alle Urteile, veröffentlicht am 12.08.2010
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.05.2010
- I R 65/09 -
Rechnungsabgrenzung durch Kfz-Steueraufwand
Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend aktivieren
Für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ist ein Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend zu aktivieren, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Mit dieser Entscheidung bestätigt der Bundesfinanzhof die bisher gängige Bilanzierungspraxis, die erstmals durch die jetzt aufgehobene Vorentscheidung des Finanzgerichts in Frage gestellt wurde.Gerade weil die Rechnungsabgrenzung in den Fällen vorausbezahlter Kfz-Steuern bei Bilanzaufstellung nicht zweifelhaft war, sah der Senat auch keinen Anlass, den Ausgang des Verfahrens vor dem Großen Senat zum sog. "subjektiven Fehlerbegriff" abzuwarten (I R 77/08).Für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ist ein Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend zu aktivieren, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.07.2010
- 2 BvR 2122/09 -
Regelung des Grenzbetrages für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig
Kinder mit ausreichendem eigenen Einkommen haben keinen Anspruch auf Kindergeld
Die Regelung, wonach kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn das eigene Einkommen der Kinder über einem bestimmten "Grenzbetrag" liegt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Im hiesigen Fall bezog der Beschwerdeführer für seinen Sohn, der sich 2002 bis 2006 in Berufsausbildung befand, Kindergeld. Die Familienkasse bewilligte für das Jahr 2005 kein Kindergeld, da die Einkünfte und Bezüge des Sohnes den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag in Höhe von 7.680,- € um 4,34 € überschritten. Die hiergegen gerichtete Klage blieb vor den Finanzgerichten ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.08.2010
- 5 U 492/09-110 -
Beschränktes Haftungsrisiko bei Wettkampfspielen auch im Amateurbereich
Leichte oder mittlere Fahrlässigkeit genügt nicht
Auch bei sportlichen Wettkämpfen im Amateurbereich besteht nur ein beschränktes Haftungsrisiko. Wer als Amateursportler seinen Gegner verletzt, haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden.
Ein Amateur-Fußballer wurde bei einem Freundschaftsspiel zwischen "Alte-Herren-Mannschaften" durch ein mit einer gelb-roten Karte geahndetes Foulspiel eines Gegenspielers verletzt. Daraufhin reichte er Klage beim Landgericht ein. Die Klage wurde abgewiesen und auch die Berufung beim Oberlandesgericht blieb ohne Erfolg.Das Oberlandesgericht Saarbrücken urteilte,... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 14.06.2010
- 3 K 939/09.NW -
Zurückstellung vom Wehrdienst zur Aufnahme eines Studiums an einer Dualen Hochschule
Wenn Wehrdienst besondere Härte bedeuten würde
Ein Wehrpflichtiger ist wegen des Besuchs der Dualen Hochschule (hier: Baden-Württemberg) vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im vorliegenden Fall hat der 1986 geborene Kläger vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2009 eine Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel absolviert und war in dieser Zeit vom Wehrdienst zurückgestellt.Im Juni 2009 hat er seine Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer der Pfalz bestanden und teilte dies der Wehrbereichsverwaltung mit. Sein Ausbildungsbetrieb... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
- Vf. 16-BII-09 -
Popularklage gegen Entlohnung von Gefangenenarbeit abgelehnt
Regelungen zur Entlohnung der Gefangenen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Eine Popularklage gegen die Regelungen zur Entlohnung der Gefangenen sowie gegen die unterbliebene Einbeziehung arbeitender Gefangener in die gesetzliche Rentenversicherung wurde vom Bayerischen Verfassungsgericht abgewiesen.
Die Regelung zur Entlohnung der Gefangenen in Art. 46 BayStVollzG sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Aus Art. 100, 101 der Bayerischen Verfassung ergibt sich die Verpflichtung des Gesetzgebers, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung hin auszurichten. Dies gilt auch für das Arbeitsentgelt der Gefangenen.Den arbeitenden Gefangenen wird als finanziell... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.07.2010
- 2 BvR 2227/08; 2 BvR 2228/08 -
BVerfG: Steuerfreie Abgeordnetenpauschale für Bundestagsabgeordnete rechtmäßig
Beschwerdeführer sind nicht in ihrem Grundrecht verletzt
Die steuerfreie Abgeordnetenpauschale in Höhe von 3969,- EUR im Monat verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Privilegierung der Abgeordneten gegenüber anderen Steuerpflichtigen sei wegen der besonderen Stellung des Abgeordnetenmandats sachlich gerechtfertigt.
Die Abgeordneten es Deutschen Bundestages erhalten zur Abgeltung ihrer durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nach § 12 des Abgeordnetengesetzes des Bundes eine monatliche Kostenpauschale, die etwa ein Drittel der gesamten Bezüge umfasst und nach § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz steuerfrei ist (sog. Abgeordnetenpauschale). Entsprechendes sieht § 6 des Abgeordnetengesetzes Baden-Württemberg... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Warendorf, Urteil vom 19.08.1997
- 5 C 414/97 -
Sexspiele nur bei Zimmerlautstärke - Lärmbelästigung durch Sexualverkehr der Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus
Zwischenmenschliche Ruhestörung
Lautes Stöhnen beim Sexualverkehr und dabei laut ausgestoßene Yippie-Rufe stellen eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn dar. Dies hat das Amtsgericht Warendorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall waren neue Mieter (Beklagte) in die Erdgeschosswohnung eines Sechs-Familienhauses eingezogen. Sie ließen kaum eine Gelegenheit aus, "es richtig Krachen zu lassen".Sie hörten regelmäßig überlaute Musik und stritten sich lautstark. Außerdem gaben sie überlaute Geräusche beim Sexualverkehr von sich. Dies geschah praktisch regelmäßig und zu... Lesen Sie mehr