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alle Urteile, veröffentlicht am 23.09.2015

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.09.2015
- 7 K 3025/14.F -

Möglichkeiten der Bargeldauszahlung nach Zahlung konsumierter Waren mit EC-Karte in Spielstätte zulässig

Geldgeschäfte unterliegen nicht den Vorschriften des Zahlungs­dienste­aufsichts­gesetz

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Bargeldauszahlungen an Kunden, die in einem Restaurant verbunden mit einer Spielstätte im Wege von Elektronik-Cash-Transaktionen mit PIN-Eingabe den Konsum ihrer Waren bezahlen, nicht den Vorschriften des Zahlungs­dienste­aufsichts­gesetz unterfallen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt ein Restaurant, dem eine Spielstätte mit insgesamt fünf Spielräumen räumlich angeschlossen ist. In dem Restaurant können die Kunden für ihren Verzehr mit Bargeld oder mittels EC-Karte und der dazugehörigen Pin-Eingabe bezahlen. Ebenso können sie in der Spielstätte für den Erwerb von Snacks, Getränken oder Tabakwaren mittels EC-Karte und PIN-Eingabe bezahlen. Auf Wunsch der Kunden gegenüber den jeweiligen Mitarbeitern können diese Bargeld ausgezahlt erhalten. Dies ist sowohl im Restaurant als auch in der Spielstätte möglich. Voraussetzung ist lediglich der Konsum von Waren im Wert von mindestens fünf Euro.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 10.09.2015
- OLG 26 Ss 505/15 (Z) -

Führen eines Pferdes ist kein Reiten

Kein Bußgeld für Führen eines Pferdes außerhalb von ausgewiesenen Reitwegen

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass "das Führen" eines Pferdes nicht mit dem möglichen Wortsinn des bußgeldbewährten "Reitens" vereinbar ist. Nach Auslegung des Gerichts besteht bereits dem Wortsinn nach ein Unterschied zwischen "dem Führen" und "dem Reiten".

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau bei einem Ausritt einen ausgewiesenen Reitweg verlassen und das Pferd per Zügel zu einer 50 m vom Reitweg entfernten Wiese geführt, um dort Rast zu machen.Das Amtsgericht Pirna hat die Betroffene wegen "unerlaubten Reitens auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen" zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt, weil es das Führen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2015
- I ZR 105/14 -

Schokoladenbär von Lindt stellt keine unlautere Nachahmung der Goldbären von Haribo dar

Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vertrieb einer in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenfigur in Bärenform durch Lindt weder die Goldbären-Marken von Haribo verletzt noch eine unlautere Nachahmung ihrer Fruchtgummiprodukte darstellt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls produziert und vertreibt Fruchtgummiprodukte. Zu den von ihr hergestellten Erzeugnissen gehören sogenannte "Gummibärchen", die sie mit "GOLDBÄREN" bezeichnet. Sie ist Inhaberin der für Zuckerwaren eingetragenen Wortmarken "Goldbären", "Goldbär" und "Gold-Teddy". Die Beklagten vertreiben Schokoladenprodukte. Dazu zählen der "Lindt Goldhase"... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 16.09.2015
- 2 Ss (OWi) 163/15 -

Geldbuße für Teilnahme an Fußball-Fanmarsch zulässig

Fanmarsch fällt nicht unter den Schutz der Versammlungs­freiheit

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Fußball-Fanmarsch mit lautstarkem Rufen von Hassparolen kann eine Geldbuße begründen. Laut Ausführungen des Oberlandesgerichts widerspricht das lautstarke Skandieren hasserfüllter Inhalte den Anforderungen, die an ein gedeihliches Zusammenleben zu stellen sind, und beeinträchtigt die öffentliche Ordnung.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 23. August 2014 nahm ein 18-jähriger Fußballfan des VfL Osnabrück an einem nicht genehmigten Fanmarsch quer durch die Osnabrücker Innenstadt teil. Die Fußgängerzone war belebt, auf einem angrenzenden Platz fand der Wochenmarkt statt. Anlass des Marsches war ein Heimspiel des VfL Osnabrück gegen den Rivalen SC Preußen Münster. Die Osnabrücker... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.2005
- VIII ZR 381/03 -

BGH zum Kautions­rückzahlungs­anspruch: Regelung des § 566 a BGB gilt nicht bei Grundstückserwerb vor dem 1. September 2001

Rück­zahlungs­anspruch setzt daher Weiterleitung der Kaution an Erwerber voraus

Kommt es während der Mietzeit zu einem Eigentümerwechsel, so kann der Mieter gemäß § 566 a BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Erwerber die geleistete Kaution zurückfordern. Die Vorschrift findet jedoch dann keine Anwendung, wenn der Grundstückserwerb vor dem 1. September 2001, dem Tag des Inkrafttretens der Vorschrift, erfolgte. Ist dies der Fall, so gilt weiterhin § 572 BGB alte Fassung, wonach der Rück­zahlungs­anspruch nur bestand, wenn die Kaution an den Erwerber weitergeleitet wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung leisteten zu Mietbeginn im Mai 1996 eine Kaution in Höhe von 4.250 DM. Nachfolgend kam es zu einem Eigentümerwechsel an der vermieteten Wohnung. Nachdem das Mietverhältnis im Oktober 2002 endete, verlangten die Mieter von der neuen Vermieterin die Rückzahlung der Kaution. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen und führte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2015
- 11 Wx 29/15 -

Kauf einer Eigentumswohnung durch Testaments­vollstrecker eines minderjährigen Erben bedarf keiner familienrechtlichen Genehmigung

Minderjährige ausreichend durch Regeln der Testaments­vollstreckung geschützt

Wird das Erbe eines Minderjährigen unter der Verwaltung eines Testaments­vollstreckers gestellt, so kann dieser für den minderjährigen Erben eine Eigentumswohnung kaufen. Einer Genehmigung des Familiengerichts oder des minderjährigen Erbens bedarf es dafür nicht. Denn der Erbe ist ausreichend durch die Regeln der Testaments­vollstreckung geschützt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein minderjähriges Kind wurde Alleinerbe seines im Mai 2012 verstorbenen Vaters. Die Verwaltung des Erbes übernahm ein Testamentsvollstrecker. Dieser beabsichtigte im August 2014 den Kauf einer Eigentumswohnung für den minderjährigen Erben. Während die Mutter damit einverstanden war, verlangte das Amtsgericht Mannheim, in seiner Eigenschaft... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2015
- XII ZR 99/14 -

Einwilligung zur künstlichen Befruchtung der Lebensgefährtin durch Samenspende begründet vertragliche Unterhaltspflicht des Vaters für das Kind

Mann muss auch bei nicht anerkannter Vaterschaft nach Zustimmung zur künstlichen Befruchtung für Unterhalt aufkommen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den gemeinsam mit der Mutter in die heterologe Insemination mit Spendersamen einwilligenden Mann für das daraus hervorgegangene Kind eine vertragliche Unterhaltspflicht trifft, auch wenn er nicht mit der Mutter verheiratet ist und das Kind nicht anerkannt hat.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens macht gegen den Beklagten Unterhalt geltend und stützt den Anspruch auf eine zwischen ihrer Mutter und dem Beklagten im Rahmen einer heterologen Insemination geschlossene Vereinbarung. Die Mutter der Klägerin und der Beklagte unterhielten seit 2000 bis mindestens September 2007 eine intime Beziehung, ohne in einem gemeinsamen Haushalt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2015
- VG 24 K 202.14 -

Zucht von Nacktkatzen ohne Tasthaare ist Qualzucht

Fehlen von Tasthaaren ist als Schaden und Leiden anzusehen

Die Zucht von Nacktkatzen ohne funktionsfähige Tasthaare ist als Qualzucht anzusehen und verstößt daher gegen das Tierschutzgesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hält und züchtet Canadian-Sphinx-Katzen (sogenannte Nacktkatzen). Die Tiere haben aufgrund einer Genveränderung keine funktionsfähigen Tasthaare. Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn ihnen Körperteile für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder diese untauglich sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden... Lesen Sie mehr