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Freitag, 29. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 13.06.2008

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2008
- 1 L 145/08 -

Verurteilter Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie darf vorläufig weiter praktizieren

Keine konkreten Gefahren für Dritte

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass ein Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie, dessen Approbation vom Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz mit sofortiger Wirkung entzogen wurde, vorläufig - d.h. bis zur Entscheidung des Gerichts über die Klage - unter im Beschluss festgelegten Bedingungen seinen Beruf weiter ausüben darf.

Der Arzt war in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden, weil er Krebspatienten mit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methoden ohne ausreichende Aufklärung über die Risiken und Chancen der Therapie behandelt hatte. Diese Verurteilung nahm das Landesamt zum Anlass, die Approbation des Arztes mit der Begründung, aus dem in dem Strafverfahren nachgewiesenen Verhalten des Arztes ergebe sich dessen Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes, zu widerrufen.In seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass zwar die Klage voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird, aber nach... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.04.2008
- VI R 66/05 -

BFH zur Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten Fortbildungsmaßnahme

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Ermittlung von Fahrtkosten zu einer nebenberuflichen Bildungsstätte fortentwickelt.

Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer neben seiner Vollbeschäftigung vier Jahre lang an zwei Abenden und am Samstag an einer auswärtigen beruflichen Bildungsmaßnahme teilgenommen. Das Finanzamt beurteilte das Bildungsinstitut als weitere regelmäßige Ausbildungs- bzw. Arbeitsstätte des Klägers und berücksichtigte daher die Fahrtkosten nur durch Ansatz der Entfernungspauschale.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 12.06.2008
- 1 L 538/08.MZ -

Mainzer Problemfan - Ausreiseverbot während EM rechtmäßig

Gewalttätiges Auftreten deutscher Hooligans beeinträchtigt internationales Ansehen Deutschlands

Weil ein Mainzer (Antragsteller) nach polizeilichen Erkenntnissen dem Personenkreis "Gewalttäter Sport" zuzurechnen ist, hat die Stadt Mainz anlässlich der Fußball-EM ihm gegenüber angeordnet, dass sein Personalausweis vom 06.06.2008 12.00 Uhr bis 29.06.2008 24.00 Uhr nicht zum Verlassen des Geltungsbereichs des Grundgesetzes über eine Auslandsgrenze berechtigt. Zu Recht, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Es sei davon auszugehen, dass Hooligans aus ganz Deutschland an die Spielorte der Fußball-EM reisen werden, teilte die Polizei der Stadt Mainz mit. Nach ihren Erkenntnissen sei der Antragsteller ein gewaltbereites und Gewalt suchendes Mitglied der Mainzer Problemfanszene mit guten Kontakten zu anderen Hooligangruppierungen. Er habe an sogenannten Drittortauseinandersetzungen und Trainingskämpfen... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.11.2007
- 12 Sa 1606/06 -

Kündigung wegen der Weigerung, Rufbereitschaft an Wochenenden zu leisten ist unwirksam

Keine besondere arbeitsvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist eine ordentliche Kündigung wegen der Weigerung eines Mitarbeiters, an Wochenenden Rufbereitschaft zu leisten, unwirksam, wenn es an einer entsprechenden arbeitsvertraglichen oder kollektivrechtlichen Verpflichtung zur Ableistung solcher Dienste fehlt.

Ein Mitarbeiter aus dem IT-Bereich eines Unternehmens unterhielt sowohl am Arbeitsort A als auch an einem mehrere hundert Kilometer entfernten Ort B eine Wohnung, wo seine beiden Kinder, die er nach der Scheidung wechselseitig mit seiner früheren Ehefrau betreut, leben. Im Rahmen eines Projektes führte der Arbeitgeber für den IT-Bereich an Wochenenden eine Rufbereitschaft ein. Sie war... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Beschluss vom 08.05.2008
- 32 S 11/08 -

Auslandskrankenversicherung: versicherter Zeitraum wichtig!

Zur Frage, wann die Auslandskrankenversicherung auch für eine Behandlung nach Ablauf der Versicherungszeit von sechs Wochen zahlen muss

Die Auslandskrankenversicherung erfasst häufig nur einen Auslandsaufenthalt bis sechs Wochen. Wird der Reisende während dieser Zeit krank und ist länger transportunfähig, besteht allerdings auch für die weiteren Behandlungskosten Deckung. Dass das unabhängig davon gilt, für welchen Zeitpunkt der Versicherte die Rückreise ursprünglich geplant hatte, entschieden jetzt Amts- und Landgericht Coburg.

Sie sprachen einem Versicherten rund 1.750 € zu, weil es nach ihrer Auffassung keine Rolle spielt, wie lange der Reisende im Ausland bleiben wollte und ob er die Rückreise für einen späteren Termin gebucht hatte. Maßgeblich ist allein, ob er innerhalb der ersten 42 Tage erkrankt und deshalb nach sechs Wochen noch nicht reisefähig ist.Der klagende Versicherungsnehmer... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Grimma, Urteil vom 11.09.2007
- 4 C 134/07 -

Schadensersatz bei Falschmeldung gegenüber Handyversicherung

Versicherter muss jetzt seinerseits zahlen

Wenn ein Versicherungsnehmer bei der Meldung des Verlustes bzw. der Beschädigung seines Handys gegenüber seiner Versicherung falsche Angaben macht, kann dies nicht nur dazu führen, dass die Versicherung den Ersatz des Schadens ablehnt, sondern auch von ihrem Versicherungsnehmer den Ersatz der Personal- und Sachverständigenkosten verlangt, die im Rahmen der Ermittlungen zum Schadenshergang angefallen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Grimma hervor.

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Handybesitzer seiner Versicherung gemeldet, sein Handy sei heruntergefallen und verlangte hierfür Ersatz. Die Versicherung wollten den Schadenshergang nicht glauben und stellte Untersuchungen an, die ergaben, dass der geschilderte Schadenshergang nicht stimmte. Nach den Aussagen des Versicherten und seiner Zeugen war das Handy heruntergefallen und... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.03.2007
- 22 U 5/06 RhSch -

Mit dem Auto in den Fluss - Fährbetreiber muss nicht haften

Sperre an Fähranleger nicht erforderlich

Ein Betreiber einer Autofähre erfüllt seine Sorgfaltspflicht, wenn er mittels Schildern und Beleuchtung an dem Fähranleger auf die besonderen Gefahren hinweist. Die Absperrung des Fähranlegers mit Hilfe einer Kette oder Schranke ist nicht notwendig. Stürzt ein Auto am Ufer dennoch in den Fluss, muss der Fährbetreiber keinen Schadensersatz zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall wollte eine Autofahrerin während der Dunkelheit (gegen 20 Uhr 10) mit ihrem PKW auf eine Autofähre fahren. Es war dichter Nebel. Der Fähranleger war mit mehreren Warnschildern gekennzeichnet und beleuchtet. Da keine Schranke, Kette oder Ampel vorhanden war, ging die Autofahrerin davon aus, dass die Fähre bereits die Anlegestelle erreicht hatte. Als sie auf... Lesen Sie mehr




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