wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 07.06.2012

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.1986
- VIII ZR 137/85 -

Auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) muss ausdrücklich hingewiesen werden: Schlecht wahrnehmbare AGB werden nicht Vertragsbestandteil

Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der auf der Rückseite eines Lieferscheines nur bei "ausdrücklichem Hinweis" auf der Vorderseite / BGH zu den Anforderungen an ausdrücklichen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen kann grundsätzlich als Rahmenvertrag vereinbart werden und hat somit Gültigkeit für alle folgenden Verträge mit dem Vertragspartner. Liegt so eine Übereinkunft allerdings nicht vor und handelt es sich bei dem unterzeichnenden Vertragspartner nicht um einen Kaufmann, so muss auf die AGBs deutlich hingewiesen werden. Erfolgt der Hinweis schriftlich, so ist dieser nur gültig, wenn er ohne Schwierigkeiten wahrgenommen werden kann. Kleinstdruck am Rand eines Lieferscheins in Senkrechtstellung erfüllt diese Anforderung nach Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch nicht.

Im vorliegenden Fall stellte ein Unternehmen eine Zahlungsforderung an einen Geschäftspartner und stützte sich dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die angeblich Vertragsbestandteil geworden waren. Die streitgegenständliche Klausel befand sich auf der Rückseite des Lieferscheins, den der Kunde bei Lieferung der Ware an der vorgesehenen Stelle über dem Vordruck "Ware erhalten" unterzeichnete. Der Lieferschein enthielt im oberen Drittel der linken Randleiste in Kleinstdruck und Senkrechtstellung den Vermerk, dass die Lieferung aufgrund der auf der Rückseite abgedruckten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erfolge.Der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.01.2012
- 16 L 1319/11; 16 K 4995/11 -

Tiere müssen auch in kleiner Wohnung artgerecht gehalten werden

Persönliche Interessen des Tierhalteralters im Hinblick auf Beeinträchtigungen der Wohnfläche müssen zurückstehen

Tiere müssen auch dann artgerecht gehalten werden, wenn die Wohnung des Halters nur klein ist. Das Halten einer Wasserschildkröte in einer Wolldecke mit einer Möglichkeit zum Schwimmen in einer Stapelbox oder Plastikschüssel entspricht diesen Anforderungen nicht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Halter einer Florida - Schmuckschildkröte. Aufgrund der Beschwerde eines Bürgers, der den Kläger dabei beobachtete, wie er die Wasserschildkröte an einer selbstgebauten Boje befestigte und im Teich einer öffentlichen Parkanlage in Essen schwimmen ließ, erhielt der Kläger Besuch vom Amtsveterinär. Hierbei wurde festgestellt, dass die... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.03.2012
- III R 29/09 -

Kindergeldanspruch für ein nur im Niedriglohnsektor beschäftigtes behindertes Kind möglich

Ursachen für Beschäftigung im Niedriglohnsektor für möglichen Kindergeldanspruch ausschlaggebend

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sich ein behindertes Kind nicht schon allein deshalb selbst unterhalten kann, weil es einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Ein Anspruch auf Kindergeld kann daher auch bei einer Beschäftigung im Niedriglohnsektor für ein behindertes Kind bestehen.

Im zugrunde liegenden Fall besuchte das seit seiner Geburt gehörlose Kind der Klägerin zunächst eine Gehörlosenschule und erlernte anschließend in einem Bildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte den Beruf der Beiköchin. Beiköche arbeiten nach Anleitung und unter Aufsicht erfahrener Köche. Sie werden üblicherweise in Großküchen von Krankenhäusern, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2012
- VG 2 K 177.1 -

Kassenärztliche Bundesvereinigung muss Auskunft über Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel erteilen

VG Berlin gibt Klage auf Auskunft auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes im Wesentlichen statt

Die kassenärztliche Bundesvereinigung muss der Organisation Transparency International teilweise Auskunft über die so genannten Anwendungsbeobachtungen von Arzneimitteln erteilen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Anwendungsbeobachtungen dienen der Gewinnung von Erkenntnissen über bereits zugelassene oder registrierte Arzneimittel. Pharmaunternehmen müssen diese u.a. gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anzeigen. Nach dem Arzneimittelgesetz sind Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan sowie die beteiligten Ärzte namentlich und die Art und Höhe der an die Ärzte geleisteten Entschädigungen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012
- VI-3 Kart 245/07 [V] u.a. -

Berechnungsmetholde der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der Anlagenkosten von Gas- und Stromnetzbetreibern unzulässig

Berechnungsgrundlagen seitens der Bundesnetzagentur nicht ausreichend ermittelt und plausibilisiert

Die Berechnungsmetholde der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der Anlagenkosten von Gas- und Stromnetzbetreibern ist unzutreffend. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob entsprechende Bescheide der Bundesnetzagentur auf. In den Verfahren ging es um die Frage, inwieweit Gas- und Stromnetzbetreiber die Preis- und Lohnentwicklung bei den Herstellungskosten ihrer Leitungen und Anlagen berücksichtigen dürfen.

Die Bundesnetzagentur, die als Bundesoberbehörde die Durchleitungsentgelte im Gas- und Strommarkt festsetzt, hatte 2007 die Berechnungsmethode bestimmt, nach der Netzbetreiber für die Jahre bis 2006 ihre Anlagenkosten und Abschreibungen berechnen konnten (Indexierung der Tagesneuwerte). Die Netzbetreiber geben die Netzkosten an die Strom- und Gasversorger und diese über den Strom- und... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 05.06.2012
- 7 B 3428/12 -

Kein Anspruch auf barrierefreie Duscheinrichtung in einer Obdachlosenunterkunft

Ordnungsbehörde muss lediglich für obdachmäßige Unterbringung sorgen, nicht für wohnungsmäßige Voll- und Dauerversorgung

Eine städtische Obdachlosenunterkunft ist nicht verpflichtet, eine barrierefreie Nutzbarkeit der Duscheinrichtung herzustellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg.

Der etwa 85-jährige Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnt seit ca. 18 Jahren eine Obdachlosenunterkunft einer Stadt im Landkreis Friesland. Vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg stellte er einen Antrag, die Stadt zu verpflichten, für ihn eine barrierefreie Nutzbarkeit der Duscheinrichtung herzustellen oder anderweitig vorzuhalten.Das Gericht lehnte... Lesen Sie mehr

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 07.06.2012
- 61827/09 und 65210/09 -

Kein Strafe ohne Gesetz: EGMR erklärt nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung für unzulässig

Nachtägliche Sicherungsverwahrung stellt höhere Strafe dar, als die zum Zeitpunkt der Verurteilung angedrohte Strafe

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die nachträgliche Unterbringung zweier in den Jahren 1987 und 1992 verurteilten Straftäter in der Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt. Der Gerichtshof stellte in beiden Fällen eine Verletzung von Artikel 7 § 1 (Kein Strafe ohne Gesetz) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Insbesondere befand der Gerichtshof, dass die deutschen Gerichte mit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung eine schwerere Strafe gegen die Beschwerdeführer verhängt hatten als die zur Zeit der Begehung ihrer jeweiligen Tat angedrohte.

Beide Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls sind deutsche Staatsangehörige, geboren 1957 bzw. 1968. Herr K ist derzeit in der JVA Schwalmstadt und Herr G in der JVA Straubing untergebracht. Herr K wurde 1987 wegen Vergewaltigung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren und Herr G 1992 wegen Mordes in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.... Lesen Sie mehr




Werbung