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alle Urteile, veröffentlicht am 06.08.2012

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 30.09.1998
- 41 C 183/98 -

Ausfall von Wechselsprechanlage und Klingelanlage berechtigt zur Mietminderung

10 % Mietminderung bei gleichzeitigem Ausfall von Wechselsprechanlage und Klingelanlage

Fällt die Wechselsprechanlage oder die Klingelanlage aus, so liegt ein Mietmangel vor. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war in einem Haus die Wechselsprechanlage für ca. 1 Monat ausgefallen. Der Mieter hatte eine Mietminderung von 10 % vorgenommen.Das Amtsgericht Rostock stellte fest, dass dies eine Mietmangel darstellt. Allerdings liege nur ein leichter Mietmangel vor. Eine Mietminderung in Höhe von 5 % sei angemessen und ausreichend.Eine Mietminderung von 10 % käme nur in Betracht, wenn die Wechselsprechanlage und gleichzeitig die Klingelanlage ausfielen, führte das Gericht aus. Fällt die Wechselsprechanlage oder die Klingelanlage aus, so liegt ein Mietmangel vor. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor. Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2011
- 15 K 5117/09 -

Kein Prütting: Palandt wird als einziger Kommentar als Hilfsmittel im zweiten juristischen Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen zugelassen

Verlag Luchterhand kann sich nicht auf den in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Chancengleichheit berufen

Ein Verlag, der die Zulassung eines von ihm herausgegebenen BGB-Kommentars zu einer Prüfung einklagen möchte, kann sich nicht auf den Grundsatz der Chancengleichheit berufen, da die öffentlichen Interessen der Chancengleichheit der Prüflinge und der reibungslose Ablauf des Prüfverfahrens Vorrang genießen.

Die Klägerin im vorliegenden Fall vertreibt als Verlegerin juristischer Fachliteratur unter anderem den Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der unter anderem vom Universitätsprofessor Dr. Hanns Prütting herausgegeben wird. Der Verlag begehrte mit seiner Klage die Zulassung seines BGB-Kommentars als Hilfsmittel im zweiten juristischen Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen, da... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 31.07.2012
- 1 K 180/12.TR -

Behörde durfte NPD Versammlung wegen Provokationswirkung um einen Tag verlegen

Keine NPD-Versammlung am offiziellen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Die angeordnete Verlegung einer für den 27. Januar 2012 angekündigten Versammlung der NPD unter dem Motto "Von der Finanz- zur Eurokrise - Zurück zur D-Mark" auf den 28. Januar 2012 wurde nunmehr auch im Hauptsacheverfahren durch das Verwaltungsgericht Trier bestätigt.

Das dem Klageverfahren vorangegangene Eilverfahren war erfolglos geblieben, ebenso das vor dem OVG Rheinland-Pfalz geführte Beschwerdeverfahren und ein auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteter Antrag beim Bundesverfassungsgericht.Das Gericht bestätigte ihre bereits im Eilverfahren vertretene Auffassung, dass von der geplanten Veranstaltung am offiziellen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 17.07.2012
- 5 K 1163/11.NW -

Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig

Die Versammlung hätte dem Charakter eines Volkstrauertages entsprechen müssen

Das von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim gegenüber der NPD ausgesprochene Verbot, am Volkstrauertag einen Demonstrationszug von Haßloch nach Böhl-Iggelheim zu veranstalten, war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Der NPD-Kreisverband Deutsche Weinstraße meldete Anfang November 2011 einen für sechs Stunden geplanten Trauermarsch für Sonntag, den 13. November 2011, dem Volkstrauertag, an. Danach sollte die Versammlung um 14.00 Uhr auf dem Rathausplatz in Haßloch mit einer Eröffnungskundgebung beginnen und über den Fahrrad- und Fußweg an der L 532 durch Böhl-Iggelheim zu einem Gedenkstein in unmittelbarer... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2012
- 20 D 45/09.AK -

Weitere Aufklärungen im Klageverfahren von Flughafenanwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Paderborn/Lippstadt erforderlich

Mögliche Fehlerhaftigkeit bei der Beurteilung der Behörde bezüglich des Ausbauvorhabens

Die Behörde muss weiter aufklären, ob von der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn eine die Flughafenanwohner belastende Lärmzunahme ausgeht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf die Klage von drei Flughafenanwohnern zu erkennen gegeben.

Im hier zugrunde liegenden Fall wurde der Flughafen Paderborn/Lippstadt in den 1970er Jahren genehmigt und verfügt über eine 2.180 m lange Start- und Landebahn. Nachtflugverkehr war uneingeschränkt zulässig. Im September 2006 beantragte der Flughafenbetreiber die Genehmigung der Pläne für einen Ausbau des Flughafens. Vorgesehen waren unter anderem eine Verlängerung der Start- und Landebahn... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 20.12.2010
- 244 C 31256/09 -

Überbauter Grenzstein: Nachbar kann Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung verlangen

Grenzstein markiert Grenze zwischen zwei Grundstücken und muss leicht erkennbar sein

Grenzsteine sollen verhindern, dass sich benachbarte Grundstückseigentümer über einen Grenzverlauf streiten. Um diesem Zweck gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass der Grenzstein leicht und ohne weiteres erkennbar ist. Eine Überbauung des Grenzsteins verhindert dies. Es besteht daher ein Anspruch auf Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung.

Auf der Grundstücksgrenze zweier Münchner Nachbarn befindet sich ein Grenzstein. Eines Tages errichtete der eine Nachbar auf seinem Grundstück einen Neubau und baute eine Betonmauer auf die Grenze. Diese Mauer schloss auch den Grenzstein ein.Dagegen wehrte sich der andere Nachbar. Schließlich sei der Grenzstein jetzt nicht mehr erkennbar. Er verlangte die Wiederherstellung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.08.2012
- 5 L 2558/12.F -

Occupy-Zeltlager vor Europäischer Zentralbank (EZB) nicht vom Versammlungsrecht geschützt

Gericht lehnt Eilantrag gegen Auflösung des Camps ab / Aufgestellte Zelte, Sofas und Gegenstände zum Campieren sind nicht funktional und versammlungsimmanent zur gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung notwendig

Ein Protest-Zeltlager, das für die Mehrheit der nutzenden Personen ersichtlich zur Befriedigung individueller Bedürfnisse wie Finden einer Schlafstatt und Versorgung mit Nahrungsmitteln dient, nicht jedoch dem Ziel ein gemeinsames kommunikatives Anliegen der Öffentlichkeit bekannt zu machen, ist keine Versammlung im Sinne der Versammlungsrechts. Eine Versammlung ist dadurch charakterisiert, dass eine Personenmehrheit durch einen gemeinsamen Zweck inhaltlich verbunden sei. Dies geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Der Antragsteller ist Teil der Occupy-Protestbewegung, die in Frankfurt am Main Teile der Grünanlage vor der Europäischen Zentralbank seit Oktober 2011 besetzt hält. Am 23. Juli 2012 meldete der Antragsteller für die Zeit vom 26.07.2012 bis 09.08.2012 eine Mahnwache zu dem Thema „Für Demonstrationsfreiheit! Gegen die Finanzdiktatur!“ auf dem Willy-Brandt-Platz und den angrenzenden... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.07.2012
- 1 K 345/12.KO -

Fremdwerbungsverbot im Bebauungsplan "Nordstraße" der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist wirksam

Kampf eines Werbeunternehmens um die Anbringung von Plakatanschlagtafeln

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass ein Unternehmen der Werbebranche keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung zur Errichtung von Plakatanschlagtafeln innerhalb des im o. g. Bebauungsplan ausgewiesenen Kerngebiets hat.

Ein Unternehmen der Werbebranche beabsichtigte, auf einem an der Haupt- und der Rathausstraße in Bad Neuenahr gelegenen Grundstück, das innerhalb des Bebauungsplans "Nordstraße" in einem als Kerngebiet ausgewiesen Bereich liegt, zwei Plakatanschlagtafeln aufzustellen. Allerdings wurde dies vom Landkreis Ahrweiler mit dem Hinweis abgelehnt, dass das Vorhaben mit dem sogenannten Fremdwerbungsverbot... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2012
- 15 Sa 336/12 -

AÜG: Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung kein wirksamer Arbeitsvertrag

Arbeitsverhältnis besteht nach Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 01.12.2011 nicht mehr

In drei Verfahren in denen um die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses und im Ergebnis um die Frage unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung gestritten wurde, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Klagen abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass seit Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.12.2011 kein Arbeitsverhältnis mehr mit der beklagten Gesellschaft besteht, weil diese bisher nicht im Besitz einer nach dem AÜG erforderlichen Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung ist.

Zwei Klägerinnen und ein Kläger waren im Rahmen befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten beschäftigt, die sich als gemeinnützige Gesellschaft mit der Betreuung und ggfs. Vermittlung von Langzeitarbeitslosen beschäftigte und deren Anteilseigner der Kreis Viersen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises sind. Im Rahmen sog. Personalgestellungsverträge hatte es die... Lesen Sie mehr




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