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alle Urteile, veröffentlicht am 03.12.2010

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.1985
- IVa ZR 130/84 -

BGH: Brennenlassen einer Adventskranzkerze ist nicht unbedingt grob fahrlässig

BGH zum Nachweis der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Brandschadens

Wer vorhat alle Kerzen zu löschen und dann - aus nicht geklärten Umständen - doch eine Kerze vergisst, hat einen sich hierdurch entwickelnden Brand nicht unbedingt grob fahrlässig herbeigeführt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.12.1985 hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte eine Frau (Klägerin) von ihrer Brandversicherung für einen Brandschaden eine Entschädigung von 16.000,- DM. In der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember 1981 war es in ihrem Wohn- und Esszimmer zu einem Schwelbrand gekommen. Die Frau, die im Nachbarraum schlief, bemerkte den Brand erst am Morgen des 28. Dezember gegen 6.00 Uhr. Am Vorabend hatte sie Adventskranzkerzen, Kerzen an einer Krippe und eine dicke Kerze in einem Weihnachtsgesteck entzündet, das auf einem mit Stoff überzogenen Styroporwürfel stand.Die Frau löschte die auf dem Tisch und an der Krippe stehenden Kerzen. Auch die Kerze... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.09.2010
- VI R 11/09 -

BFH: Aufwendungen für immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Bei nur noch begrenzter Lebenserwartung begründet nicht medizinische Notwendigkeit sondern Ausweglosigkeit der Lebenssituation Zulässigkeit des Abzugs außergewöhnlicher Belastungen

Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde die Ehefrau des Klägers wegen einer schweren Krebserkrankung der Bauchspeicheldrüse operiert. Im Anschluss an die Operation unterzog sie sich einer immunbiologischen Krebsabwehrtherapie mit Ukrain. Das Präparat ist weder in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern als Arzneimittel zugelassen. Zu der alternativen Krebsabwehrtherapie hatte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 29.08.2000
- 2 U 23/00 -

Dieb bricht mit Nachschlüssel ein und stiehlt EC-Karte – Bank trägt den Schaden

OLG Oldenburg zum Anscheinsbeweis bei gestohlener EC-Karte

Wird in eine Wohnung mit einem Nachschlüssel eingebrochen, eine EC-Karte entwendet und anschließend Geld mit der Karte und dazugehöriger PIN abgehoben, kann die Bank dennoch zur Zahlung des Schadens verurteilt werden. Allein aus dem Umstand, dass die richtige Geheimnummer benutzt wurde, kann nicht im Wege des Anscheinsbeweises angenommen werden, dass der Kontoinhaber die PIN-Nummer grob fahrlässig aufbewahrt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Im zugrunde liegenden Fall wurde im September 1995 in eine Osnabrücker Wohnung, deren Inhaberin in Urlaub war, mit einem Nachschlüssel eingebrochen. Der Dieb entwendete eine EC-Karte. Mit dieser hob der Dieb anschließend insgesamt 9.000 DM an Geldautomaten ab, wobei er die richtige Geheimnummer verwendete. Die kontoführende Bank belastete die Kontoinhaberin mit dem abgehobenen Betrag.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Urteil vom 31.08.2010
- 11 O 155/10 -

Schadensersatz wegen Stolperfallen am Marktstand: Geschädigter muss Beweis für Sturz durch schlecht erkennbare Stützen und Ständer erbringen

LG Coburg zur Frage der Verkehrssicherungspflicht eines Markstandes

Wer auf einem Markt an einem Verkaufsstand über dort angeblich schwer erkennbar aufgestellte Stützen und Ständer stolpert und sich dabei verletzt, hat nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn er nachweisen kann, dass es sich hierbei tatsächlich um eine wirkliche "Stolperfalle" gehandelt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall trug die Klägerin vor, über einen schwer erkennbaren Ständer am Verkaufsstand des Beklagten während eines Marktes gefallen zu sein. Der Beklagte habe trotz der schlechten Erkennbarkeit des Ständers keine Sicherungsmaßnahmen getroffen. Beim Unfall zog sich die Klägerin einen Trümmerbruch des linken Oberarms zu und war längere Zeit arbeitsunfähig.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2010
- VG 2 K 108.10 -

Unrichtigkeiten in den Rechenschaftsberichten – NPD zur Strafzahlung in Höhe von 33.000 Euro verpflichtet

Verstöße gegen das parteienrechtliche Transparenzgebot

Die von der Bundestagsverwaltung gegenüber der NPD festgesetzte weitere Sanktion in Höhe von 33.000 Euro ist wegen festgestellter Unrichtigkeiten in den Rechenschaftsberichten 2004 - 2007 zu Recht ergangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte mit seinem Urteil die von der Bundestagsverwaltung gerügten Verstöße gegen das parteienrechtliche Transparenzgebot. Die NPD habe es unterlassen, Einnahmen aus Veranstaltungen der Kreisverbände Jena und Gera in Höhe von insgesamt 16.603,79 Euro für die Jahre 2004 - 2007 in den jeweiligen Rechenschaftsberichten auszuweisen. In den Jahren 2004 -... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.10.2010
- 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09, 1 BvR 3198/09 -

BVerfG: Erblasser können nicht gegen Erbschaftsrecht klagen - Verfassungsbeschwerde gegen Regelung des Erbschaftssteuerrechts unzulässig

Erfordernis der Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer nicht erfüllt

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts nicht zur Entscheidung angenommen, da eine erforderliche Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer nicht vorlag.

Im zugrunde liegenden Fall wandten sich die drei Beschwerdeführer mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die unterschiedlichen Steuersätze, Freibeträge und Steuerbefreiungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24. Dezember 2008, durch die sie als Erblasser unmittelbar in der Ausübung ihrer Testierfreiheit betroffen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2010
- 12 K 4571/10 -

VG Düsseldorf: Keine Erstattung für Taxikosten für Fahrten zur Sonderschule

Bei ausreichendem monatlichen Einkommen müssen anfallende Kosten für Heimfahrt von Sonderschule selbst getragen werden

Eine alleinerziehende Mutter, deren Kind eine Sonder-/Förderschule besuchen muss und nicht von der Mutter am Nachmittag von der Schule abgeholt werden kann, hat dann keinen Anspruch auf Erstattung von gegebenenfalls anfallenden Taxikosten, wenn die sie über ein ausreichendes monatliches Einkommen verfügt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine alleinerziehende Mutter und ihr 14 jähriger Sohnes gegen den Bürgermeister der Stadt Ratingen auf Erstattung von Schülerfahrtkosten für tägliche Taxifahrten des Sohnes vom Wohnort in Essen zu einer Sonder-/Förderschule in Ratingen, die er wegen einer emotionalen und sozialen Entwicklungsstörung besucht. Die Taxikosten betragen ca. 70 Euro täglich... Lesen Sie mehr




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