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alle Urteile, veröffentlicht am 08.09.2008

Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 11.04.2001
- 2 K 1991/99 -

Verzichtet der Arbeitnehmer auf Urlaub, um an einer Fortbildung teilzunehmen, so ist der Wert des Urlaubs steuerlich nicht absetzbar

Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Urlaub, um an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen, so ist der Wert des Urlaubs, auf den der Arbeitnehmer verzichtet, steuerlich nicht absetzbar; dies gilt auch dann, wenn dem Arbeitnehmer freigestellt war, ob er für die Fortbildung auf Urlaubstage verzichtet oder aber statt dessen eine Teilnahmegebühr entrichtet. Dies entschied das Finanzgericht des Landes Brandenburg.

Im Streitfall wollte ein Arbeitnehmer an einer längeren Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Sein Arbeitgeber stimmte der Teilnahme zwar zu, forderte vom Arbeitnehmer aber eine Beteiligung an den Kosten der Fortbildungsveranstaltung: Entweder sollte der Kläger einen Beitrag von DM 4.700,- leisten oder aber auf 12 Urlaubstage im Jahr verzichten. Der Kläger entschied sich für den Urlaubsverzicht und machte in seiner Einkommensteuererklärung DM 4.700,- Fortbildungsaufwendungen geltend; nach Auffassung des Klägers entsprach der Wert des Urlaubsverzichts diesem Betrag.Das Finanzgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe weder Geld gezahlt... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 26.02.2008
- 121 C 28564/07 -

Ein sich im Prozess selbst vertretender Anwalt hat keinen Anspruch gegen seine Rechtsschutzversicherung auf Erstattung seiner eigenen Anwaltsgebühren

Personenverschiedenheit zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsanwalt ist Voraussetzung

Vertritt ein Anwalt sich in einem Rechtsstreit selbst, kann er von der Rechtsschutzversicherung keine fiktiven Anwaltskosten verlangen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Ein Anwalt, der in einer Kanzlei angestellt war, geriet mit seinem Arbeitgeber über seine Fahrtkostenabrechnung in Streit, den er vor dem Arbeitsgericht austrug. Für den Rechtsstreit holte er sich bei seiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage. Diese wurde ihm auch erteilt, allerdings wies ihn die Versicherung bereits damals unter Bezugnahme auf ihre Versicherungsbedingungen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 05.09.2008
- 8 L 2122/08.GI, 8 L 2123/08.GI -

Stadtverordnetenversammlung: Veränderungen an der Tagesordnung müssen pünktlich eingereicht werden

Fraktion der Grünen in Laubach scheitert mit Eilanträgen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat zwei Eilanträge der Fraktion der Grünen in der Laubacher Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, mit denen die Fraktion die Aufnahme weiterer Punkte auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2008 sowie des Sozialausschusses am 09.09.2008 begehrte.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses und die Vorsitzende des Sozialausschusses hatten es abgelehnt, die am 29.08.2008 übermittelten Anträge der Fraktion auf die Tagesordnung der Sitzungen zu nehmen, da die Einladungen zum Teil bereits verschickt und die Anträge daher zu spät eingereicht worden seien. Die Fraktion der Grünen berief sich demgegenüber auf die Dringlichkeit... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 02.09.2008
- 3 Ca 1133/08 -

Schwangere hat Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Benachteiligung

Liegt Indiz vor, muss der Arbeitgeber diesen widerlegen

Eine schwangere Arbeitnehmerin, deren befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund des Vorliegens einer Schwangerschaft nicht verlängert wird, hat Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Arbeitseinkommens und zusätzlich auf angemessene Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Hat im Prozess die klagende Arbeitnehmerin eine Indiztatsache dafür bewiesen, dass die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages auf einer Schwangerschaft und damit auf einer Benachteiligung wegen ihres Geschlechts beruhte, so trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.Das... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.04.2007
- 133 C 29/06 -

Trümmerurlaub: 50 Prozent Reisepreis-Minderung wegen Tsunami-Schäden

Die Hälfte der Insel war ein Trümmerhaufen

Reisende können vom Reiseveranstalter Geld zurückverlangen, wenn entgegen der Behauptung des Reiseveranstalters am Ferienort nach einer Naturkatastrophe nicht wieder alles in Ordnung ist. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Familie Urlaub für die Zeit vom 02. bis 17.02.2005 auf der Malediven-Insel Lohifushi am 05.12.2004 also ca. drei Wochen vor der Flutwellenkatastrophe in Ostasien gebucht. Die Reise kostete bei Unterbringung in einem Superiorzimmer mit Vollpension insgesamt 4.367,- EUR. Am 28.01.2005 fragte die Familie beim Reiseveranstalter nach, ob die Schäden des... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 28.05.2008
- 28 O 157/08 -

Veröffentlichung von E-Mails auf Website verletzt Persönlichkeitsrecht

Geheimsphäre betroffen

Wer ohne Erlaubnis eine fremde E-Mail veröffentlicht, verletzt das Persönlichkeitsrecht des Absenders und kann von diesem abgemahnt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. Die Veröffentlichung einer E-Mail ist nur dann erlaubt, wenn es einen sehr wichtigen Grund gibt, der schwerer wiegt, als das Geheimhaltungsinteresse des Absenders.

Im zugrunde liegenden Fall ärgerte sich der Verfasser (Kläger) zweier E-Mails darüber, dass seine vertraulich verschickten E-Mails in einem Blog veröffentlicht wurden. Hiermit war er gar nicht einverstanden und forderte den Blogbetreiber auf, die Veröffentlichung im Blog zu löschen. Dieser verweigerte die Entfernung der E-Mails aus dem Blog.Das Landgericht Köln entschied,... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 15.04.2008
- B 14/7b AS 6/07 R -

Arbeitslosengeld II: Keine Anrechnung von Schmerzensgeld

Besondere Härte

Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich Vermögen aus einer Schmerzensgeldzahlung nicht anrechnen lassen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die Anrechnung würde eine besondere Härte darstellen und ist daher ausgeschlossen.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein im Jahr 1970 geborener allein stehender Mann (Kläger) Arbeitslosengeld II. Das zuständige Amt ging davon aus, dass der Mann nicht hilfebedürftig sei, weil er über Geldvermögen verfüge.Der Kläger erlitt im Mai 1985 einen Verkehrsunfall. Hierfür erhielt er vom Verursacher des Unfalls Schmerzensgeldzahlungen. Von 1988 bis 1991... Lesen Sie mehr




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