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alle Urteile, veröffentlicht am 26.02.2016

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.11.2015
- 2 WF 191/15 -

Vater steht auch ohne Umgangsrecht Auskunftsanspruch über Entwicklung seines Kindes zu

Verlangte Auskunftserteilung widerspricht nicht dem Kindeswohl

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen kann.

Der 1988 geborene Antragsteller und die 1990 geborene Beteiligte sind getrennt lebende Eltern ihrer im Juli 2010 geborenen Tochter. Die elterliche Sorge steht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung allein der Mutter zu, ein Umgangsrecht hat der Vater, der zwischenzeitlich inhaftiert war, nicht. Der Vater verlangte von der Mutter im halbjährigen Abstand zwei Bilder des Kindes und Auskunft über die Entwicklung. Dabei hatte er eingeräumt, gegenüber der Kindesmutter Gewalt ausgeübt zu haben. Die Kindesmutter hatte geltend gemacht, dass der Vater auch gegenüber dem Kind gewalttätig gewesen sei und kein Interesse an dem Kind habe. Die Mutter hielt den Antrag für rechtsmissbräuchlich.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 06.10.2015
- 261 C 15987/15 -

Deutsche Mobilfunkbetreiber müssen technische Konfigurationen nicht an im Ausland erworbene Handys anpassen

Mobilfunkanbieter muss nur Nutzung des Mobilfunkdienstes mit in Deutschland handelsüblichem Funktelefon sicherstellen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass für einen Mobilfunkbetreiber in Deutschland keine Verpflichtung besteht, die technischen Konfigurationen so anzupassen, dass auch im Ausland erworbene Handys hier verwendet werden können.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein Mobilfunkdienst. Sie schaltet ihren Vertragspartnern einen Mobilfunkanschluss auf deren Auftrag hin frei und stellt eine Rufnummer zur Verfügung. Sie überlässt ihren Kunden hierfür eine codierte Telekarte mit der zugeteilten Rufnummer.Der beklagte Kunde schloss mit dem klagenden Mobilfunkdienst bereits vor zehn... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.02.2016
- 4 K 672/15.NW -

Lasertag-Arena im Gewerbegebiet unzulässig

Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet gemäß geltenden und wirksamen Bebauungsplans ausgeschlossen

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine im Gewerbegebiet in Speyer geplante Lasertag-Anlage nach dem im Januar 2016 verkündeten Bebauungsplan unzulässig ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beantragte im Juli 2014 bei der beklagten Stadt Speyer eine Baugenehmigung für die Umnutzung einer Lagerhalle auf einem Grundstückteil in der Industriestraße in Speyer in eine Lasertag-Arena mit Fitnessraum. Beim Lasertag treten mehrere Spieler mit Handfeuerwaffen ähnlichen Laserpointern in einer... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 12.01.2016
- 1 K 3238/15.TR -

Beamtin hat keinen Anspruch auf Sofa und Laufband im Dienstzimmer

Medizinische Notwendigkeit und therapeutische Eignung der Gegenstände zur Erhaltung der Dienstfähigkeit fraglich

Die Dienstanweisung zur Entfernung eines Sofas und eines Laufbandes aus dem Dienstzimmer einer Beamtin sowie die zwangsweise Entfernung dieser Gegenstände sind nicht zu beanstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist leitende Beamtin im Dienst der beklagten Universität. Im Mai 2015 wurde der Präsident der Beklagten darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Klägerin in ihrem Dienstzimmer durch die Mitarbeiter der Universität ein privates Laufband habe aufstellen lassen. In der Folge wies er sie auf die Unzulässigkeit dieser Maßnahme hin. Hierauf teilte... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2016
- L 6 U 4089/15 -

Gewöhnliche Lärmbelästigung in Großraumbüro kann keine Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" verursachen

Hörmindeung eines 48jährigen Ingenieurs ist altersentsprechend nicht ungewöhnlich

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die langjährige Arbeit in einem Großraumbüro auch dann keine Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" verursacht, wenn sie mit Lärmeinwirkung durch Mitarbeiter, Klimaanlage, Kühlschrank und zeitweisen Bauarbeiten verbunden ist. Der für die Anerkennung einer gerade durch die berufliche Tätigkeit verursachten Erkrankung erforderliche Dauerschallpegel wird bei weitem nicht erreicht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 48jähriger Ingenieur, der seit rund 15 Jahren in einem Großraumbüro bei der Firma Robert Bosch GmbH beschäftigt ist, erkrankte an Tinnitus und einer leichten Hörminderung im Hochtonbereich an beiden Ohren. Er wollte erreichen, dass diese Erkrankung von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse als Berufskrankheit... Lesen Sie mehr




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