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alle Urteile, veröffentlicht am 20.01.2010

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2009
- IX R 1/09 -

BFH zur steuerwirksamen Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung

Abfindung muss in dem Jahr versteuert werden, in dem sie der Arbeitnehmer erhält

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Zufluss einer Abfindung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Weise steuerwirksam gestalten, dass sie die Fälligkeit der Abfindung vor ihrem Eintritt hinausschieben.

Im entschiedenen Fall wurde der Zeitpunkt der Fälligkeit einer (Teil-)Abfindungsleistung für das Ausscheiden des Arbeitnehmers zunächst in einer Betriebsvereinbarung auf einen Tag im November des Streitjahres 2000 bestimmt. Die Vertragsparteien verschoben jedoch vor dem ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt im Interesse einer für den Arbeitnehmer günstigeren steuerlichen Gestaltung den Eintritt der Fälligkeit einvernehmlich auf den Januar des Folgejahres 2001; die Abfindung wurde entsprechend auch erst im Folgejahr ausgezahlt.Weil die Besteuerung vom Zufluss der Abfindung abhängt, war die Abfindung nach der Beurteilung des Bundesfinanzhofs... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 11.01.2010
- S 39 P 279/09 ER -

SG Dortmund: Transparenzbericht über Pflegeheim darf veröffentlicht werden

Unangemeldete Durchführung einer Qualitätsprüfung entspricht gesetzlichen Vorgaben

Ein Pflegeheimträger kann nicht per einstweiliger Anordnung die Veröffentlichung eines Transparenzberichts über das Pflegeheim verhindern. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Pflegeheim in Unna dem Landesverband der Betriebskassenkassen (BKK) NRW in Essen die Veröffentlichung eines Transparenzberichts über das Heim untersagen. Der Heimträger machte geltend, der Bericht über eine Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Westfalen-Lippe in seinem Pflegeheim sei fehlerhaft und zeichne ein... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.12.2009
- 2 BvR 758/07 -

BVerfG: Kürzung des Ausgleichsbetrags für öffentlichen Personennahverkehr ist verfassungswidrig

Änderung des Personenbeförderungsgesetzes nicht in formell verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen

Die seit 2004 geltende Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs ist wegen Mängel im Gesetzgebungsverfahren verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Auszubildende werden von den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Regel zu ermäßigten Entgelten befördert, ohne dass darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der Unternehmer aus Gründen des Gemeinwohls die Tarife jedoch innerhalb der Grenzen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nach Regel-,... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 12.01.2010
- 28 O 24981/07 -

Immobilienfonds – Finanzierende Bank an getäuschte Immobilienfondsanleger zahlen

Bank haftet auch für Schaden aus aufgehobenen und neu veranlagten Steuerbescheiden

Die Rechtsnachfolgerin einer Genossenschaftsbank, die die Beteiligung vieler Anleger an einem Immobilienfonds finanzierte, muss an die klagenden Anleger, die ihre Beteiligung über die Rechtsvorgängerin der Beklagten finanziert hatte, sämtliche seit 1997 gezahlten Zins- und Tilgungsraten zurückzahlen und diese darüber hinaus von den Restverbindlichkeiten aus dem Finanzierungsdarlehen freistellen. Dies entschied das Landgericht München I.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass nach ihren auch in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen für das Bauvorhaben in München, bei dem die Fondsgesellschaft laut Prospekt 14 Eigentumswohnungen erwerben wollte, im Zeitpunkt des Erwerbs im März 1997 noch keine Baugenehmigung vorgelegen habe. Dieser Umstand löse die Haftung der Verantwortlichen des Fonds aus, weil... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2009
- L 8 KR 189/08 -

Angestellte Juristin ohne anwaltsspezifische Tätigkeit ist rentenversicherungspflichtig

Tätigkeit als Unternehmensberaterin nicht mit Arbeit als Syndikusanwalt gleichzusetzen

Ist ein Rechtsanwalt bei dem Unternehmen angestellt und für dieses anwaltsspezifisch tätig, wird er von der Rentenversicherungspflicht befreit. Als so genannter Syndikusanwalt (Firmenanwalt) kann er in ein berufsständisches Versorgungswerk eintreten. Ein angestellter Jurist hingegen, der für seinen Arbeitgeber nicht rechtlich wirksam nach außen auftreten kann, ist rentenversicherungspflichtig. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Eine Juristin aus dem Rhein-Taunus-Kreis arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin. Insoweit war sie von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit. Seit Ende 2001 ist die 40-jährige Frau bei einer Unternehmensberatungsfirma in Wiesbaden tätig. Sie berät Kunden, wirkt bei der Entwicklung von Beratungsprodukten mit und betreibt Akquisition. Die Firma meldete... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2010
- 3 AZR 660/09 -

BAG: Betriebsrentengesetz auch für neue Bundesländer gültig

Pensionssicherungsverein hat auch für gesetzlich unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften einzustehen

Nach dem Einigungsvertrag gilt das Betriebsrentengesetz auch in den neuen Bundesländern, wenn die Versorgungszusage nach dem 31. Dezember 1991 erteilt wurde. Das kann auch durch Bestätigung einer früher erteilten Zusage geschehen. Ist das Betriebsrentengesetz anwendbar, gelten auch die Regeln zum Insolvenzschutz. Danach hat der Pensionssicherungsverein (PSV) für gesetzlich unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften einzustehen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Bei der Prüfung, ob die notwendige Betriebszugehörigkeit für die Unverfallbarkeit vorliegt, sind Zeiten der Tätigkeit als Mitglied einer „Produktionsgenossenschaft Handwerk“ (PGH) mitzurechnen. Eine solche „Tätigkeit für ein Unternehmen“ steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Voraussetzung für den Insolvenzschutz ist weiter, dass die Zusage „aus Anlass“ eines Arbeitsverhältnisses und... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2010
- VIII ZR 50/09 -

BGH: Vermieter dürfen keine Farben für Innenanstrich von Türen und Fenstern vorgeben - Mieter haben freie Farbwahl bei Schönheits­reparaturen

BGH erklärt Farbwahlklausel im Mietvertrag für unwirksam - Während der Mietzeit kann der Vermieter nur bei anerkennenswertem Grund die Farbe vorschreiben

Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine Rechtsprechung zu so genannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheits­reparaturen fortgeführt.

Die beklagte Mieterin einer Wohnung in Berlin war aufgrund eines Formularmietvertrages zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In § 4 Nr. 6 des Vertrages ist unter anderem bestimmt:"Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht... Lesen Sie mehr




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