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alle Urteile, veröffentlicht am 12.08.2015
Amtsgericht München, Urteil vom 31.03.2015
- 853 Ds 380 Js 205341/13 -
Freiheitsstrafen für Schleuser von Flüchtlingen
Geschleuste müssen Schleuserlohn in mindestens vierstelliger Höhe zahlen
Das Amtsgericht München hat einen irakischen und zwei syrische Staatsangehörigen wegen des Einschleusens von Ausländern zu Freiheitsstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Haupttäter A., ein irakischer Staatsangehöriger, der seit dem Jahr 2000 in Deutschland lebt aber noch nicht eingebürgert ist, schleust seit Herbst 2013 gewerbsmäßig gegen die Zahlung von Geld Ausländer nach Deutschland ein, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Vertrages über den europäischen Wirtschaftsraum sind und über keinen Aufenthaltstitel in der Europäischen Union verfügen, insbesondere über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn und Österreich eingeschleuste Syrer. Der Haupttäter A. organisierte als Finanzhalter... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.07.2009
- 1 ABR 42/08 -
Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf Einrichtung einer Beschwerdestelle für Diskriminierungen
Arbeitgeber hat hinsichtlich der Organisation des Betriebs freie Hand
Einem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf den Ort der Errichtung einer Beschwerdestelle für Diskriminierungen sowie deren Besetzung zu. Dies betrifft nämlich die Organisation des Betriebs. Dabei hat der Arbeitgeber freie Hand. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiberin einer Drogeriemarktkette beabsichtigte im Dezember 2006 eine Beschwerdestelle für Diskriminierungen einzurichten. Der Betriebsrat beanspruchte für sich ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Ortes der Errichtung der Beschwerdestelle sowie deren Besetzung. Da das Unternehmen ein solches Recht zurückwies, kam der Fall vor... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 15.07.2015
- 3 Ws 59/15 Vollz -
Strafgefangene können nicht den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR verlangen
Mindestlohn setzt Arbeitnehmereigenschaft voraus
Einem Strafgefangenen steht nicht der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR zu, weil der Mindestlohn nur für Arbeitnehmer gilt. Ein Häftling ist kein Arbeitnehmer. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Strafgefangener der JVA Fuhlsbüttel beanspruchte für seine Arbeitstätigkeit den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR. Da die Haftanstalt dieses Ansinnen zurückwies, wendete sich der Häftling an das Landgericht Hamburg. Nachdem dieses jedoch entschied, dass das Mindestlohngesetz auf Strafgefangene keine Anwendung findet, musste sich das... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.08.2015
- 9 AZR 98/14 -
Zirkusunternehmen muss Artistengruppe mit "Vertrag über freie Mitarbeit" nicht krankenversichern
"Vertrag über freie Mitarbeit" sieht für Arbeitsverhältnisse kein charakteristisches Weisungsrecht vor
Vereinbart eine Artistengruppe mit einem Zirkusunternehmen in einem Vertrag über "freie Mitarbeit", im Rahmen einer Zirkusaufführung eine in einem Video dokumentierte Artistennummer darzubieten, liegt in der Regel kein Arbeitsverhältnis vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt einen Zirkus. Die Kläger, eine Artistengruppe, verpflichteten sich in einem von den Parteien sogenannten "Vertrag über freie Mitarbeit", im Rahmen der von der Beklagten veranstalteten Zirkusaufführungen eine von ihnen zuvor einstudierte "Hochseil- und Todesradnummer - gesehen wie auf dem Video bei Youtube" darzubieten. Ein Kläger... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.08.2015
- 2 A 11059/14.OVG -
Beamte auf Zeit können wegen Schwerbehinderung vorzeitigen Ruhestand beanspruchen
Aktuelle gesetzliche Regelung gilt trotz vorhandener Begrenzung im Wortlaut auch für Beamte auf Zeit
Beamtinnen und Beamte auf Zeit haben auch auf Grundlage des seit 2012 geltenden Landesbeamtengesetzes die Möglichkeit, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung auf ihren Antrag hin mit Vollendung des 61. Lebensjahres in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Verbandsgemeinde, deren seit 1992 amtierender Bürgermeister (Beigeladener) zum 1. Januar 2010 seine aktuelle und noch bis zum 31. Dezember 2017 laufende Amtszeit angetreten hat. Für die Dauer der Amtszeit steht er in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Unter Berufung auf eine anerkannte Schwerbehinderung beantragte er im Jahr 2013 bei... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 11.08.2015
- B 9 BL 1/14 R -
Schwerst hirngeschädigte Kinder werden nicht länger vom Blindengeld ausgeschlossen
Kriterium der spezifischen Sehstörung als Voraussetzung für Anspruch auf Blindengeld nicht praktikabel
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre Beeinträchtigung des Sehvermögens noch deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung sonstiger Sinneswahrnehmungen wie zum Beispiel Hören oder Tasten (sogenannte spezifische Störung des Sehvermögens).
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 10-jährige Kläger erlitt bei seiner Geburt (2005) wegen einer Minderversorgung mit Sauer-stoff schwerste Hirnschäden, die unter anderem zu einer schweren mentalen Retardierung mit Intelligenzminderung geführt haben. Der Entwicklungsstand des Klägers entspricht nur dem eines ein- bis viermonatigen Säuglings. Seine kognitive Wahrnehmungsfähigkeit... Lesen Sie mehr