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alle Urteile, veröffentlicht am 21.11.2008

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2008
- OVG 1 B 5.06 -

Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugendorganisation der NPD am 8. Mai 2005 bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der von den Jungen Nationaldemokraten - der Jugendorganisation der NPD - für den 8. Mai 2005 unter dem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" geplante Aufzug vom Alexanderplatz bis zum Bahnhof Friedrichstraße zu Recht nicht hat stattfinden dürfen.

Der Aufzug war von der Polizei untersagt worden, nachdem die Aufzugsstrecke - insbesondere an der Liebknechtbrücke - von tausenden von Veranstaltungsgegnern blockiert worden war und die Polizei keine Möglichkeit sah, die Strecke zu räumen.Der Senat hat ebenso wie das Verwaltungsgericht Berlin (siehe VG Berlin, Urteil v. 08.03.2006 - VG 1 A 98.05 -) entschieden, dass eine Notstandslage vorgelegen habe, bei der ein Einschreiten gegen die Blockierer zu unverhältnismäßigen Folgen für Leib und Leben von Versammlungsteilnehmern, Polizeibeamten und anderen Personen geführt hätte. Die Klägerin hatte dagegen insbesondere geltend gemacht, dass... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2008
- 3 K 2129/06 -

Schuldzinsen für Darlehen zur Pilotenausbildung steuerlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn eine Anstellung im Ausland (Österreich) erfolgt

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer Pilotenausbildung als Werbungskosten - WK -berücksichtigt werden können.

Im Streitfall hatte der in Rheinland-Pfalz lebende Kläger die Kosten seiner Pilotenausbildung mit einem Darlehen einer sächsischen Sparkasse in Höhe von 62.000,- € finanziert. Die Ausbildung dauerte bis Ende Februar 2004. Seitdem ist er als Pilot bei einer österreichischen Fluggesellschaft in Tirol tätig und bezieht in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach dem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 12.11.2008
- 1 L 721/08.TR -

Fahrtenbuchauflage auch bei einmaligem Verkehrsverstoß rechtmäßig

Fahrzeughalterin war nicht gewillt, an Aufklärung mitzuwirken

Bereits die erstmalige Begehung eines wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes rechtfertigt den Erlass einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde alle ihr zur Verfügung stehenden Aufklärungsmaßnahmen ausgeschöpft hat und der Fahrzeughalter zu dem bekannten und eingrenzbaren Kreis der überhaupt für den Verkehrsverstoß in Betracht kommenden Fahrzeugführer keine Angaben macht. Diese Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht Trier nochmals bestätigt.

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hatte die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h in einer geschlossenen Ortschaft um 62 km/h zum Anlass für den Erlass einer 6-monatigen Fahrtenbuchauflage genommen. Zuvor hatte die Behörde der Fahrzeughalterin einen Anhörungsbogen mit Foto zugeleitet, auf dem diese erklärt hat, dass für den betreffenden Verkehrsverstoß mehrere Fahrzeugführer... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.11.2008
- 7 C 10771/08.OVG -

Gemeinden dürfen in einer Friedhofsatzung keine Regelungen treffen, die zur Bekämpfung der Kinderarbeit dienen sollen

Gemeinden können nur Angelegenheiten mit einem spezifisch örtlichen Bezug regeln

Einer Gemeinde fehlt die Zuständigkeit zum Erlass einer Friedhofssatzung, nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt worden sind. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Inhaber eines Steinmetzbetriebs, der sich überwiegend mit der Herstellung und Errichtung von Grabmalen befasst und zu diesem Zweck auch Natursteine aus Indien bezieht, hat gegen die Satzung der Stadt Andernach einen Normenkontrollantrag gestellt. Er ist der Ansicht, der Stadt fehle die erforderliche Regelungskompetenz, denn die Bekämpfung der Kinderarbeit gehöre nicht zu den gemeindlichen... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Sachsen, Beschluss vom 20.11.2008
- Vf. 63-IV-08 (HS) -

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Betreiberin einer Spielhalle gegen das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz

Rauchen in abgetrennten Räumen ist erlaubt

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen erklärte das im Sächsischen Nichtraucherschutzgesetz geregelte allgemeine Rauchverbot auch insoweit für verfassungswidrig, als für Spielhallen die Möglichkeit ausgeschlossen ist, abgetrennte Nebenräume, in denen das Rauchen zugelassen ist, einzurichten.

Am 1. Februar 2008 trat das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 SächsNSG gilt das allgemeine Rauchverbot auch für Spielhallen. Ausnahmen hiervon, die § 3 Nr. 3 SächsNSG für abgetrennte Nebenräume von Gaststätten zulässt, sind für Spielhallen nicht vorgesehen. Die Betreiberin einer Spielhalle hatte hiergegen vorgebracht, ohne rechtfertigenden Grund gegenüber... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Urteil vom 17.06.2008
- 22 O 763/07 -

Brandschaden durch mit Feuerzeug spielendes Kind: Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht für siebenjährige Kinder

Haus brannte weitgehend aus

Wenn Kinder etwas angestellt haben, sind nicht immer die Eltern Schuld. Haben sie alles ihnen Zumutbare unternommen, um Schäden durch ihre Kinder zu verhindern, haften sie selbst dann nicht, wenn es um weit mehr als eingeworfene Fensterscheiben geht.

Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedene Fall, bei dem ein knapp siebenjähriger Junge durch Zündeln das von den Eltern angemietete Wohnhaus abfackelte. Die Eltern hatten aus Sicht des Gerichts alles getan, was von ihnen verlangt werden konnte, um dieser Gefahr vorzubeugen. Deshalb hafteten sie nicht wegen Aufsichtspflichtverletzung. Die Feuerversicherung des Vermieters blieb... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2008
- 7 U 132/07 -

Falschangabe über Spritverbrauch: Mercedes zahlt Entschädigung für erhöhten Spritverbrauch

Motor schluckt 9 % mehr

Mercedes Benz entschädigt einen Autokäufer, dessen Fahrzeug mehr Sprit verbraucht, als der Konzern angegeben hatte. Dies berichtet die Frankfurter Rundschau in ihrer Online-Ausgabe vom 20.11.2008.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann bei Mercedes Benz ein Dieselauto im Wert von 62.000,- Euro gekauft. Bald merkte er, dass das Fahrzeug mehr Sprit verbrauchte, als Mercedes angegeben hatte. Er klagte deshalb auf Schadensersatz. Vor Gericht bestätigten zwei Gutachter, dass der Wagen ca. neun Prozent mehr Sprit verbrennt, als vom Hersteller versprochen war.Das Landgericht... Lesen Sie mehr