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alle Urteile, veröffentlicht am 05.01.2016

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.11.2015
- 10 W 153/15 -

Zettel-Testamente: Testament auf kleinem Zettel und zusammengefaltetem Pergamentpapier ungültig

Für Annahme eines Testaments muss ein Testierwille feststellbar sein

Ein ernsthafter Testierwillen kann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Die im Juli 2013 im Alter von 102 Jahren verstorbene, verwitwete Erblasserin war Eigentümerin eines Hausgrundstücks in Lübbecke. Sie hinterließ eine in Preußisch Oldendorf lebende Tochter, drei Enkel in Lübbecke und eine Enkelin in Münster. Die Enkelkinder stammten von dem im Jahr 2009 vorverstorbenen Sohn H. der Erblasserin ab.In der Annahme gültige Testamente der Erblasserin in den Händen zu haben, aus denen sich eine Erbeinsetzung ihres Vaters H. ergebe, legten die Enkel im April 2014 zwei Schriftstücke aus dem Jahre 1986 vor. Bei einem dieser Schriftstücke handelte es sich um einen ca. 8x10 cm großen, per Hand ausgeschnittenen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 28.07.2015
- 8 C 488/14 -

Mieter darf Außenseite der Wohnungseingangstür nicht eigenmächtig streichen

Berechtigung zum Anstrich nur aufgrund bestehender Mängel

Der Mieter ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt eigenmächtig die Außenseite der Wohnungseingangstür zu streichen. Eine Berechtigung kann sich aber daraus ergeben, dass sich der Vermieter weigert einen bestehenden Mangel zu beheben. In diesem Fall darf der Farbton aber nicht von der ursprünglichen Farbe abweichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall strich der Mieter einer Wohnung die Außenseite seiner Wohnungseingangstür in einer von dem ursprünglichen Anstrich abweichenden Farbe. Da sein Vermieter dies für unzulässig hielt, klagte er auf Zahlung von Schadenersatz.Das Amtsgericht Münster entschied... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2014
- 15 Sa 825/13 -

Zu erwartende krankheitsbedingte Fehlzeiten von 17,4 Wochen pro Jahr rechtfertigen keine fristlose Kündigung eines Arbeits­verhält­nisses

Keine unzumutbaren wirtschlichen Belastungen aufgrund jährlicher Entgelt­fort­zahlungs­kosten in Umfang von 14,7 Wochen

Ist aufgrund vergangener krankheitsbedingter Fehlzeiten zu erwarten, dass eine Arbeitnehmerin in Zukunft 17,4 Wochen pro Jahr arbeitsunfähig erkrankt, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung des Arbeits­verhält­nisses. Jährliche Entgelt­fort­zahlungs­kosten in einem Umfang von 14,7 Wochen jährlich stellen keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Berlin-Brandenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Arbeitnehmerin im Oktober 2011 fristlos gekündigt, da sie seit dem Jahr 2000 wiederholt arbeitsunfähig erkrankte. Die Arbeitgeberin befürchtete, dass die Mitarbeiterin auch in Zukunft krankheitsbedingt fehlen würde und somit Entgeltfortzahlungen in erheblichen Umfang anstehen würden. Dies sei ihr wirtschaftlich nicht zumutbar gewesen. Die Arbeitnehmerin... Lesen Sie mehr