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alle Urteile, veröffentlicht am 24.12.2015
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.09.2015
- 23 U 15/15 -
Garantiebedingungen von Apple wegen unangemessener Benachteiligung von Kunden unzulässig
Haftung für Produktmängel von Apple unzulässig eingeschränkt
Das Berliner Kammergericht hat 16 Klauseln einer Herstellergarantie von Apple für unzulässig erklärt, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2014.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Apple vorgeworfen, die Haftung für Produktmängel unzulässig einzuschränken. Apple hatte die strittigen Bedingungen nach der Klageerhebung zwar geändert, wollte aber die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben.Die einjährige Hardwaregarantie, die Apple für Material- und Herstellungsfehler von Produkten gab, blieb hinter den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zurück. Laut Gesetz haftet ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel. Apple gewährte eine Garantie für ein Jahr und schloss darüber hinaus eine Garantiehaftung aus. Für Produktmängel... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17.11.2015
- 1 K 398/15.KO -
Erdgeschoss eines Wohnhauses darf als islamisches Gebetshaus genutzt werden
Gebetshaus verletzt keine Nachbarrechte und ist daher von Anwohnern hinzunehmen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass das Erdgeschoss eines Wohnhauses als ein islamisches Gebetshaus genutzt werden darf. Das Gericht verwies darauf, dass das für maximal 62 Besucher ausgelegte Gebetshaus ohnehin in einem durch Verkehrslärm vorbelasteten Gebiet liegt und deshalb von der Nachbarschaft hinzunehmen ist.
Der Beigeladene des zugrunde liegenden Streitfalls gehört dem Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. an, der Eigentümer eines im Innenbereich von Bendorf gelegenen Hausgrundstücks ist. Der Landkreis Mayen-Koblenz erteilte ihm einen Bauvorbescheid zur Umnutzung des Erdgeschosses des Wohnhauses in ein Gebetshaus mit jeweils einem Gebetsraum für Männer und für Frauen nebst Nebenräumen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.11.2015
- BVerwG 5 C 14.14 -
Umzugskostenerstattung für Berufssoldaten nach Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand möglich
Umzug muss berufsbezogenen Charakter aufweisen
Begründet ein vorzeitig in den Ruhestand getretener Berufssoldat einen neuen Beruf, können auf Grund einer Ermessensentscheidung der Wehrverwaltung Leistungen nach dem Bundesumzugskostengesetz bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufnahme der neuen beruflichen Tätigkeit der Grund für seinen Umzug ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Januar 1953 geborene Kläger war Berufssoldat der Bundeswehr, zuletzt im Rang eines Oberstleutnants. Er trat mit Ablauf des 31. Januar 2012 und damit vor Erreichen der für Berufssoldaten seines Ranges geltenden allgemeinen Altersgrenze (Vollendung des 62. Lebensjahres) in den Ruhestand. Zu diesem Zeitpunkt wohnte er in Köln. Ende Februar... Lesen Sie mehr