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alle Urteile, veröffentlicht am 23.11.2009

Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 20.08.2009
- 5 Ca 258/09 -

Mitarbeiterin einer Lottoannahmestelle kann bei Betrugsverdacht fristlos gekündigt werden

Bei Verdacht der Beteiligung an „Lottogewinn-Betrug“ ist eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig

Eine Mitarbeiterin in einer Lottoannahmestelle kann bei dem Verdacht, sie habe sich gemeinsam mit einer Bekannten den Lottogewinn eines Kunden ausbezahlen lassen, fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Lörrach entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall ermittelte die Polizei gegen die Mitarbeiterin in einer Lottoannahmestelle. Sie stand in dem Verdacht, einen 71-jährigen Kunden um seinen Lottogewinn von ca. 3.000,- EUR betrogen zu haben. Dieser hatte der Mitarbeiterin das Original einer Spielquittung vorgelegt. Da Gewinne über 1.000,- EUR nicht mehr in der Annahmestelle ausgezahlt werden, gab sie dem Rentner ein Anforderungsformular für die Auszahlung bei der Lottozentrale. Sie behielt die Spielquittung allerdings ein. Der Kunde erhielt in der Folgezeit den Gewinn durch die Lottozentrale nicht ausgezahlt, weil ihm die Original-Quittung fehlte. Dagegen löste die Mitarbeiterin... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.05.2009
- L 2 U 25/08 -

Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft

Jugendfreizeit ist eine reine Freizeitveranstaltung

Wer sich bei einem Zeltlager der DLRG verletzt, das lediglich eine Freizeitveranstaltung und keine Ausbildungsveranstaltung ist, steht bei einem Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der damals 11jährige Kläger war Mitglied der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG). Pfingsten 2006 nahm er an einem von der DLRG organisierten Zeltlager für Kinder und Jugendliche von 8 bis 14 Jahren teil. Dabei erlitt er einen Unfall mit Verletzungen an Lippe und Gebiss, als ihm eine Mineralwasserflasche zugeworfen wurde, die er nicht auffangen konnte. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 13.08.2009
- 223 C 6889/09 -

Verdeck aufgeschlitzt: Teilkasko-Versicherung muss bei Diebstahl einer Sache aus dem Auto auch Schaden am Verdeck bezahlen

AG München stärkt Verbraucherschutz

Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, hat die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden zu ersetzen, da er aus dem Diebstahl selbst resultiert. Anders ist es bei reinem Vandalismus

Ein Versicherungsnehmer schloss bei einem Versicherungsunternehmen eine Teilkaskoversicherung ab. Diese Versicherung umfasste die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Autos, insbesondere auch wenn diese durch einen Diebstahl herbeigeführt werden.Im August 2008 wurde auf einem Parkplatz das Verdeck des Fiatcabriolets des Versicherungsnehmers aufgeschnitten... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2009
- 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07 -

Landgericht Hamburg erklärt Klauseln in Allgemeine Versicherungsbedingungen für unwirksam

Versicherer müssen nachzahlen

Das Landgericht Hamburg hat in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) auf die Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass mehrere von den Versicherern verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind. Dem Kunden werde weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen geführt, noch werde eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht.

Das Landgericht Hamburg hat über Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen mehrere Versicherungsgesellschaften entschieden. Die Verbandsklagen der Verbraucherzentrale richteten sich gegen Allgemeine Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherungsgesellschaften im Bereich der Regelungskomplexe Kündigung, Prämienfreistellung, Stornoabzug und Abschlusskostenverrechnung bei... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 10.07.2009
- 5 U 334/08 -

Gemeinde haftet für ihre Baumkontrolleure, wenn ein Baum umfällt und einen Unfall verursacht

Gemeinde muss Straßenbäume sorgfältig kontrollieren und dabei fachlich vorgebildete Kontrolleure einsetzen

Das Oberlandesgericht Rostock hat die Berufung einer Gemeinde zurückgewiesen, die vom Landgericht Rostock dem Grunde nach verpflichtet worden war, einem Autofahrer Schmerzensgeld und Schadensersatz zu leisten. Der Autofahrer war im September 2006 auf einer Bundesstraße unterwegs, als eine Pappel, die als erste an einem einmündenden Feldweg stand, stürzte und den PKW des Klägers unter sich begrub. Die Pappel war zu 70 % innerlich verfault und brach 30 cm über dem Boden ab. Bei dem Unfall wurde der PKW des Klägers beschädigt und er selbst schwer verletzt.

Die beklagte Gemeinde (hier: Stadt Güstrow) hatte die später umgestürzte Pappel im August 2005 und im Februar 2006 kontrollieren lassen. Das Straßenbauamt schätzte die Pappel als abbruchgefährdet ein und sah sie zum Fällen vor. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde für Baumfällungen erkannte dies nicht als dringlich an. Ein bei der beklagten Gemeinde beschäftigter Bediensteter führte... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2009
- XII ZR 65/09 -

BGH: Unterhaltsansprüche aus erster und zweiter Ehe müssen in Bezug auf Unterhaltsbedarf gleich behandelt werden

Für geschiedene und neue Ehefrau gelten gleiche Maßstäbe

Der geschiedene Ehemann kann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang er gegenüber der neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist, bestimmt sich dann allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern nach den strengeren Maßstäben, wie sie auch für geschiedene Ehegatten gelten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die 1975 geschlossene kinderlose Ehe wurde 2003 geschieden. Seit der Scheidung ist der Kläger, ein Chemieingenieur, der Beklagten, die als Reinigungskraft arbeitet, zum sog. Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) verpflichtet. Aus der Ehe des seit 2004 wieder verheirateten Klägers ist 2005 ein Sohn hervorgegangen. Außerdem adoptierte der Kläger im Jahr 2006 den 1997 geborenen Sohn... Lesen Sie mehr