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alle Urteile, veröffentlicht am 17.01.2012

Finanzgericht Köln, Urteil vom 12.12.2011
- 7 K 3147/08 -

Flugbegleiterin kann Kosten für nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen

Schulung zur Flugbegleiterin stellt berufsbezogene Ausbildung und Grundvoraussetzung für geplante Berufsausübung dar

Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls absolvierte im Anschluss an ihre Tätigkeit als Flugbegleiterin eine Pilotenausbildung. Die hierfür entstandenen Kosten in fünfstelliger Höhe machte sie als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend.Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben, weil es sich bei der Ausbildung zur Flugbegleiterin weder um eine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz noch um einen ansonsten anerkannten Lehr- oder Anlernberuf handele. Die Pilotenausbildung stelle daher eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 12 Nr. 5 Einkommensteuergesetz... Lesen Sie mehr

Landgericht Leipzig, Beschluss vom 02.12.2011
- 5 O 3533/11 -

Sternchenhinweis genügt nicht für Rücknahme von plakativen Leistungs­versprechen

Preiswerbung für Telefonanschluss irreführend

Per einstweiliger Verfügung wurde dem Tele­kommunikations­unternehmen PrimaCom untersagt, blickfangmäßig mit einem Preis für einen Telefonanschluss zu werben, wenn das beworbene Produkt nicht über die gesamte Vertragsdauer zu diesem Preis von dem Kunden in Anspruch genommen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig hervor.

Im hier zugrunde liegenden Fall hat die PrimaCom auf seiner Internetseite einen Telefonanschluss mit Telefonflatrate beworben.Der in der Werbung angegebene monatliche Grundpreis von 15 Euro war blickfangmäßig hervorgehoben. Erst am Ende der Seite wurde in einem in kleiner Schriftart gehaltenen Sternchenhinweis darauf hingewiesen, dass die Option Telefonflatrate nur... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.11.2011
- 4 K 881/11.TR -

Entfernung aus dem Dienst wegen Unterschlagung von Nachnahmebeträgen

Schweres Dienstvergehen macht Entfernung aus dem Dienst unausweichlich

Ein Postbeamter, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Zusteller ihm anvertraute Gelder unterschlägt, darf aus dem Dienst entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Postbeamter, der Nachnahmebeträge in Höhe von insgesamt ca. 4.200 Euro im Rahmen seiner Zustellertätigkeit unterschlagen hatte aus dem Dienst entfernt.Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Trier entschied. Nach Auffassung der Richter habe der Beamte sich mit der Unterschlagung von Nachnahmebeträgen in 34 Fällen eines schweren Dienstvergehens... Lesen Sie mehr

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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011
- 11 Ns 410 Js 5815/11 -

"All Cops Are Bastards"-Fall: "A.C.A.B."-Banner im Fußballstadion stellt keine strafbare Beleidigung dar

Straflose Kollektiv­bezeichnung

Wer ein Banner mit den Buchstaben "A.C.A.B." ("All Cops Are Bastards") im Fußballstadion öffentlich hochhält, kann nicht wegen Beleidigung bestraft werden. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe und bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall besuchte der spätere Angeklagte am 16.10.2010 ein Fußballspiel der Zweitliga im Karlsruher Wildparkstadion. Es spielte der Karlsruher SC gegen den VfL Bochum. Gegen 14.25 Uhr hielt der Angeklagte mit weiteren nicht bekannten Personen ein großflächiges Banner mit der Aufschrift "A C A B" - Abkürzung für die Worte "All cops are bastards" hoch. Der Angeklagte... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.12.2011
- C-495/10 -

EU-Produkthaftungsrichtlinie nicht auf Dienstleister anwendbar

Dienstleisters kann bei Verwendung fehlerhafter Geräte oder Produkte nicht gemäß EU-Richtlinie haftbar gemacht werden

Die Haftung einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung als Dienstleister fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Ein Mitgliedstaat darf daher nicht an der Einführung einer Regelung gehindert werden, nach der eine öffentliche Gesundheitseinrichtung den Schaden, den ihr Patient infolge der Fehlerhaftigkeit eines bei der Behandlung verwendeten Produkts erlitten hat, selbst dann ersetzen muss, wenn sie kein Verschulden trifft. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Die Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte* sieht den Grundsatz einer verschuldensunabhängigen Haftung vor, nach dem der Hersteller für durch einen Fehler seines Produkts verursachte Schäden haftet. Kann der Hersteller nicht festgestellt werden, so wird jeder Lieferant des Produkts als dessen Hersteller behandelt, es sei denn, dass er dem Geschädigten innerhalb angemessener... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 02.01.2012
- 4 U 75/11 -

Schlechte Lagerung – Geschäftsführer haften für verlorene "Winzergelder"

Geschäftsführer einer Weinkellerei haften persönlich für entstandene Schäden der Winzer durch unerlaubte Geschäfte

Das Geschäftsmodell des "Stehenlassens der Verkaufserlöse" bei einer Weinkellerei stellt ein Bankgeschäft dar, für welches der Weinkellerei nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz eine erforderliche Erlaubnis benötigt. Gerät die Weinkellerei in Insolvenz und kann die Winzegelder nicht zurückzahlen, haften die Geschäftsführer der Weinkellerei persönlich für die durch unerlaubte Geschäfte entstandenen Schäden der Winzer. Dies entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, Mitglied einer Winzergemeinschaft, verkaufte an eine Gesellschaft (Weinkellerei), deren Geschäftsführer die Beklagten waren, seit vielen Jahren Weintrauben. Im Jahr 1989 hatte die Weinkellerei den Mitgliedern der Winzergemeinschaft angeboten, sich den Verkaufserlös für die Weintrauben ganz oder teilweise nicht auszahlen zu lassen, sondern... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2011
- 3 K 1849/09 -

Selbständiger Dozent kann nur eine Betriebsstätte haben

Finanzgericht erhöht die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat für die Streitjahre 2001 bis 2003 entschieden, dass ein selbständiger Dozent nur eine Betriebsstätte haben kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist selbständiger Personalberater und daneben als Dozent und Prüfer in verschiedenen Hochschulen tätig.Das Finanzamt wertete die Fahrten zwischen dem Büro des Klägers, das sich unter seiner Wohnung im selben Haus befindet und in dem er die Personalberatertätigkeit ausübt, und den jeweiligen Hochschulen jeweils als Fahrten... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.12.2011
- L 1 AL 90/10 -

Keine Sperrzeit für bedrohten Vorstand eines Fußballvereins

Bedrohungen und persönlichen Beeinträchtigungen stellen wichtigen Grund für Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses dar

Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, der eine Profifußballmannschaft unterhält, kann einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Beendigung seines Anstellungsverhältnisses haben, wenn er andauernden Beschimpfungen und Protesten seitens des Fanumfeldes ausgesetzt ist. Die Feststellung einer zwölfwöchigen Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, während der ein Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen ist, ist dann nicht gerechtfertigt. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war als Vorstandsvorsitzender des Vereins, der sich mit seiner Mannschaft vergeblich um die Qualifikation für die "eingleisige dritte Liga" bemühte, u.a. für Spielerverkäufe und den Abschluss von Spielerverträgen verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Kommunikation mit den Fanclubs. Als die Qualifikation nicht erreicht wurde, kam... Lesen Sie mehr