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alle Urteile, veröffentlicht am 15.05.2013

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.04.2013
- 4 K 841/12.KO -

Bürgermeister darf bei einer ihn selbst begünstigenden Beschlussfassung über Abgabensatzung nicht mitwirken

Satzung führt für Bürgermeister zu unmittelbarem Vorteil und ist daher wegen Befangenheit unwirksam

Ein Bürgermeister darf beim Beschluss über eine Abgabensatzung dann nicht mitwirken, wenn sein Grundstück nach einer Satzungsvorschrift von einer Beitragserhebung verschont bleiben soll. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall beschloss der Ortsgemeinderat von Winden im Oktober 2009 die Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen. Nach der hierfür notwendigen Satzung sollen Grundstücke, die Zugang oder Zufahrt zu bestimmten, im Einzelnen aufgeführten Straßen haben, erst nach einer gewissen Zeit beitragspflichtig werden (sogenannte Verschonungsregelung). Mit einer solchen Regelung kann eine Gemeinde dem Umstand Rechnung tragen, dass für die Erschließung oder den Ausbau bestimmter Straßen im Abrechnungsgebiet in der jüngeren Vergangenheit einmalige Beiträge erhoben worden sind. An der Beschlussfassung über die Satzung nahm auch... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.05.2013
- 2 BvR 547/13 -

Bundestag muss Abschlagszahlungen an die NPD einstweilen weiter auszahlen

Ausbleibende Abschlagszahlungen könnten Wahlwerbemöglichkeiten der NPD im Bundestagswahlkampf erheblich einschränken

Die zum 15. Mai 2013 und 15. August 2013 anstehenden Abschlagszahlungen an die NPD im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung dürfen vorläufig nicht mit einem Zahlungsanspruch verrechnet werden, den der Präsident des Deutschen Bundestages gegen die NPD wegen Unrichtigkeiten in deren Rechenschaftsbericht für 2007 festgesetzt hat. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung. Die Entscheidung beruht auf einer Folgenabwägung: Ausbleibende Abschlagszahlungen könnten die Wahlwerbemöglichkeiten der NPD im Bundestagswahlkampf erheblich einschränken. Wenn sich die Verfassungsbeschwerde hingegen in der Hauptsache als unbegründet erweist, kann die Verrechnung mit späteren Abschlagszahlungen nachgeholt werden.

Im zugrunde liegenden Fall stellte der Präsident des Deutschen Bundestages Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der Antragstellerin für das Jahr 2007 fest und verpflichtete sie nach § 31 b Satz 1 des Parteiengesetzes (PartG) zur Zahlung eines des Zweifachen des den Unrichtigkeiten entsprechenden Betrages. Nach § 31 b Satz 1 PartG entsteht, wenn der Präsident des Deutschen Bundestages... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 15.04.2013
- 12 U 1437/12 -

Fristablauf: Eingang eines Schreibens bei Gericht per Telefax am Folgetag um 0.00 Uhr ist verspätet

Bei drohendem Fristablauf vor Gericht kann eine Sekunde entscheidend sein

Geht der Schriftsatz eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozess nach Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist um 0.00 Uhr des Folgetages per Telefax ein, so ist die Frist abgelaufen und gilt als versäumt. Auch wenn der Rechtsanwalt die Faxübermittlung um 23.59 Uhr begonnen, diese aber in vollem Umfang erst frühestens um 0.00 Uhr das Gericht erreicht hat, ist das Schreiben nicht fristgerecht bei Gericht eingegangen. Maßgeblich ist dabei nicht der spätere Ausdruck des Telefaxes, sondern die vollständige Übermittlung und Speicherung der Sendedaten im Empfangsgerät des Gerichts. Wenn die Frist zur Begründung des Rechtsmittels in dieser Weise nicht eingehalten wird, ist die Berufung nach der gesetzlichen Vorgabe insgesamt unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und verwarf damit die Berufung gegen das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Trier als unzulässig.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte den Beklagten nach einem Hauskauf auf Schadensersatz in Höhe von knapp 70.000 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht wies die Klage ab. Gegen dieses Urteil legte der Anwalt des Klägers zunächst innerhalb der Monatsfrist ordnungsgemäß Berufung ein. Sodann hatte er die Berufung entsprechend der gesetzlichen Vorgabe fristgerecht zu... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 03.04.2013
- 252 Ls 1/13 -

Nichtvornahme einer Bestattung trotz Bezahlung stellt strafbaren Betrug dar

Finanzielle und emotionale Schädigung Trauernder strafverschärfend zu berücksichtigen

Führt ein Bestattungsunternehmer die Bestattung nicht durch, obwohl er dafür bezahlt wurde, so macht er sich wegen Betruges (§ 263 StGB) strafbar. Dabei ist strafverschärfend zu berücksichtigen, dass die Trauernden nicht nur finanziell, sondern auch emotional geschädigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Bestattungsunternehmer stellte in 20 Fällen für angeblich erbrachte Leistungen Rechnungen in Höhe von 440,00 € bis 1400,00 €. Mit den Auftraggebern wurde jeweils vereinbart, dass der Verstorbene eingeäschert und dann bestattet werden sollte. Tatsächlich erfolgte keine Bestattung oder aber das Krematorium wurde vom Bestattungsunternehmer... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2013
- X ZR 15/11 -

Bundesgerichtshof zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen Beeinträchtigung der Reise

Gesamtbewertung der Mängel der Reiseleistung soll Klarheit über Minderungsquote verschaffen

Sowohl das Kündigungsrecht als auch der Entschädigungs­anspruch setzen eine erhebliche Beeinträchtigung einer Reise voraus. Ob diese Erheblichkeits­schwelle überschritten ist, ist aufgrund einer Gesamtbewertung der Mängel der Reiseleistung zu beurteilen, für die die Minderungsquote nur einen Anhalt bietet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte veranstaltete eine 14-tägige Kreuzfahrt "Sommer in Grönland", an der Kunden des Klägers, der ein Touristikunternehmen betreibt, teilnahmen. Während der Kreuzfahrt kam es zu Abweichungen von der ursprünglichen Reiseplanung, z.B. wurden andere Fahrtrouten gewählt als vorgesehen, geplante Landgänge entfielen oder waren erheblich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Tostedt, Urteil vom 03.04.2012
- 5 C 316/11 -

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Bezeichnung eines Wohnungseigentümers im Rahmen einer Eigentümerversammlung als Querulant

Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht

Wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ein Wohnungseigentümer als Querulant bezeichnet, so ist darin keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusehen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tostedt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Während einer Eigentümerversammlung bezeichnete der Wohnungseigentumsverwalter einen Wohnungseigentümer als Querulanten. Dieser sah darin eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und verlangte Zahlung von Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Tostedt entschied gegen den Wohnungseigentümer. Ihm habe kein... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.02.2013
- III R 94/10 -

Kein erneuter Verpflegungsmehraufwand bei Unterbrechung der Auswärtstätigkeit von weniger als vier Wochen

Heimarbeitstage und kurzfristige Dienstreisen für erneuten Abzug von Verpflegungsmehraufwand nicht ausreichend

Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit geltend machen. Eine Unterbrechung der Tätigkeit, die zum Neubeginn der Dreimonatsfrist führt, liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn sie mindestens vier Wochen dauert. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Streitjahr 1999 konnten Mehraufwendungen für die Verpflegung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte nur für die ersten drei Monate als Betriebsausgaben abgezogen werden.Der Kläger meinte, die Vorschrift... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2013
- 9 AZR 844/11 -

Bundesarbeitsgericht zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

Kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach Kündigungsvergleich

Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Beklagte am 26. November 2008 ihr Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr als Lader beschäftigten und seit Januar 2006 arbeitsunfähigen Kläger ordentlich zum 30. Juni 2009. Im Kündigungsrechtsstreit regelten die Parteien am 29. Juni 2010 in einem Vergleich u.a., dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zum 30. Juni 2009 aufgelöst... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.05.2013
- 19 U 180/12 -

EEG-Umlage ist nicht verfassungswidrig

Textilunternehmen hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten EEG-Umlage

Die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Zahlung der Umlage gemäß § 37 Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die klageabweisende erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum im Ergebnis bestätigt.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, ein Textilunternehmen aus Selb, verlangt von dem beklagten Elektrizitätsversorgungsunternehmen aus Bochum die für April 2012 entrichtete EEG-Umlage in Höhe von 9.990,31Euro zurückzuzahlen. Zwischen den Parteien bestand seinerzeit ein Stromlieferungsvertrag, der die Klägerin zur Zahlung der EEG-Umlage in vorgenannter Höhe verpflichtete.... Lesen Sie mehr




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