlangen. Der Anspruch kann von dem Elternteil geltend gemacht werden, bei dem das Kind lebt (sog. Obhutselternteil). Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter eines siebenjährigen Kindes verlangte von dem Kindesvater die Herausgabe des in seinem Besitz befindlichen Impfpasses und des Untersuchungsheftes. Das Kind lebte bei der Mutter. Der Vater verweigerte eine Herausgabe und führte zur Begründung an, dass die Unterlagen nur für die von der Mutter aus seiner Sicht zu Unrecht vorgenommene... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 30.05.2016
- 3 L 382/16.NW -

Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitigem Konsum von Cannabis und Alkohol rechtmäßig

Konsum von Cannabis und Alkohol führt zur Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass der Landkreis Bad Dürkheim einem Kreisbewohner zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen und das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt hat, nachdem dieser im November 2015 ein Kraftfahrzeug unter Drogen- und Alkoholeinfluss geführt hatte.

Der 23 jährige Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 2010 im Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen B, M, S und L. Er wurde am 21. November 2015 gegen 4 Uhr als Führer eines Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei ergab sich der Verdacht einer aktuellen Drogeneinwirkung (leicht gerötete Bindehäute und glasig/wässrige Augen). Eine dem Antragsteller entnommene... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 02.02.2016
- 20 C 450/15 -

Miet­erhöhungs­verlangen: Keine Wohnwerterhöhung aufgrund durch Lichtschalter gekoppelter Badlüftung sowie fehlender Beheizbarkeit der Küche

Beheizung der offenen Küche über angrenzendes Wohnzimmer unerheblich

Verfügt ein Badezimmer nur über eine durch einen Lichtschalter gekoppelte Entlüftung, so ist dies nicht als wohnwerterhöhend gemäß dem Berliner Mietspiegel 2015 zu werten. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine zum Wohnzimmer offene Küche über keine Heizung verfügt, sondern über das Wohnzimmer beheizt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 erhielten die Mieter einer Wohnung ein Mieterhöhungsverlangen. Die Vermieterin stufte unter anderem die Entlüftungsanlage im Bad sowie die zum Wohnzimmer gelegene offene Küche als wohnwerterhöhend ein. Dem traten die Mieter entgegen und weigerten sich daher die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären. Sie bemängelten unter anderem,... Lesen Sie mehr

Landgericht Marburg, Urteil vom 19.07.1995
- 5 O 33/90 -

500.000 DM Schmerzensgeld für achteinhalb Jahre unrechtmäßiger Freiheitsentziehung

Krankenhausträger zu hoher Schmerzensgeldzahlung für rechtswidrige Unterbringung in psychiatrischer Klinik verurteilt

Die gutachterliche Fehlbeurteilung in einer psychiatrischen Klinik führte zu einer langjährigen Freiheitsentziehung in der Einrichtung, in der es überdies zu fehlerhaften ärztlichen Behandlungen kam. Das Landgericht Marburg hat dem betroffenen Mann für diese achteinhalb Jahre währende rechtswidrige Unterbringung ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 DM zugesprochen, welches ihm der Krankenhausträger zu bezahlen hat.

Der Kläger befand sich zunächst aufgrund fehlerhaft erstatteter Gutachten in der Klinik. Bei ihm wurden die Unterbringungsvoraussetzungen des § 1 HFEG (Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen) unzutreffend bejaht. Danach sind "geisteskranke" und "geistesschwache" Menschen in einer geschlossenen Krankenabteilung... Lesen Sie mehr




Werbung