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alle Urteile, veröffentlicht am 24.07.2009

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.07.2009
- C-440/07 P -

EuGH hebt Urteil zum Schadensersatz wegen rechtswidrigen Fusionsverbots teilweise auf

EU muss Kosten für wieder aufgenommenes Fusionskontrollverfahren tragen

Ein Urteil mit dem die Europäische Union zum Schadensersatz verurteilte wurde, den die Schneider Electric SA wegen eines Preisnachlasses beim Verkauf der Legrand SA geltend gemacht hatte, wurde aufgehoben. Die Gemeinschaft muss dem Unternehmen jedoch die Kosten ersetzen, die ihm durch seine Beteiligung am wieder aufgenommenen Fusionskontrollverfahren entstanden sind. Dies entschied der Europäische Gerichtshof.

Die Schneider Electric SA produziert und verkauft Erzeugnisse und Systeme in den Bereichen Elektrizitätsverteilung, industrielle Prozesssteuerung und Automatisation, die Legrand SA hingegen Elektrogeräte für Niederspannungsanlagen. Am 16. Februar 2001 meldeten die beiden französischen Unternehmen bei der Kommission ein Fusionsvorhaben an, mit dem Schneider im Wege eines öffentlichen Aktientauschangebots die Kontrolle über Legrand übernehmen wollte.Nachdem Schneider durch den im August 2001 abgeschlossenen Aktientausch 98,7 % des Kapitals von Legrand erworben hatte, erklärte die Kommission die Fusion mit Entscheidung vom 10. Oktober... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.01.2009
- L 15 BL 7/09 -

Bayerisches Landessozialgericht korrigiert 25-jährige Verwaltungspraxis zugunsten blinder Menschen

Mehr Geld für im Heim lebende Blinde

Eine 25-jährige Verwaltungspraxis wurde zugunsten blinder Menschen korrigiert. Somit erhalten Blinde, die in einem Heim leben, bereits bei sechstägiger Abwesenheit vom Heim ein ungekürztes monatliches Blindengeld. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.

Blinde erhalten zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ein monatliches Blindengeld. Sind Blinde in einem Heim untergebracht reduziert sich das Blindengeld, weil der Heimträger zu einem wesentlichen Teil die Lebenshaltung übernimmt. Sind die Blinden aber vorübergehend nicht im Heim oder einer gleichartigen Einrichtung erhalten Sie das... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 23.07.2009
- 2L 803/09.KO -

VG Koblenz: Bullenreiten verboten – Ausnutzen einer Stresssituation der Tiere für Showzwecke nicht zulässig

Schutz der Tiere hat Vorrang vor wirtschaftlichem Interesse des Veranstalters

Ein Bullenreiten, dass im Rahmen einer Rodeo-Anstaltung durchgeführt werden soll, ist nicht zulässig. Das Ausnutzen eines natürlichen Abwehrverhaltens des Tieres gegen den Menschen, stellt keine sportliche Disziplin dar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Das im Rahmen einer Rodeo-Veranstaltung auf dem Nürburgringgelände geplante Bullenreiten darf nicht stattfinden. Der Landkreis Ahrweiler nahm die dem Antragsteller, einem Rodeo-Veranstalter, vom Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilte Erlaubnis für die Zur-Schau-Stellung von Bullen in der Rodeo-Disziplin „Bull Riding ohne Einsatz von Flankengurt und Sporen oder vergleichbare Hilfsmittel”... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.06.2009
- 1 StR 201/09 -

BGH: Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung rechtmäßig

Richter vertuscht gezielt gesetzeswidrige Arbeitsweise

Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung durch das Landgericht Stuttgart ist rechtmäßig. Der Richter hatte bewusst inhaltlich falsche Anhörungsprotokolle erstellt, um seine Freizeit zu optimieren. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als Unbegründet verworfen.

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts genehmigte der Angeklagte freiheitsentziehende Unterbringungsmaßnahmen nach § 1906 Abs. 1 und Abs. 4 BGB, ohne die Betroffenen zuvor persönlich angehört oder sich von diesen einen unmittelbaren Eindruck verschafft zu haben. Obwohl er wusste, dass dies zur Ermittlung einer vollständigen Entscheidungsgrundlage und wegen der Kontrollfunktion... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 23.07.2009
- 1 L 398/09.TR -

VG Trier: Beschäftigter in Altersteilzeit darf Mitglied in Gemeinderat sein

Interessenkonflikt hinsichtlich beruflicher Position und Ratsmandat bei Altersteilzeit nicht mehr gegeben

Ein Beschäftigter einer zur Verbandsgemeinde gehörenden Ortsgemeinde, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, darf Mitglied des Verbandsgemeinderates sein. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier.

Nach den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes kann Ratsmitglied nur werden, wer nicht mehr in einem aktiven Dienstverhältnis zur Gemeinde steht oder wer ohne Bezüge beurlaubt ist. Ungeklärt war bisher die Frage, was daraus für einen Beschäftigten folgt, der nicht mehr tätig ist, weil er sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet. Ein gewähltes... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.09.2007
- 8 U 77/07 -

Mieter müssen Fenster und Außentüren nur von innen streichen

Vermieter kann nicht per Formularvertrag verlangen, dass Mieter die Außenseite der Fenster streichen

Wenn ein Mieter in einem Formularvertrag ohne Einschränkungen zum Streichen der Fenster verpflichtet wird, wird davon auch der Außenanstrich der Fenster erfasst mit der Folge, dass die Schönheitsreparaturklausel insgesamt unwirksam ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter ein Reihenhaus gemietet. In dem Mietvertrag stand eine Klausel, die umfangreiche Schönheitsreparaturen vorsah: "Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre sowie Türen und Fenster". Nachdem der Mieter ausgezogen war, verklagte ihn der Vermieter auf Schadensersatz von über 16.000,- EUR wegen unterlassener Schönheitsreparaturen.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.07.2009
- 2 Sa 460/08 -

LAG Schleswig-Holstein: Kündigung wegen abfälliger Bemerkungen über Vorgesetzten nicht rechtmäßig

Erteilung einer Abmahnung und Führen klärender Gespräche nicht erfolgt

Eine Angestellte, die sich während der Arbeit beleidigend und abfällig über ihren Vorgesetzten äußert, kann nicht einfach gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf stets einer vorherigen Abmahnung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

Die Arbeitnehmerin war seit 1993 als nebenberuflich angestellte amtliche Tierärztin tätig. Sie war in der Fleischbeschau in einem großen Schlachthof eingesetzt. Nachdem es dort wiederholt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Tierärztin und Mitarbeitern des Schlachthofes gekommen war, einigten sie und der Kreis sich auf einen Einsatz in einem anderen Schlachthof. Im Jahr 2008 teilte... Lesen Sie mehr