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alle Urteile, veröffentlicht am 13.03.2012

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 03.05.2007
- 10 C 3/07 -

Mieter aus der 6. Etage kann bei längerem Ausfall des Fahrstuhls Miete um 15 % mindern

Tägliches Hinaufsteigen der Treppen bis in das 6. Stockwerk ist beschwerlich

Muss ein Mieter aus dem 6. Obergeschoss über einen längeren Zeitraum Treppen steigen, weil der Lift nicht funktioniert, so kann er die Miete um 15 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war in einem Hochhaus der Fahrstuhl in der Zeit vom 16.5. bis 31.5.2006 nicht benutzbar. Der im 6. OG wohnende Mieter musste Treppen steigen, um seine Wohnung erreichen zu können.Der Fahrstuhlausfall stelle eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs dar, stellte das Amtsgericht Berlin-Mitte fest. Eine Minderung von 15 % der Bruttomiete sei hier gerechtfertigt.Das tägliche Hinaufsteigen der Treppen bis in den 6. Stock über einen Zeitraum von 16 Tagen sei für einen Mieter beschwerlich und beeinträchtige ihn nicht nur geringfügig in dem Gebrauch der Mietsache.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 25.06.2003
- 8 C 13/03 -

Betrieb einer Pendeluhr kann einem Mieter auch bei Lärmbelästigung nicht untersagt werden

Abmahnung aufgrund einer zu lauten Pendeluhr in der Wohnung

Der Einsatz von Geräten, die zum normalen Betrieb eines Haushaltes gehören, ist einem Mieter als vertragsgemäßer Gebrauch erlaubt. Auch der Betrieb einer Pendeluhr fällt unter diese Kategorie, so dass Abmahnungen als Folge einer Beschwerde über eine Lärmbelästigung keine rechtliche Begründung haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um den Streit um eine Pendeluhr, durch die sich ein Mieter aufgrund des akustischen Signals zu jeder halben und vollen Stunde gestört fühlte. Der Vermieter bat die Besitzer, die Lautstärke ihrer Uhr zu verringern, damit andere Hausbewohner nicht gestört würden. Andernfalls müsse man eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht ziehen. Die Mieter, die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 21.04.2009
- 4 C 0012/08 -

Sittenwidrig überhöhte Vergütung: Schlüsselnotdienst muss bei Wucher zuviel berechnetes Geld zurückerstatten

Kunde muss nicht mehr als die Kosten für die schonendste und günstigste Methode der Türnotöffnung tragen

Wer eine Türnotöffnung in Auftrag gibt und dafür einen überhöhten und damit sittenwidrigen Rechnungsbetrag bezahlt, kann die Rückerstattung des zuviel gezahlten Geldes verlangen. Einbehalten darf der Schlüsselnotdienst nur den Betrag, der für die Durchführung der tatsächlich notwendigen Arbeiten zu berechnen ist. Auch die Anfahrtkosten dürfen maximal für die Weglänge berechnet werden, der zwischen Firmensitz und Einsatzort liegt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor.

Im vorliegenden Fall nahm eine Kundin den Schlüsselnotdienst in Anspruch und bezahlte anschließend den geforderten Rechnungsbetrag. Später forderte sie jedoch einen Teil des Geldes zurück, da der Rechnungsbetrag nach ihrer Ansicht zu hoch angesetzt worden sei.Die Klägerin im vorliegenden Fall habe nach Auffassung des Amtsgerichts Bremen gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt.... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2011
- L 5 KR 309/11 B -

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "bis auf weiteres" wird durch handschriftlich vermerkten nächsten Untersuchungstermin nicht begrenzt

LSG bewilligt Prozesskostenhilfe für eine auf Zahlung von Krankengeld gerichtete Klage

Hat ein Arzt in einem Auszahlschein für Krankengeld Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" bescheinigt, hat er die Dauer der Bestätigung in der Regel auch dann nicht auf einen Endzeitpunkt begrenzt, wenn er in dem Schein selbst den nächsten Untersuchungstermin angegeben hat. Prozesskostenhilfe für die auf Krankengeld gerichtete Klage kann wegen fehlender Erfolgsaussicht daher nicht mit dem Argument versagt werden, dass nach dem genannten Termin der Untersuchung jedenfalls die Voraussetzung einer ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliegt. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war durch seinen Hausarzt zunächst Arbeitsunfähigkeit ab Dezember 2010 bescheinigt worden, woraufhin die beklagte Krankenkasse zunächst Krankengeld gewährte. Mit Auszahlschein vom 8. April 2011 bestätigte der Hausarzt aufgrund einer Untersuchung am gleichen Tag Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres". Als nächsten Praxisbesuch gab er den 30.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.02.2012
- 6 B 11492/11 -

Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge für den Straßenbau nicht verfassungswidrig

Umlegen der Kosten für Straßenbau auf alle Grundstückseigentümer der Ortsgemeinde zulässig

Die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen (Ausbaubeiträge) sind verfassungsgemäß. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und bestätigte damit – gerade auch im Hinblick auf die gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz – seine langjährige Rechtsprechung.

Nach der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Kirf (Verbandsgemeinde Saarburg) werden sämtliche Anliegerstraßen zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefasst und die Eigentümer der bebauten und bebaubaren Grundstücke zu so genannten wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenbau herangezogen. Dies bedeutet, dass auf alle Grundstückseigentümer Beiträge entfallen, wenn... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2012
- 2 K 1893/10 -

Mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als verjährungsunterbrechende Handlung gewertet werden

Steueransprüche verjähren in diesem Zusammenhang nicht

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich zu der abgabenrechtlichen Frage geäußert, ob ein die Steuer-Zahlungsverjährung unterbrechender Vollstreckungsaufschub nur dann angenommen werden kann, wenn dieser schriftlich erteilt worden ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte Steuerrückstände in Höhe von rd. 35.000 Euro (Hauptforderung Einkommensteuer etc. rund 8.000 Euro, Säumniszuschläge rund 27.000 Euro), die Steuerforderungen waren in den Jahren 1995 bis 1999 fällig geworden. Zur Erörterung, wie die ausstehenden Rückstände getilgt werden könnten, sprach die Klägerin am 16. Mai 2001 am Finanzamt vor.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.03.2012
- X ZR 127/11 -

Bundesgerichtshof setzt Verfahren zu Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei verspätetem Zubringerflug aus

Gericht wartet Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in ähnlich gelagerten Fällen ab

Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren über mögliche Ausgleichsansprüche von Reisenden, die aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs einen Anschlussflieger verpasst haben, ausgesetzt. Der Gerichtshof erklärte vor der Urteilsverkündung zunächst Urteile des Europäischen Gerichtshofs in ähnlich gelagerten Fällen abwarten zu wollen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht eines Mitreisenden eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste... Lesen Sie mehr



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