wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 19.11.2010

Landgericht Arnsberg, Urteil vom 26.10.2010
- 3 S 111/10 -

Blutige und abgelöste Kopfhaut nach Blondierung – Kundin hat Anspruch auf 3.000 Euro Schmerzensgeld

Kundin muss sich auf fachliche Kompetenz des Friseurs bei der Behandlung verlassen können

Kommt es bei einer Friseur-Kundin durch eine Blondierung der Haare zu blutiger und sich ablösender Kopfhaut, sowie zum Abbrechen der Haare, steht der Kundin Schmerzensgeld zu. Ein Mitverschulden der Kundin ist auszuschließen, wenn sie auf Schmerzen bei der Behandlung hingewiesen hat. Die Kundin darf sich auf eine fachlich ordnungsgemäße Behandlung durch den Friseur verlassen. Dies entschied das Landgericht Arnsberg.

Im zugrunde liegenden Streitfall ließ sich eine Friseur-Kundin im Oktober 2008 im Salon der Beklagten ihre damals 10 cm langen braunen Haare blondieren. Beim Auswaschen des Blondierungsmittels hatte die Kundin starke Schmerzen an der Kopfhaut, die zudem stark geschwollen war. Am Schluss der Behandlung brach sie in Tränen aus, die Kopfhaut blutete. Als Farbton zeigte sich statt blond orange. Abends hatte die Frau an der Kopfhaut offene Stellen. Am nächsten Tag hatte sich die oberste Schicht der Kopfhaut abgelöst, die Kopfhaut selbst war mehrere Wochen lang feucht und borkig.Die Frau suchte vier Tage später ihre Hausärztin auf. Diese... Lesen Sie mehr

Werbung

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.11.2010
- 10 P 76/10 B ER -

LSG NRW erlaubt Veröffentlichung von Transparenzberichten im Internet

System der Pflegenoten und ihre Veröffentlichung im Internet ist rechtmäßig

Ein Eilbeschluss des Sozialgerichts Münster, mit dem die Veröffentlichung der Pflegenoten (sog. Transparenzbericht) über ein Alten- und Pflegeheim in Bocholt aus verfassungsrechtlichen Erwägungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt worden war, wurde nun vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aufgehoben.

Im hiesigen Fall hatte das Heim bei einer Prüfung durch die Landesverbände der Pflegekassen aus dem Mittelwert der 64 Einzelkriterien lediglich die Gesamtnote 4,3 erhalten.Das System der Pflegenoten und ihre Veröffentlichung im Internet ist nach Ansicht des LSG NRW rechtmäßig, wenn die Noten auf einer neutralen, objektiven und sachkundigen Qualitätsprüfung des zuständigen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.10.2010
- 1 BvR 1993/10 -

BVerfG: Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

Kein Verstoß gegen verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot oder allgemeine Vertrauensschutzgesichtspunkte

Das mit Wirkung vom 1. Mai 2005 in Kraft getretene Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz, das eine rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen umfasst, ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gab es bis zum 30. April 2005 nur die Fahrzeugkategorien Personenkraftwagen und „andere Fahrzeuge“, zu denen insbesondere Lastkraftwagen zählen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurden in Analogie zu § 23 Abs. 6a StVZO, der die Zuordnung von so genannten Kombinationskraftwagen regelt, als Personenkraftwagen solche Wohnmobile... Lesen Sie mehr

Werbung

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2010
- S 15 AS 3923/10 ER -

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt nicht immer Nichterscheinen zum Meldetermin bei Agentur für Arbeit oder ARGE/Jobcenter

Arbeitsunfähigkeit begründet nicht automatisch die Unfähigkeit zur Wahrnehmung eines Meldetermins

Die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE/Jobcenter darf von Leistungsempfängern im Fall einer krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Wahrnehmung eines Meldetermins in bestimmten Fällen die Vorlage einer besonderen Bescheinigungen und nicht nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes verlangen. Dies gilt vor allem in den Fällen in denen die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit nicht gleichzeitig die Unfähigkeit zur Wahrnehmung eines Meldetermins begründet. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Antragstellerin am Tag nach Versäumung eines Meldetermins bei der Agentur für Arbeit bzw. bei der ARGE/Jobcenter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres Arztes vorgelegt, obwohl in der Meldeaufforderung ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass im Fall einer krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Termins eine besondere Bescheinigung vorzulegen sei.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.10.2010
- 10 C 10.2104 und 10 C 10.2099 -

Bayerischer VGH: Gequälter Hund darf von der Polizei sichergestellt werden

Amtstierärztliches Gutachten belegt unsachgemäße Haltung des Tiers entgegen der Vorschriften des Tierschutzgesetzes

Ein von seinem Halter gequälter Hund darf von der Polizei sichergestellt werden. Sofern keine andere zuverlässige Person benannt wird, bei dem das Tier verbleiben kann, besteht keine Verpflichtung das Tier bis zur Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde wieder herauszugeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten mehrere Personen beobachtet, wie ein Hund misshandelt wurde. Die herbeigerufenen Polizeibeamten stellten fest, dass der Hund Verletzungen aufwies und der Hundehalter stark angetrunken war. Daraufhin wurde der Hund sichergestellt und beim Tierschutzverein untergebracht.Der Hundehalter hat dagegen Klage erhoben und einen Eilantrag auf... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 21.07.2010
- 2 CA 423/10 -

ArbG Paderborn: Zeitintensiver Toilettenbesuch und Aufsuchen der Bank während der Arbeitszeit sind kein Kündigungsgrund

Private Erledigungen während der Arbeitszeit nicht immer für Kündigung ausreichend

Ein seit über 20 Jahren bei derselben Gemeinde beschäftigter Mitarbeiter kann nicht deshalb fristlos gekündigt werden, weil er für 10 bis 15 Minuten während der Arbeitszeit im Haus eines Freundes auf der Toilette gesessen hat. Das hat das Arbeitsgericht Paderborn entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Gemeinde versucht, einen seit 20 Jahren bei ihr angestellten Bauhofmitarbeiter zu kündigen. Da der Bauhofmitarbeiter als öffentlicher Bediensteter ordentlich nicht kündbar ist, versuchte die Gemeinde, ihm außerordentlich zu kündigen – und dies mit der Begründung, der Mitarbeiter habe während der Arbeitszeit eine Volksbank aufgesucht und dort private Dinge erledigt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 16.11.2010
- 6 K 271/10.NW, 6 K 343/10.NW 6 K 531/10.NW 6 K 842/10.NW -

VG Neustadt: Übernahme in Beamtenverhältnis trotz Überschreitens der Altersgrenze möglich

Angekündigte Ausnahmeregelungen in Laufbahnverordnung muss berücksichtigt werden

Das Land Rheinland-Pfalz kann den Antrag von vier Lehrern auf Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht mit der Begründung ablehnen, sie hätten die Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für eine Einstellung überschritten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagten vier Lehrer auf Übernahme in das Beamtenverhältnis. Ihr Antrag wurde zuvor vom Land Rheinland-Pfalz mit der Begründung abgelehnt, dass sie die Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für eine Einstellung überschritten hätten.Die Klage war vor dem Verwaltungsgericht Neustadt erfolgreich. Zwar enthalte das Landesbeamtengesetz mittlerweile... Lesen Sie mehr




Werbung