wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 30.12.2013

Landgericht Aachen, Urteil vom 24.07.2009
- 9 O 212/08 -

Brandschaden durch Kerzenflamme aufgrund Einschlafens: Brennenlassen von fünf Kerzen in fünfarmigen Kerzenständer ist grob fahrlässig

Grobe Fahrlässigkeit begründet Leistungsfreiheit der Haus­rats­versicherung

Wer sich auf ein Sofa legt und dabei einschläft handelt grob fahrlässig, wenn er zugleich fünf Kerzen in einem fünfarmigen Kerzenständer brennen lässt. In einem solchen Fall ist die Haus­rats­versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 31. Dezember 2007 kam es im Partykeller eines Hauses zu einem Brandschaden, weil der Hauseigentümer nicht die fünf in einem fünfarmigen Kerzenständer befindlichen Kerzen löschte während er sich auf dem Sofa legte und einschlief. Während er schlief, löste sich eine der etwa 25 cm hohen Kerzen und fiel auf einen Stapel von Perserteppichen. Der oberste Teppich fing an zu glimmen und zu schwelen. Aufgrund des Schwelbrands wurden die darunter liegen Teppiche sowie weitere Gegenstände im Partykeller beschädigt. Da sich die Hausratsversicherung weigerte die Schäden zu regulieren, erhob der Hauseigentümer Klage.... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.2004
- VI ZR 163/03 -

Verletzung eines Mitschülers durch Feuerwerkskörper während Unterrichtspause: Schüler haftet nicht auf Schadenersatz

Haftungs­privilegierung der schulbezogenen Verletzungshandlung liegt vor

Wird durch das übermütige Verhalten eines Schülers ein Mitschüler während einer Unterrichtspause durch einen Feuerwerkskörper verletzt, so liegt eine schulbezogene Verletzungshandlung vor. Der Schüler haftet daher nur unter der Voraussetzung eines vorsätzlichen Handelns auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Unterrichtspause Anfang Januar 2000 schmiss ein 13jähriger Schüler einen Feuerwerkskörper in Richtung einer Gruppe von Mädchen. Durch die Detonation des Feuerwerkskörpers wurde eines der Mädchen verletzt. Diese klagte aufgrund dessen auf Schadenersatz.Sowohl das Landgericht Mainz als auch das... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 11.07.2013
- 403 C 308/13 -

Kinderlärm ist nicht immer ein Reisemangel

Etwaiger Schadens­ersatz­anspruch wurde mit vorprozessualer Zahlung des Reiseunternehmens in Höhe von 576 Euro abgegolten

Ein Reisender, der ein Hotel bucht, bei dem laut Katalog der Wunsch nach Ruhe im Vordergrund steht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises in Höhe von 80 %, wenn in dem Hotel laut Angabe des Reisenden letztlich nahezu ausnahmslos italienische Großfamilien untergebracht waren und ständiges Kindergeschrei die Erholung gestört hat. Dies entschied das Amtsgericht Hannover und verwies darauf, dass mit der vorprozessualen Zahlung des Reiseunternehmens in Höhe von 576 Euro ein etwaiger weiterer Anspruch auf Reise­preis­erstattung erloschen sei.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte die Zahlung von 1.888,80 Euro von einem hannoverschen Reiseveranstalter, da sein Urlaub mangelbehaftet gewesen sei. Der Kläger hatte bei der Beklagten in der Zeit vom 2. bis 16. August 2012 für sich und seine Begleitung eine Pauschalreise nach Rhodos für 2.906, Euro gebucht. Es wurde ein Konzepthotel der Kategorie "Sensimar" ausgewählt,... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht München, Urteil vom 03.07.2013
- 343 C 8764/13 -

Unfallgeschädigter Autofahrer muss bei Mietwagen-Anmietung verschiedene Tarife prüfen und den günstigsten nehmen

Versicherung muss zu teuren Mietwagen nicht bezahlen

Kann ein Unfallgeschädigter einen Mietwagen verlangen, muss er die verschiedenen Tarife prüfen und den günstigsten wählen, sonst verstößt er gegen seine Schadens­minderungs­pflicht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.

Ende Juni 2012 parkte die Fahrerin eines PKW Nissan Qashqai Visia in der Richard-Wagner-Straße in München, als ihr ein weiteres Auto hineinfuhr. Die Reparaturkosten in Höhe von 2676 Euro bezahlte die Versicherung des Unfallverursachers klaglos. Als sie auch noch 1129 Euro Mietwagenkosten für einen Nissan Pixo erstatten sollte, weigerte sie sich jedoch. Dies sei für 5 Tage zu teuer.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 10.12.2013
- S 11 R 701/13 -

Inkassounternehmen muss Sozial­versicherungs­beiträge für Beschäftigung einer "Scheinselbständigen" im Vertrieb nachzahlen

Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Heilbronner Inkassounternehmen Sozial­versicherungs­beiträge in Höhe von über 40.000 Euro nachzahlen muss, da das Unternehmen eine Vertriebs­mitarbeiterin im Außendienst als "Schein­selbstständige" beschäftigt hatte.

In dem vorliegenden Fall führte der beklagte Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund - DRB) bei einem Heilbronner Inkassounternehmen Ende 2011/Anfang 2012 eine Betriebsprüfung durch. Die DRB forderte sodann Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 40.000 Euro für die Beschäftigung einer Vertriebsmitarbeiterin im Außendienst im Prüfzeitraum von 2007 bis Ende... Lesen Sie mehr

Landgericht Kassel, Urteil vom 04.06.1981
- 1 S 39/81 -

Ungewollter Deckungsakt zwischen Bulle und Rind: Tierhalter haftet grundsätzlich für Deckungsakt

Vorhandensein eines Elektrozauns zur Ausbruchssicherung des Bullen begründet Haftungsausschluss des Tierhalters

Kommt es ungewollt zu einem Deckungsakt zwischen einem Bullen und einem Rind, so haftet dafür grundsätzlich der Halter des Bullen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Tierhalter einen Ausbruch des Bullen durch einen Elektrozaun verhindern will. Zudem muss sich der Halter des Rinds ein Mitverschulden anlasten, wenn er nicht rechtzeitig für eine tierärztliche Untersuchung sorgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kassel hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1978 kam es zwischen einem aus seinem Gehege ausgebrochenen Bullen und einem sieben Monate alten Rind zu einem ungewollten Deckungsakt. Der Halter des Rinds befürchtete angesichts des Alters des Rinds zunächst keine Befruchtung. Tatsächlich ist eine solche jedoch zustande gekommen, so dass im Januar 1979 eine gefährliche und kostenintensive... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 17.10.2013
- 81 O 81/13 -

Verweis der Lufthansa AG auf Dritt-AGB nach Reisebuchung irreführend

Veränderung der vertraglichen Grundlagen nach Abschluss der Reisebuchung rechtswidrig

Die Deutsche Lufthansa AG bietet auf ihrem Internetportal nicht nur eigene Flüge an, sondern auch die von Tochter­gesellschaften. Ein einseitiger und für Kunden mitunter nachteiliger Verweis auf Dritt-AGB, der erstmals mit der Buchungsbestätigung erfolgt, ist rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht Köln.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Während des Buchungsvorgangs auf dem Internetportal der Deutschen Lufthansa AG mussten Kunden deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren, ansonsten war keine Buchung möglich. Wer mit einer Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa -im konkreten Fall Germanwings GmbH - fliegen wollte, erlebte dann aber eine Überraschung: In... Lesen Sie mehr




Werbung