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alle Urteile, veröffentlicht am 31.12.2009

Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 24.07.2007
- 6 C 381/06 -

Unverschuldetes Verschütten von Kaffee durch Zugbegleiter während einer Bahnfahrt – Geschädigter hat Anspruch auf Schmerzensgeld

Haftung des Bahnbetreibers darf nicht vom Zufall der Unfallumstände während einer Zugfahrt abhängen

Schüttet ein Bahnangestellter einem Reisenden während der Zugfahrt heißen Kaffee über den Arm, gilt dies als Betriebsunfall für den die Deutsche Bahn AG haftet. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Bahnangestellte durch einen Dritten geschubst und daher der Kaffee verschüttet wird oder ob beispielsweise ein plötzliches Bremsmanöver des Zuges zu dem Unfall führen. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr die Klägerin mit dem Zug in den Urlaub. Während der Fahrt bestellte die Klägerin einen Kaffee. Der Bahnangestellte wurde beim Servieren von einem Mitreisenden angestoßen und verschüttete heißen Kaffee über den linken Arm der Klägerin. Aufgrund der dadurch verursachten Schmerzen geriet die Klägerin in einen schockähnlichen Zustand. Durch einen mitreisenden Arzt wurde eine Erstversorgung durchgeführt, bei der eine Verbrennung zweiten Grades diagnostiziert wurde.Am Urlaubsort und auch nach dem Urlaub musste die Klägerin regelmäßig zu ärztlichen Untersuchungen, um den Arm versorgen zu lassen.... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 17.02.1998
- B 2 U 2/ 97 R -

Alkohol in der Silvesternacht während der Arbeitszeit – Tödlicher Unfall nach Schichtende verwirkt Anspruch auf Hinterbliebenenrente der Ehefrau

Unfall aufgrund von Alkohol am Steuer kann nicht als Arbeitsunfall gewertet werden

Trinkt ein Schiffslotse in der Silvesternacht während seiner Schicht Alkohol und verunglückt auf der anschließenden Nachhausefahrt tödlich und erwiesenermaßen aufgrund von Trunkenheit am Steuer, hat die hinterbliebene Ehefrau keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente durch die Unfallversicherung. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Schiffslotse in der Silvesternacht der Nachtschicht zugeteilt. Gegen Mitternacht stieß er mit seinen Arbeitskollegen mit Sekt auf das neue Jahr an und suchte danach im Hafengebiet eine Gaststätte auf. Nach Schichtende gegen 5.00 Uhr morgens begab er sich zu seinem am Passagierkai geparkten Pkw, um nach Hause zu fahren. Bei der Fahrt kam er allerdings... Lesen Sie mehr




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