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alle Urteile, veröffentlicht am 08.04.2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2009
- VI R 37/06 -

Bewährungsauflagen zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens können als Werbungskosten abgezogen werden

BFH unterscheidet, ob die Zahlung strafähnliche Sanktion hat oder der Wiedergutmachung dient

Ausgleichszahlungen an das geschädigte Tatopfer, die ein Strafgericht dem Steuerpflichtigen zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens nach § 56 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) auferlegt, sind nach den allgemeinen Grundsätzen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im Streitfall war der Kläger im Zusammenhang mit unzulässigen Preisabsprachen zu einer Gesamtstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde gemäß § 56 Abs. 1, Abs. 3 StGB zur Bewährung ausgesetzt. Mit Beschluss vom gleichen Tage hatte das Strafgericht dem Kläger u.a. zur Auflage gemacht, zu Gunsten eines Geschädigten als Schadenswiedergutmachung einen Geldbetrag von 100 000 DM zu leisten. Der Kläger erfüllte diese Auflage und machte den an den Geschädigten bezahlten Betrag in Höhe von 100 000 DM als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend, die vom Finanzamt nicht berücksichtigt wurden.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2009
- 9 K 199/08.F(1) -

Unterschiedliche Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht die unterschiedliche Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung als rechtswidrig an.

Die Beteiligten streiten über die Vergütung von geleisteten Vorgriffsstunden der Klägerin zur Ansparung eines Freistellungszeitraums als Studienrätin in den Diensten des Landes Hessen. Die Klägerin ist verbeamtete Lehrerin mit einer Teilzeitstelle an einem Gymnasium in Frankfurt am Main. Sie beantragte Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg, bei... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.04.2009
- VIII ZR 231/07 -

BGH: Auch bei einer vorgetäuschten Eigenbedarfkündigung, die formal unwirksam ist, hat ein Mieter Anspruch auf Schadensersatz

Schadensersatzanspruch des Mieters kann nicht wegen Mitverschuldens ausgeschlossen werden

Einem Mieter, der auf eine Kündigung wegen eines in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarfs hin auszieht, stehen auch dann Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung zu, wenn der Eigenbedarf zwar entgegen § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB (§ 564 a Abs. 3 BGB aF) nicht im Kündigungsschreiben als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses angegeben und die Kündigung deshalb unwirksam ist, der Vermieter dem Mieter den Eigenbedarf aber schlüssig dargetan und der Mieter keine Veranlassung hatte, die Angaben des Vermieters in Zweifel zu ziehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Mieter nach dem Auszug aus einer Mietwohnung unter anderem Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch dann geltend machen kann, wenn die Kündigung des Vermieters aus formalen Gründen unwirksam gewesen ist.Die Klägerin... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.04.2009
- 1 BvR 654/09 -

"Komasaufprozess": Filmberichterstattung von einem Strafverfahren: Während der Verhandlungspausen und nach Ende der Sitzung darf gefilmt werden

BVerfG hebt sitzungspolizeiliche Anordnungen im Strafverfahren "Wetttrinken mit Jugendlichem" teilweise auf

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg, in dem es um die Bildberichterstattung im so genannten "Koma-Saufprozess" ging.

Die Beschwerdeführerin betreibt eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Sie berichtet seit Prozessauftakt in ihrem Fernsehprogramm über ein Strafverfahren am Landgericht Berlin. Das Strafverfahren richtet sich gegen den früheren Gastwirt einer Berliner Gaststätte. Ihm wird vorgeworfen, fährlässig den Tod eines 16-jährigen Jugendlichen durch ein sog. Wetttrinken verursacht zu haben. Er soll... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 07.04.2009
- 10 BV 08.1494 -

Partyverbot: An Karfreitag darf in Bayern nicht gefeiert werden

Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag 2007 war rechtmäßig

Die Landeshauptstadt München durfte die an einem Karfreitag geplante "Heidenspaß-Party" verbieten. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münchens bestätigt.

Der Kläger ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die als Vereinigung von Konfessionslosen für eine Trennung von Staat und Kirche eintritt. Die Landeshauptstadt München untersagte dem Kläger die Durchführung der Veranstaltung "Heidenspaß-Party" am Karfreitag, den 6. April 2007, in den Räumlichkeiten des "Oberanger Theater" in München. Nach erfolgloser Durchführung eines Eilverfahrens... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2009
- 1 BvR 119/09 -

Verfassungsbeschwerde gegen Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde nicht zur Entscheidung angenommen

Commerzbank-Aktionär klagte gleich vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat die erste Verfassungsbeschwerde gegen das Bankenrettungspaket nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Commerzbank-Aktionär ist aus so genannten formalen Gründen mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Zunächst müsse der Aktionär die Fachgerichte anrufen, meinten die Verfassungsrichter.

Der Beschwerdeführer ist Aktionär einer deutschen Großbank. Einer Pressemitteilung des Unternehmens zufolge beabsichtigt der Finanzmarktstabilisierungsfonds, der betreffenden Bank 10 Milliarden € Eigenkapital durch die Ausgabe und Übernahme von Stammaktien sowie im Wege einer stillen Einlage zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Grundlage der beabsichtigten Kapitalmaßnahme ist das am 17. Oktober... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 31.07.2008
- 264 C 1007/08 -

Gebrauchtwagenverkauf: Bezeichnung eines Wohnmobils als "Sofort urlaubsklar" in einer Anzeige ist keine Garantiezusage sondern nur eine Anpreisung

Amtsgericht München zur Frage der selbständigen Garantiezusage

Nicht jede Anpreisung ist eine Garantiezusage. Um einen Schadenersatz wegen Mängel geltend machen zu können, bedarf es vorher einer Aufforderung an den Verkäufer, die Mängel zu beseitigen und einer Fristsetzung. Dies gilt auch, wenn dieser sich auf Mails und Schreiben des Käufers nicht meldet. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Mitte September 2007 kaufte der spätere Kläger beim Beklagten ein Wohnmobil der Marke Karmann mit einer Laufleistung von 89 823 km und einer Erstzulassung im April 1992 zum Kaufpreis von 10 800 Euro. Zustande kam der Kauf, weil der Käufer zuvor eine Anzeige des Fahrzeuges im Internet gefunden hatte, in dem dieses als „sofort urlaubsklar“ beschrieben wurde. Wenige Tage vor der Übergabe... Lesen Sie mehr