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alle Urteile, veröffentlicht am 06.08.2015
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.07.2015
- VG 5 L 183.15; VG 26 L 195.15, VG 28 L 222.15; VG 28 L 223.15 -
Justizvollzugsanstalten dürfen Ausbildung zum Gerichtsvollzieher nicht wegen Personalnot ablehnen
Dienstliche Belange des Landes Berlin sprechen für Abordnung zur Ausbildung
Die Berliner Justizvollzugsanstalten müssen trotz Personalnot ihre Bediensteten vorläufig zur weiteren Ausbildung zum Gerichtsvollzieher abordnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in vier Eilverfahren.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens sind als Justizvollzugsbeamte in den Justizvollzugsanstalten Heidering, Moabit und Tegel eingesetzt. Nach einem Auswahlverfahren wurden sie vom Kammergericht zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen. Die dafür erforderliche Abordnung lehnten ihre Dienststellen unter Berufung auf ihre Personalnot ab.Das Verwaltungsgericht Berlin rügte dieses Vorgehen als ermessensfehlerhaft. Die geltend gemachten dienstlichen Belange seien nicht hinreichend mit den persönlichen Interessen der Beamten an ihrem beruflichen Fortkommen abgewogen worden. Ebenso unberücksichtigt sei geblieben, dass... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2015
- 63 S 362/14 -
Mieter haben Verkürzung des Flurs um 1,60 m durch Einbau eines Fahrstuhls zu dulden
Installation eines Personenaufzugs stellt gemäß § 555 b Nr. 4 BGB Modernisierungsmaßnahme dar
Wird im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme ein Fahrstuhl in einem Wohnhaus eingebaut und verkürzt sich dadurch der Flur einer fast 134 qm großen Wohnung um 1,60 m, so haben die Mieter dies zu dulden. Eine unzumutbare Härte liegt darin nämlich nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte durch den Einbau eines Fahrstuhls der Eingang einer fast 134 qm großen Wohnung um 1,60 m in den Wohnungsflur hinein verlegt werden. Die Mieter der Wohnung akzeptierten die dadurch bedingte Verkürzung des Flurs nicht. Ihrer Meinung nach habe eine unzulässige Änderung des Grundrisses vorgelegen. Zudem bemängelten sie, dass sich durch den Verlust des... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.08.2015
- BVerwG 6 C 8.14, BVerwG 6 C 9.14, BVerwG 6 C 10.14 -
Genehmigung des Briefportos der Deutschen Post in den Jahren 2003 bis 2005 rechtswidrig
Bundesnetzagentur verstößt bei Genehmigung der Entgelte gegen gesetzliche Vorgaben
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu hohe Entgelte für die Postdienstleistungen "Standardbrief" national, "Kompaktbrief" national, "Großbrief" national und "Postkarte" national genehmigt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Entgeltregulierungsverordnung fasste die Bundesnetzagentur durch einen Beschluss aus dem Jahr 2002 die der Entgeltgenehmigung unterliegenden Postdienstleistungen der beigeladenen Deutschen Post in drei Körben zusammen, darunter einem Korb mit den Formaten Postkarte, Standardbrief, Kompaktbrief und Großbrief. Der Beschluss... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 08.08.1978
- 16 WF 200/78 ES -
Nichtzahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt rechtfertigt sofortige Scheidung
Fortsetzung der Ehe bis Ablauf des Trennungsjahrs stellt unzumutbare Härte dar
Kommt der Ehemann seiner Pflicht zur Zahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt nicht nach, so kann sich die Ehefrau noch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen. Denn die Fortsetzung der Ehe ist für sie unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall trennte sich ein Ehepaar im März 1978. Da der Ehemann seinen Job verloren und daher keinen Unterhalt für seine Ehefrau und seine beiden Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren gezahlt hatte, wollte sich die Ehefrau noch vor Ablauf des Trennungsjahrs sofort scheiden lassen.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Entscheidung vom 21.07.2015
- 5 L 599/15.KO -
VG Koblenz: Betriebsuntersagung für „Feierwehr-Fahrzeug“ rechtens
Privatfahrzeug mit Blaulicht, Einsatzhorn und reflektierenden Streifen entspricht nicht Vorgaben der Straßenverkehrsordnung
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den gegen eine Betriebsuntersagung gerichteten Eilantrag eines Kraftfahrzeughalters abgelehnt, der ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug, das mit entsprechender Beschriftung sowie Rundumleuchten, Signalanlage und Durchsagelautsprecher ausgestattet war. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entspricht das Fahrzeug in seinem derzeitigen Zustand nicht den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens hatte an einem ehemaligen Feuerwehrfahrzeug gelbe reflektierende Streifen angebracht und die Beschriftung unter anderem in „Feierwehr“ abgeändert. Nach vorheriger Begutachtung des Fahrzeugs durch den TÜV wurde dem Halter der Betrieb des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagt. Der weitere Betrieb setze voraus, dass die Blaulicht-... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.05.2015
- IV R 25/12 -
Vermarktungskostenzuschuss eines Filmfonds kann als gewinnabhängiges Darlehen zu beurteilen sein
BFH zu partiarischen Darlehen
Der Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass die Zahlung eines Einmalbetrags für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten (sogenannter Vermarktungskostenzuschuss) durch einen Filmproduktionsfonds an den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer ungeachtet der Bezeichnung als "verlorener Zuschuss" als Gewährung eines gewinnabhängigen (partiarischen) Darlehens gesehen werden kann. Voraussetzung ist, dass mit der Zahlung eine Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung des Betrags abgesichert ist.
In dem Urteilsfall hatte ein Filmproduktionsfonds in den USA Kinospielfilme produzieren lassen und mit deren Vertrieb durch Lizenzvertrag eine niederländische Firma betraut. Der Fonds verpflichtete sich gegen erhöhte Lizenzgebühren zur Leistung eines erheblichen Vermarktungskostenzuschusses, wobei der Rückfluss des hingegebenen Betrages durch Bankgarantien abgesichert war. Das Finanzamt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 17.05.2010
- 13 C 670/10 -
Wirksame Kleinreparaturklausel bei Beschränkung der Einzelreparaturkosten auf 110 EUR
Mieter muss Kosten für Reparatur von Rollläden tragen
Eine Kleinreparaturklausel ist wirksam, wenn die Kosten pro Einzelreparatur auf 110 EUR beschränkt werden und wenn der jährliche Höchstbetrag nicht 8 % der Jahresgrundmiete bzw. 500 EUR übersteigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung die Kosten für die Reparatur der Rollläden in Höhe von einmal ca. 63 EUR und dann nochmal ca. 70 EUR tragen. Die Vermieterin verwies in diesem Zusammenhang auf eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, wonach die Mieter verpflichtet waren, die Kosten für die Behebung von kleineren Schäden bis zu einem Betrag von 110 EUR... Lesen Sie mehr