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Donnerstag, 28. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 02.12.2008

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.11.2008
- VG 7 A 114.08 -

Gerichtsvollzieher dürfen Bürokostenentschädigung vorerst behalten

Rechtsverordnung ist nichtig

Die Rückforderung von Bürokostenentschädigung der Gerichtsvollzieher im Land Berlin für das Jahr 2001 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin heute auf drei Klagen von Gerichtsvollziehern entschieden.

Gerichtsvollzieher erhalten neben ihrer Beamtenbesoldung eine pauschale Aufwandsentschädigung für die Unterhaltung eines Büros. Diese wird aus den von den Gerichtsvollziehern vereinnahmten Gebühren finanziert, von denen sie zunächst einen bestimmten Anteil als Vorschuss einbehalten dürfen. Die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung wird sodann für jedes Jahr in einer Verordnung festgesetzt und mit dem Vorschuss verrechnet. Im Jahr 2004 reduzierte die Senatsverwaltung für Justiz die Pauschale für das Jahr 2001 um etwa 30 % gegenüber dem bisher geltenden Satz. Gegen die Rückforderung in Höhe mehrerer tausend Euro richten sich zahlreiche Klagen weiterer Gerichtsvollzieher.... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.11.2008
- 1 BvQ 43/08 -

Bundesverfassungsgericht hebt Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen auf

Das Bundesverfassungsgericht hat die für den 8. November 2008 angemeldete Demonstration "Gegen einseitige Vergangenheitsbewältigung! Gedenkt der deutschen Opfer!" unter Auflagen ermöglicht. Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erging auf Antrag des Veranstalters gegen eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das ein komplettes Versammlungsverbot des Polizeipräsidenten Aachen bestätigt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen aufgehoben, die die Demonstration zugunsten der Versammlungsfreiheit mit der Maßgabe für zulässig gehalten hatte, dass der Veranstalter der Versammlung, der ein nationalsozialistisches Weltbild vertritt und propagiert, nicht selbst als Redner und als Versammlungsleiter auftritt. Dem Antrag des Veranstalters, die Versammlung nach der Maßgabe dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen zu ermöglichen, hat das Bundesverfassungsgericht entsprochen.

Die Versammlung konnte nicht aus Gründen der "öffentlichen Ordnung" verboten werden. Die Demonstration sollte in der zeitlichen Nähe des 9. November 2008, des 70. Jahrestag der Novemberpogrome des Jahres 1938, aber nicht genau an diesem Tag durchgeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass die öffentliche Ordnung verletzt sein kann, wenn Rechtsextremisten einen... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2008
- 11 K 698/06 H(L) -

Sog. 1 %-Regelung gilt auch für einen für den Rennsport umgebauten Pkw

Die Anwendung der sog. 1 %-Regelung für privat genutzte Dienstfahrzeuge ist Gegenstand zahlreicher Verfahren beim Finanzgericht.

Dem Verfahren des 11. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf lag ein ungewöhnlicher Sachverhalt zugrunde:Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, dessen Gegenstand die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Fahrwerksteilen ist. Im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass die Klägerin einem ihrer Arbeitnehmer, der weder Gesellschafter noch... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.11.2008
- 1 K 921/08.KO -

Gebühr in Höhe von 150 € für Einsicht in Bauakte ist unangemessen

Gebühr für Amtshandlung darf nicht abschreckend wirken

Der Landkreis Mayen-Koblenz ist nicht berechtigt, für die Übersendung einer Bauakte zur Einsichtnahme in eine Anwaltskanzlei eine Gebühr von 150,-- € festzusetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Nach Abschluss eines Baugenehmigungsverfahrens, das die Errichtung von gewerblichen Anlagen sowie einer Hausmeisterwohnung in Kobern-Gondorf zum Gegenstand hatte, und sich anschließendem Vollstreckungsverfahren beantragte ein Rechtsanwalt im Namen des Klägers Einsicht in die diesbezüglichen Akten. Daraufhin übersandte der Landkreis Mayen-Koblenz die Unterlagen. Hierfür verlangte er... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.11.2008
- 2 BvR 1870/07 -

Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener bei Telefongesprächen und beim Einkauf ist verfassungswidrig

Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen, der sich gegen die Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener in Bezug auf Telefonate und Einkaufsmöglichkeiten wandte, war erfolgreich.

In der Justizvollzugsanstalt, in der der Beschwerdeführer untergebracht ist, dürfen die in einem gesonderten Hafthaus untergebrachten weiblichen Gefangenen von ihrem Eigengeld monatlich für 30 Euro telefonieren und für 25 Euro Kosmetika einkaufen. Der Antrag des Beschwerdeführers, ihm dasselbe zu gestatten, wurde abgelehnt. Seine Klage zum Landgericht blieb erfolglos. Nach Auffassung des Landgerichts... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008
- 8 U 34/08 -

Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt Rechte des Autokäufers bei Mängeln

Autohändler hat Sachmangel durch vorbehaltlose Nachbesserung anerkannt

Den Nachweis, dass ein Sachmangel bereits bei Übergabe eines Pkws vorhanden ist, braucht der Käufer nicht zu führen, wenn der Verkäufer durch vorbehaltlose kostenlose Mangelbeseitigungsversuche das Vorhandensein eines zur gesetzlichen Nacherfüllung verpflichtenden, also eines anfänglichen Mangels anerkannt hat. Er kann dann im Nachhinein gegenüber dem Käufer nicht mehr mit Erfolg in Abrede stellen, dass der Fehler bei Übergabe vorhanden war. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Der Kläger kaufte bei dem beklagten Autohändler im Oktober 2004 einen Pkw für insgesamt 82.935 Euro. In den anerkannten Verkaufsbedingungen heißt es unter anderem: Zeigt sich innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Auslieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar. Beschränkt... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.12.2008
- 1 StR 416/08 -

BGH: Grundsatz­entscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

BGH stellt Orientierungswerte zum Strafmaß bei Steuerhinterziehung auf

Bei einer Steuerhinterziehung ist die Höhe des Hinter­ziehungs­betrags ein Straf­zumessungs­umstand von besonderem Gewicht. Der Steuerschaden bestimmt daher auch maßgeblich die Höhe der Strafe. Dabei kommt der gesetzlichen Vorgabe des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO indizielle Bedeutung zu, wonach bei einer Hinterziehung in "großem Ausmaß" in der Regel nur eine Freiheitsstrafe, und zwar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, angedroht ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten, der ein Bauunternehmen als Subunternehmer betrieb, mit Urteil vom 21. April 2008 unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt.... Lesen Sie mehr




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