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alle Urteile, veröffentlicht am 13.01.2014

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.10.1992
- 31 C 2064/92 -

Verlassen der Wohnung während Betrieb einer Waschmaschine ist grob fahrlässig

Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungs­nehmers begründet Leistungsfreiheit der Versicherung

Wer die Wohnung während des Betriebs der Waschmaschine für 4 ½ Stunden verlässt, handelt grob fahrlässig. Kommt es zu einem Wasserschaden, muss die Versicherung dafür nicht einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich eine Versicherung für einen Wasserschaden in einer Wohnung aufzukommen, da der Versicherungsnehmer seine Wohnung für 4 ½ Stunden verlassen hatte, obwohl die Waschmaschine in Betrieb war. Da der Versicherungsnehmer meinte einen Anspruch auf eine Versicherungsleistung zu haben, erhob er Klage.Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Versicherungsnehmer. Dieser habe keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung gehabt, da er den Wasserschaden grob fahrlässig verursacht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2013
- 415 C 3398/13 -

Pkw-Stellplätze dürfen in kompletter Breite genutzt werden

Mittig parken nicht erforderlich / Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot solange innerhalb der Grenzen des eigenen Parkplatzes geparkt wird

Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnutzen. Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

In dem vorzuliegenden Fall parkte die Klägerin gewöhnlich ihren Opel Corsa auf dem Stellplatz, der zu ihrer Wohnung gehört. Der Stellplatz links neben ihr war an die beklagte Renault Kangoo-Fahrerin vermietet. Von Zeit zu Zeit stellte diese ihren Renault nicht mittig auf der Parkfläche, sondern eher auf der rechten Hälfte ab. Dies störte die Klägerin. Sie werde dadurch beim Einsteigen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.1994
- 2 AZR 617/93 -

Kündigung während der Probezeit aufgrund Homosexualität des Arbeitnehmers unzulässig

Probezeitkündigung wegen unzulässiger Rechtsausübung treuwidrig und damit unwirksam

Wird ein Arbeitnehmer in der Probezeit wegen seiner Homosexualität gekündigt, so stellt dies eine unzulässige Rechtsausübung des Arbeitgebers dar und ist daher unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Außendienstmitarbeiter wurde während seiner sechsmonatigen Probezeit gekündigt. Da die Kündigung seiner Meinung nach auf seiner Homosexualität beruhte, klagte er gegen die Kündigung.Sowohl das Arbeitsgericht... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 13.01.2014
- 9 O 25477/13 -

Landgericht München I verbietet Äußerungen der Stiftung Warentest bezüglich des Schokoladen-Aromas von Ritter Sport

Grenzen bei Meinungsäußerung bei Warentests muss eingehalten werden

Das Landgericht München I hat den Widerspruch der Stiftung Warentest gegen die von Ritter Sport am 28.11.2013 erwirkte einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Die Deklaration des „natürlichen Aromas" der Voll-Nuss ist korrekt. Eine Verbraucher­täuschung liegt nicht vor.

Das Landgericht München I hat der Stiftung Warentest (Beklagte) im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Urteil verboten, in Bezug auf die Voll-Nuss-Schokolade des Schokoladen­herstellers Ritter Sport (Klägerin) folgende Behauptungen zu verbreiten:1. „Wir haben den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen.“,2. „Das Zutatenverzeichnis... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.12.2013
- VG 7 K 647.12 -

Polizeibeamter erhält keinen Sonderurlaub für juristischen Referendardienst

25 Monate Sonderurlaub für juristischen Referendardienst stellen keine Ausnahmesituation dar

Ein Polizeibeamter hat keinen Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung des juristischen Referendardienstes. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger steht seit 1999 als Polizeibeamter im Dienst des Landes Berlin. Ab 2004 studierte er nebenbei Rechtswissenschaft. Der Polizeipräsident in Berlin bewilligte dem Kläger zur Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen für 18 Monate Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 %. Seinen Antrag, ihm für 25 Monate Sonderurlaub... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.05.1957
- 1 BvR 550/52 -

BVerfG-Entscheidung von 1957: Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität nicht verfassungswidrig

Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und gegen das allgemeine Persönlich­keits­recht

1957 entschied das Bundes­verfassungs­gericht, dass die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175, 175a StGB) nicht verfassungswidrig waren. Weder haben sie gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch gegen das allgemeine Persönlich­keits­recht (Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen.

In dem zugrunde liegenden Fall legte ein homosexueller Mann Verfassungsbeschwerde gegen die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175, 175a StGB) ein. So wurde etwa nach § 175 StGB ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht trieb oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen ließ, mit Gefängnis bestraft. Der Beschwerdeführer meinte, dass die Strafvorschriften gegen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2013
- 11 U 52/12 -

Land haftet für Pkw-Schaden durch Schlagloch auf der Autobahn

Land NRW muss Schadensersatz wegen einer Verkehrssicherungs­pflichtverletzung leisten

Für den Schaden, den ein Pkw beim Durchfahren eines Schlaglochs auf der Bundesautobahn (BAB) 52 erlitten hat, haftet das beklagte Land Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Verkehrssicherungs­pflichtverletzung, weil das Schlagloch durch eine von ihm zu verantwortende, vermeidbare Gefahrenquelle entstanden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Verurteilung des Landes durch das Landgericht Essen bestätigt.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Oberhausen befuhr mit seinem Pkw Skoda im Mai 2010 nachts die BAB 52 in Gelsenkirchen im Bereich einer Baustelle, bei der der Standstreifen als Fahrbahn fungierte. Auf dem Standstreifen geriet das Fahrzeug in ein ca. 20cm tiefes Schlagloch und erlitt einen Achsschaden, für dessen Reparatur einschließlich Nebenkosten... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2013
- 14 BV 13.487 -

Pistensperrungen nur bei Pisten­präparierungen rechtmäßig

Pistensperrungen für Tourengänger im Skigebiet "Garmisch-Classic" müssen beseitigt werden

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat festgestellt, dass der Freistaat Bayern verpflichtet war, im Skigebiet „Garmisch-Classic“ die Beseitigung der errichteten Pistensperrungen für Tourengeher - mit Ausnahme von Sperrungen wegen Pistenpräparierung - anzuordnen.

In dem vorzuliegenden Fall hatte eine Pistenbetreiberin während der vergangenen Skisaison mehrere Skipisten (Hausberg-, Kreuzeck- und Osterfeldergebiet) für Skitourengeher gesperrt. Ein Skitourengeher erhob daraufhin Klage mit dem Ziel, den Freistaat Bayern zum Einschreiten gegen die Pistensperrungen zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Sperrungen - mit Ausnahme... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.10.1973
- 1 BvL 7/72 -

BVerfG-Entscheidung von 1973: Bestrafung homosexueller Handlungen von Männern über 18 Jahren mit Männern unter 18 Jahren verfassungsgemäß

Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz wegen qualitativer Unterscheidung zwischen männlicher und weiblicher Homosexualität

Die Strafvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung von 1973 ist jedenfalls dann nicht verfassungswidrig, wenn sie dahingehend beschränkt wird, dass sie homosexuelle Handlungen zwischen einem Mann über achtzehn Jahren mit einem Mann unter achtzehn Jahren bestraft. Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) ist dann wegen der qualitativen Ungleichbehandlung der männlichen und weiblichen Homosexualität zu verneinen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gericht hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1973 mit der Frage beschäftigen, ob die Strafvorschrift des § 175 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Fassung von 1973, wonach ein Mann über achtzehn Jahre mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen musste, der mit einem anderen Mann unter einundzwanzig Jahren Unzucht trieb oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.12.2013
- VG 19 L 336.13 -

Eigentümerin muss alte denkmalgeschützte Eisfabrik in Berlin-Mitte sichern

Eigentümerin muss unbefugte Nutzer zum Verlassen auffordern

Die Eigentümerin der alten Eisfabrik in Berlin-Mitte ist verpflichtet, das Gebäude und das Grundstück gegen unbefugte Nutzer zu sichern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Das denkmalgeschützte Gebäude, dessen Erhaltungszustand einer Ruine gleicht, wird seit längerer Zeit von Jugendlichen für Feiern sowie von einer unbekannten Anzahl von wohnungslosen Personen mutmaßlich bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit als Unterkunft genutzt. Wegen der damit verbundenen Gefahren für Leib und... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.1953
- 2 StR 160/53 -

Strafbarkeit homosexueller Handlungen: Gleichzeitige Onanie stellt "Unzuchttreiben" im Sinne der §§ 175, 175a StGB dar

Gleichzeitige Selbstbefriedigung unter Männern war strafbar

Wer sich mit einem anderen Mann gleichzeitig selbstbefriedigt, hat sich wegen Vornahme homosexueller Handlungen nach den §§ 175, 175a StGB in der Fassung von 1935 strafbar gemacht. Denn die gleichzeitige Onanie stellte ein "Unzuchttreiben" im Sinne der Vorschriften dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 1953 darüber zu entscheiden, ob die gleichzeitige Selbstbefriedigung unter Männern ein strafbares "Unzuchttreiben" im Sinne der §§ 175, 175a StGB in der Fassung von 1935 darstellte.Der... Lesen Sie mehr