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alle Urteile, veröffentlicht am 02.02.2016

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 27.01.2016
- 1 K 190/14 -

Straftäter scheitert mit Klage gegen Namensänderung seines Kindes

Namensänderung ermöglicht Sohn Distanzierung von krimineller Vergangenheit des Vaters

Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage eines Vaters abgewiesen, der sich gegen die Änderung des Familiennamens seines Sohnes gewandt hatte. Das Gericht hielt die Änderung des Familiennamens aus Gründen des Kindeswohls für erforderlich, zumal das Kind aufgrund des kriminellen Verhaltens des Vaters in der Vergangenheit auch keinen persönlichen Kontakt mehr zu diesem haben möchte.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist mehrfach wegen verschiedener Straftaten zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden und befindet sich seit 2010 fast durchgängig in Haft. Ende 2013 beantragte der 2008 geborene Sohn des Klägers beim Beklagten, seinen Familiennamen in den seiner Mutter zu ändern. Diesem Antrag gab der Beklagte im Januar 2014 statt. Hiergegen wandte sich der Kläger unter anderem mit der Begründung, dass er mit der Namensgebung seine Verbundenheit zu seinem Sohn, dem Beigeladenen im Verfahren, dokumentiert habe. Dieser solle langfristig Kontakt zu seiner Familie väterlicherseits haben. Dieses ihm als Vater zustehende Recht sei durch die Namensänderung verletzt.... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 28.01.2016
- S 8 AS 1064/14 -

Jobcenter muss Kosten für Fahrten zum Kindergarten nicht übernehmen

Beförderungskosten müssen aus bewilligtem Mehrbedarf für Alleinerziehende bestritten werden

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass das Jobcenter Mainz die Kosten für die Beförderung eines Kindes zur Kindertagesstätte nicht übernehmen muss.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine alleinerziehende Mutter aus Mainz, die Bezieherin von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ist. Sie hatte für ihr dreijähriges Kind von der Stadt Mainz einen Kita-Platz nicht in der Nähe ihrer Wohnung im Stadtteil Hartenberg-Münchfeld, sondern in Bretzenheim erhalten. Für die werktägliche Beförderung des Kindes zum Kindergarten beantragte sie... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.09.2015
- 3 B 1518/15 -

Kein Nachbarschutz gegen Wohnungen für Asylbewerber in reinem Wohngebiet

Nachbar muss übliche Wohnnutzung durch Flüchtlinge dulden

Beabsichtigt der Eigentümer eines Wohnhauses Asylbewerber in den einzelnen Wohnungen unterzubringen, so steht einem Nachbar dagegen kein Anspruch auf Untersagung zu. Ein Nachbar hat eine übliche Wohnnutzung durch Flüchtlinge zu dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungs­gerichts­hofs Hessen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines dreigeschossigen Wohnhauses stellte die darin liegenden Wohnungen Asylbewerbern zur Verfügung. Im Durchschnitt lebten etwa zehn bis dreizehn Personen in dem Haus. Eine Genehmigung zur Nutzungsänderung hatte der Eigentümer nicht beantragt. Ein Nachbar fühlte sich durch die Unterbringung der Asylbewerber gestört. Seiner... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 01.10.2015
- 9 C 290/15 -

Vermieter muss Strom­unter­brechungen aufgrund von Bauarbeiten drei Tage vorher ankündigen

Schriftliche Mitteilung mit Angabe der voraussichtlichen Zeit und Dauer der Stromunterbrechung erforderlich

Muss im Rahmen von Bauarbeiten der Strom unterbrochen werden, so muss dies der Vermieter vorher rechtzeitig ankündigen. Ein Mieter kann verlangen, dass er drei Tage zuvor schriftlich über die Zeit und Dauer der Stromunterbrechung informiert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2015 kam es im Zuge von Elektroarbeiten in einem Wohnhaus zu mehreren Stromunterbrechungen. Nachdem der Strom an drei Tagen unangekündigt unterbrochen wurde, beantragte eine Mieterin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass die Vermieterin mindestens drei Tage zuvor schriftlich über die voraussichtliche Zeit und Dauer der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2016
- 18 K 367/15 -

Keine umfassende Befreiung von LKW-Dokumentations­pflichten für Deutsche Post AG

Ausnahme­vorschriften sind in Bereichen starken Wettbewerbs eng auszulegen

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Deutschen Post AG gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Mit der Klage wollte die Deutschen Post AG die Feststellung erwirken, dass sie nicht verpflichtet ist, Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer zu dokumentieren, wenn sie mit ihren Fahrzeugen Sendungen im Rahmen des Universaldienstes zustellt und den Fahrzeugen zugleich Sendungen außerhalb des Universaldienstes beigeladen sind.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens - die Deutsche Post AG - ist als Universaldienstleister tätig. Zum Universaldienst gehören u. a. Pakete bis zu einem Gewicht von 20 kg. Die Klägerin hat mehr als 10.000 Fahrzeuge im Rahmen des Universaldienstes im Einsatz. Die Fahrpersonalverordnung, die die Dokumentationspflichten der Unternehmen hinsichtlich der Lenk- und der Ruhezeiten... Lesen Sie mehr



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