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alle Urteile, veröffentlicht am 15.01.2014

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 12.12.2013
- 5 V 1934/13 U -

Finanzamt muss Gründe für die Versagung des Vorsteuerabzuges wegen betrügerischen Handelns darlegen

"Briefkastenfirma" darf Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen

Das Finanzgericht Münster hat wichtige Grundsätze zur Versagung des Vorsteuerabzuges wegen eines betrügerischen Handelns aufgestellt. Er hat im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes klargestellt, dass – abweichend vom allgemeinen Grundsatz – das Finanzamt in diesen Fällen regelmäßig die objektive Feststellungslast für die eine Versagung des Vorsteuerabzugs begründenden Umstände trage. Daher müsse es konkrete Anhaltspunkte darlegen, aus denen sich ergebe, dass der Unternehmer von seiner Einbeziehung in einen Umsatzsteuerbetrug gewusst habe bzw. hätte wissen können oder müssen. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sei der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer nicht verpflichtet, einen echten „Negativbeweis“ dahin zu führen, dass er keine Anhaltspunkte für etwaige Ungereimtheiten in Bezug auf den Leistenden und/oder die Leistung hatte. Dies gelte auch in Bezug auf einen vermeintlichen Scheinsitz des Lieferers.

In dem vorzuliegenden Streitfall hatte die Antragstellerin von einer GmbH, die sowohl eine Steuernummer als auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besaß, aus Polen stammende PKW erworben. Die in den Rechnungen der GmbH ausgewiesene Umsatzsteuer machte die Antragstellerin als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug, weil es sich bei der GmbH um kein tatsächlich existierendes Unternehmen, sondern um eine „Briefkastenfirma“ handele. Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des streitigen Umsatzsteuerbescheides lehnte das Finanzamt ab. Das Finanzgericht Münster setzte nunmehr die Vollziehung des streitigen Bescheides wegen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.05.2013
- 4 U 196/12 -

Überwälzung der Rücksendekosten nach Widerrufsausübung im Versandhandel muss vertraglich vereinbart werden

Vertragliche Vereinbarung zur Kostenüberwälzung muss gesondert von Widerrufsbelehrung erfolgen

Ein Versandhändler kann die Kosten der Rücksendung auf den Verbraucher überwälzen. Dies erfordert jedoch eine vertragliche Vereinbarung. Eine solche liegt aber nicht vor, wenn die Kostenüberwälzung allein in einer entsprechenden Klausel in der Widerrufsbelehrung erwähnt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Online-Versandhändler für Elektronikzubehör gab in seiner Widerrufsbelehrung für Verbraucher unter anderem folgendes an: "Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2014
- VI R 57/11, VI R 52/11 und VI R 78/12 -

Bundesfinanzhof zur Einkommensteuer­pauschalierung nach § 37 b EStG

Geschenke aus betrieblichem Anlass können bei dem Unternehmen zu einkommenssteuer­pflichtigen Einnahmen führen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen entschieden, dass unter die Pauschalierungs­vorschrift in § 37 b des Einkommensteuer­gesetzes (EStG) nur Zuwendungen fallen, die (beim Empfänger) einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuer­pflichtig sind.

Geschenke aus betrieblichem Anlass, die ein Unternehmen seinen Geschäftsfreunden gewährt, können bei diesen zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führen. Gleiches gilt für andere Leistungen, die ein Unternehmen seinen Geschäftspartnern oder seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum vertraglich Vereinbarten gewährt. Lädt daher ein Unternehmen Geschäftsfreunde oder Arbeitnehmer z.B. auf eine... Lesen Sie mehr

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Landgericht Koblenz, Urteil vom 19.12.2013
- 3 O 205/13 -

Kameraüberwachung im Fitnessclub: Zweck und Umfang der Überwachung und Speicherung der Aufnahmen müssen ausreichend in den AGB konkretisiert sein

Ausschluss einer außerordentlichen Kündigung bei Schwangerschaft unzulässig

Wird ein Fitnessclub kameraüberwacht, so muss der Zweck und der Umfang der Überwachung und der Speicherung der Aufnahmen hinreichend deutlich in den AGB konkretisiert sein. Ist dies nicht der Fall, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vor und somit eine unzulässige Kameraüberwachung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen einen Fitnessclub auf Unterlassung der Verwendung mehrerer Klauseln in den AGB. Unter anderem wandte sich der Verein gegen folgende Klauseln: "[Im Fitnessclub] werden zur Erhöhung der Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13.06.2012
- 5 U 1501/11 -

Reisepreisminderung wegen Dauerkühle während einer Kreuzfahrt aufgrund nicht ausreichender Regulierungs­möglichkeit der Klimaanlage in der Kabine

Nichtgewährleistung einer angenehmen Atmosphäre begründet Reisemangel

Kommt es aufgrund der ungenügenden Regulierbarkeit einer Klimaanlage zu einer Dauerkühle in der Kabine eines Kreuzfahrtschiffs, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung. Denn die fehlende Gewährleistung einer angenehmen Atmosphäre begründet einen Reisemangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann buchte für sich und seine Ehefrau bei einer Reiseveranstalterin eine Weltreise zum Preis von etwa 26.000 €, beginnend ab September 2008. Die Reise beinhaltete eine 33 Tage andauernde Seereise von Vancouver nach Auckland. Da die Klimaanlage in der Kabine des Kreuzfahrtschiffes nicht richtig funktionierte, machte der Mann eine Reisepreisminderung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.11.2013
- S 7 VJ 601/09 -

Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden nach Hepatitis B-Impfung anzuerkennen

LWL Versorgungsamt Westfalen muss Beschädigten­versorgung gewähren

Die gesundheitlichen Folgen eines nach einer Hepatitis B - Impfung auftretenden Gullian-Barre-Syndroms können als Impfschaden anerkannt und entschädigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Junge im Alter von zwei Jahren durch seine Kinderärztin gegen Hepatitis A und B geimpft und leidet nun an den Folgen eines Guillain-Barre-Syndroms mit Restlähmungen in den Beinen und einer Fußfehlstellung. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe - LWL Versorgungsamt Westfalen - in Münster lehnte die Anerkennung und Entschädigung eines Impfschadens... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2014
- VIII ZR 111/13 -

BGH zur Einbeziehung allgemeiner Geschäfts­bedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärme­versorgungsvertrag

Ergänzende Allgemeine Versorgungs­bedingungen müssen Einbeziehungs­vereinbarung beinhalten

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Einbeziehung allgemeiner Versorgungs­bedingungen bei einem durch schlüssiges Verhalten abgeschlossenen Fernwärme­versorgungsvertrag zu stellen sind.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte GmbH ist Eigentümerin eines Grundstücks in Cottbus. Nach dem Auszug des Mieters, dessen Fernwärmeversorgungsvertrag mit der Klägerin aufgrund einer wirksamen Kündigung des Mieters geendet hatte, entnahm die Beklagte von der Klägerin bereitgestellte Fernwärme für ihr Grundstück. Mit einer "Vertragsbestätigung"... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.11.1999
- 2Z BR 77/99 -

Wohneigentum: Kein Anspruch auf Unterlassung aufgrund Geräuschentwicklung bei geringfügiger Überschreitung der DIN-Norm

Lärmbelästigung durch Toilettenspülung und Wassereinlauf

Kommt es aufgrund der Toilettenspülung und des Wassereinlaufs zu einer Lärmbelästigung beim Nachbarn einer Wohnungs­eigentums­anlage, besteht dann kein Anspruch auf Unterlassung, wenn die zugrundeliegende DIN-Norm nur geringfügig überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1993 baute ein Wohnungseigentümer unter anderem sein Bad und die Toilette seiner Wohnung um. Sein Nachbar beklagte sich danach über eine erhöhte Geräuschentwicklung durch die Betätigung der Toilettenspülung und des Wassereinlaufs in der Badewanne. Er verlangte daher die Ergreifung von Maßnahmen, um die Lärmbelästigung zu beseitigen.... Lesen Sie mehr



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