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alle Urteile, veröffentlicht am 07.08.2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.05.2009
- VIII R 6/07  -

Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall sind nicht zu versteuern

Versicherungszahlungen sind nicht als Betriebseinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit zu bewerten

Eine sogenannte Praxisausfallversicherung, die fortlaufende Betriebskosten im Falle einer Erkrankung des Betriebsinhabers erstattet, stellt eine private Versicherung dar. Die Versicherungsleistung ist nicht zu versteuern. Umgekehrt sind insoweit die an die Versicherung gezahlten Beiträge nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Bei der Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung, die vor allem von Freiberuflern und Einzelgewerbetreibenden im Anspruch genommen wird, ersetzt die Versicherungsgesellschaft die fortlaufenden Praxis- oder Kanzleikosten (Miete, Leasingraten, Personalkosten u.s.w.) im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Betriebsinhabers, im Falle einer gesundheitspolizeilich verfügten Quarantänemaßnahme oder, je nach individueller Vereinbarung, auch bei einer durch Brand, Wasser, Einbruch ausgelösten Betriebsunterbrechung.Im Streitfall hatte eine Ärztin eine solche Versicherung abgeschlossen. Nach einem Sturz war sie längere... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2008
- S 26 AS 1333/07 -

Hartz IV: Auch bereits vom Mieter bezahlte Nebenkostennachzahlungen müssen vom Grundsicherungsträger erstattet werden

Behörde muss bereits bei Erlass des Bewilligungsbescheides damit rechnen, dass Nachzahlungen zu leisten sind

Eine Hartz IV-Behörde ist verpflichtet, die angemessene Nebenkostennachzahlungsforderung des Vermieters auch dann zu tragen, wenn der Arbeitslosengeld II-Bezieher diese Rechnung bereits selbst bezahlt hat, bevor er sie der Behörde zur Erstattung einreicht. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Hartz IV-Behörde die Übernahme der Nebenkostennachzahlungsforderung des Vermieters für das Jahr 2006 mit der Begründung abgelehnt, der Hilfebezieher habe die Rechnung schon aus eigenen Mitteln bezahlt und sei damit insoweit nicht mehr hilfebedürftig. Der Antrag sei zu spät gestellt.Das Sozialgericht Frankfurt sah das anders:... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.08.2009
- 9 L 1887/09.F(V) -

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht die beamtenrechtlichen Altersgrenzenregelungen in Hessen aus EU-gemeinschaftsrechtlichen Gründen als unwirksam an

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ist in einem Eilverfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass die beamtenrechtlichen Altersgrenzenregelungen in Hessen mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im europäischen Gemeinschaftsrecht (RL 2000/78/EG) unvereinbar sind und deshalb nicht zulasten von Beamten und Beamtinnen angewandt werden können.

Der Antragsteller ist Oberstaatsanwalt, der aufgrund der Vollendung seines 65. Lebensjahres im August 2009 mit Ablauf des Monats kraft Gesetzes in den Ruhestand treten würde (§ 25 BeamtStG i. V. m. § 50 Abs. 1 HBG). Bereits im April 2009 hatte er beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa beantragt, den Eintritt in den Ruhestand für ein Jahr aufzuschieben.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 09.07.2009
- 7 K 97/08.DA (3) -

Die musikalische Früherziehung von Kleinkindern in Musikschulen unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht

Musikalische Früherziehung dient der Ausbildung

Das Verwaltungsgerichts Darmstadt hat der Klage einer Musikschule gegen das Land Hessen, vertreten durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis stattgeben und festgestellt, dass bereits die musikalische Früherziehung von Säuglingen und Kleinkindern unter drei Jahren der Ausbildung dient und die Musikschule insoweit von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist.

Das Staatliche Schulamt hatte der privaten Musikschule zunächst für ihr Gesamtprogramm eine Bescheinung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) ausgestellt. Nach dieser Vorschrift sind unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen umsatzsteuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.1996
- 10 T 359/96 -

Wohnungseigentümer darf grundsätzlich auf seiner Terrasse grillen

Dreimal Grillen im Jahr muss der Nachbar tolerieren

Wenn ein Wohnungseigentümer auf seiner Terrasse dreimal im Jahr für jeweils zwei Stunden grillt, muss der Nachbar dies hinnehmen und kann nicht die Unterlassung des Grillens verlangen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei Wohnungseigentümer. Der eine besaß eine Wohnung mit Terrasse (Beklagter), der andere (Kläger) bewohnte die obere Wohnung. Der Eigentümer der unteren Wohnung grillte gelegentlich - im Jahre 1995 insgesamt dreimal. Dies dauerte jeweils ca. zwei Stunden. Die hierdurch verursachten Rauch-, Ruß- und Grillgerüche störten aber den Eigentümer der... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.07.2009
- 1 BvR 2662/06 -

22 Jahre sind zu lang: Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

Recht auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt

Wenn ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren nach mehr als 22 Jahren noch nicht beendet ist, verstößt dies gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Beschwerdeführerin war Eigentümerin mehrerer Grundstücke mit Kiesvorkommen. Diese wurden 1986 versteigert, nachdem das im Ausgangsverfahren beklagte Kreditinstitut seine Zusage, der Beschwerdeführerin zur Abwendung der Zwangsversteigerung einen Kredit zu gewähren, am Tag der Versteigerung zurückgezogen hatte. Im Jahr 1987 reichte die Beschwerdeführerin beim Landgericht Hamburg eine Klage auf ... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.03.2009
- 256 Cs 160/08 -

"Dann bekommt ihr auf die Fresse" ist keine Beleidigung

Strafrecht schützt nicht vor bloßen - wenn auch groben - Unhöflichkeiten

Dies entschied das Amtsgericht Hamburg und sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung frei. Dieser war als Besucher in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel durchsucht worden. Als die zuständigen Vollzugsbeamten ihn wegen eines Verstoßes gegen die Anstaltsordnung aufforderten, das Gefängnis zu verlassen, sagte der später Angeklagte zu den Beamten: "Ihr kommt ja auch noch einmal aus der Anstalt und dann bekommt ihr auf die Fresse!" Auf Nachfrage wiederholte er: "Ja, dann bekommt ihr richtig auf die Fresse!"

Das Amtsgericht Hamburg wies die von der Staatsanwaltschaft vertretene Auffassung, dass diese Aussage den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) erfülle, zurück. Die Aussage des Angeklagten stelle noch keinen gewichtigen Angriff auf die Ehre eines anderen dar, urteilten die Richter. Es sei nicht Aufgabe des Strafrechts, vor bloßen Ungehörigkeiten, Distanzlosigkeiten... Lesen Sie mehr