Werbung
alle Urteile, veröffentlicht am 09.03.2015
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 05.03.2015
- C-479/13 und C-502/13 -
Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Lieferung elektronischer Bücher
Mehrwertsteuerrichtlinie schließt Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf "elektronisch erbrachte Dienstleistungen" aus
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Frankreich und Luxemburg auf die Lieferung elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden dürfen.
Frankreich und Luxemburg wenden auf die Lieferung elektronischer Bücher einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz an. In Frankreich liegt der Satz seit dem 1. Januar 2012 bei 5,5 %, in Luxemburg bei 3 %.Bei den in Rede stehenden elektronischen (oder digitalen) Büchern handelt es sich um Bücher in elektronischem Format, die mit einem Computer, einem Smartphone, einem E Book-Lesegerät oder einem anderen Lesegerät entgeltlich über Herunterladen oder Streaming von einer Website abgerufen werden können.Die Kommission hat die Feststellung beantragt, dass Frankreich und Luxemburg dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Mehrwertsteuerrichtlinie*... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.12.2014
- 26 U 81/14 -
"Nur" 4.000 Euro Schmerzensgeld für behandlungsfehlerhafte zahnprothetische Versorgung
Nicht dem fachärztlichen Standard entsprechende Versorgung muss nicht zwingend als grober Behandlungsfehler gewertet werden
Ist eine zahnprothetische Behandlung fehlerhaft, weil sie nicht dem fachärztlichen Standard für eine langfristige Versorgung entspricht, muss kein grober Behandlungsfehler vorliegen, der ein Schmerzensgeld von mehr als 4.000 Euro rechtfertigt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld.
Im zugrunde liegenden Fall begab sich die 1937 geborene Klägerin aus Bielefeld zwecks prothetischer Versorgung ihres Oberkiefers im Jahre 2002 in zahnärztliche Behandlung. Nachdem für sechs Zähne Implantate eingesetzt und zwei weitere Zähne überkront worden waren, suchte die Klägerin die seinerzeit in der Praxis des beklagten Zahnarztes in Nijmwegen tätige, mitverklagte Zahnärztin auf.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 20.02.2015
- S 34 R 2153/13 -
In die Arbeitsorganisation der Station eingegliederte Klinikärzte sind abhängig sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Deutsche Rentenversicherung zulässig
Stationsärzte einer Klinik sind keine freiberuflichen Honorarkräfte, sondern abhängig beschäftigt, wenn sie in die Arbeitsorganisation der Station eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Die vier Ärzte des zugrunde liegenden Verfahrens sind auf der Grundlage von Honorarverträgen in der neurologischen und der psychiatrischen Abteilung des Klinikums Arnsberg tätig.Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund beanstandete dies bei einer Betriebsprüfung von forderte für die Beschäftigung der Ärzte Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge nach.... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.03.2014
- 2-24 O 225/13 -
Economy-Class statt gebuchter Business-Class: Pauschalreisender hat Anspruch auf Rückzahlung des Business-Class-Zuschlags und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude
Langstreckenflug in Economy-Class statt Business-Class stellt erhebliche Reisebeeinträchtigung dar
Wird ein Pauschalreisender während des 10stündigen Rückflugs in der Economy-Class anstatt in der gebuchten Business-Class befördert, so kann er die Rückzahlung des Business-Class-Zuschlags fordern. Zudem steht ihm wegen der erheblichen Beeinträchtigung der Reise an diesem Tag ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 70 % des Tagesreisepreises zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Pauschalreisender hatte für den 10stündigen Rückflug von den Malediven nach Deutschland im Februar 2012 ursprünglich die Economy-Class gebucht. Nachträglich buchte er jedoch gegen einen Aufschlag eine Beförderung in der Business-Class. Am Rückflugtag erfuhr der Reisende jedoch beim Einchecken, dass das Flugzeug über keine Business-Class... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 26.02.2014
- 20 C 1185/13 -
Wohnungsinhaber muss Gasnetzbetreiber keinen Termin zwecks Austauschs des Gaszählers benennen
Gasnetzbetreiber ist dagegen zur Benennung von Terminen verpflichtet
Beabsichtigt ein Gasnetzbetreiber den Austausch eines Gaszählers in einer Wohnung, so ist er verpflichtet einen Termin vorzugeben. Demgegenüber ist der Anschlussnutzer nicht zur Benennung eines Termins verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dieburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Gasnetzbetreiber wollte den Gaszähler in einer Wohnung austauschen. In diesem Zusammenhang forderte er die Wohnungsinhaber auf, einen Termin zu benennen. Dieser Aufforderung kamen sie aber nicht nach, sodass der Gasnetzbetreiber schließlich Klage erhob.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.01.2015
- 26 U 95/14 -
Tierärzte haben vertragliche Aufklärungspflicht
Eigentümer müssen bei besonders risikoreichen Behandlungen über Risiken und Behandlungsalternativen aufklären werden
Bei besonders risikoreichen Behandlungen eines Tieres und finanziellen Interessen des Eigentümers müssen Tierärzte den Eigentümer über Risiken einer tierärztlichen Behandlung und über eventuelle Behandlungsalternativen aufklären. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das klagende Ehepaar aus Herning (Dänemark) war Eigentümer eines im Jahr 1999 geborenen Dressurpferdes, das die Eheleute im Jahre 2006 für ca. 300.000 Euro erworben hatten. Im Mai 2008 fiel das Pferd auf einem Turnier in den Niederlanden durch fehlende Elastizität und fehlenden Schwung auf. Die Kläger stellten es daraufhin dem Beklagten Tierarzt... Lesen Sie mehr