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alle Urteile, veröffentlicht am 26.05.2008

Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13.02.2007
- 1 V 1336/06 -

Notarkosten für Beurkundung eines Testaments können nicht als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden

Privater Vorgang

Ausgaben für die Errichtung eines Testaments durch einen Notar können nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Frau im Zuge einer Scheidung Kapitalvermögen übertragen bekommen, mit welchem sie dann Einkünfte erzielen wollte. Sie ließ sich daher von einem Notar beraten und die Beratung in ein Testament umsetzen. Die Kosten für die Beurkundungsaufwendungen machte sie als Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung ab.Das Gericht entschied, dass keine Werbungskosten vorliegen. Ein Erbfall sei in einkommensrechtlicher Sicht notwendig ein privater Vorgang, so dass auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments anfielen, grundsätzlich... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2008
- VI-Kart 1/07 (V) -

Krankenhäuser unterliegen der Fusionskontrolle

Ermittlung des Schwellenwertes für Fusionskontrolle ohne Gewinnausschüttungen im Lotteriegeschäft

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Vorschriften des Sozialrechts über die gesetzliche Krankenversicherung und zur Krankenhausfinanzierung eine kartellbehördliche Fusionskontrolle nicht ausschließen. Im konkreten Fall hat das Gericht die Anwendbarkeit der Zusammenschlusskontrolle verneint, weil die maßgebliche Umsatzschwelle nicht erreicht worden sei.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Träger des Universitätsklinikums Greifswald. Das Klinikum beabsichtigt, 94,5 % der Anteile an dem Kreiskrankenhaus Wolgast zu übernehmen. Das Bundeskartellamt untersagte mit Beschluss vom 11.12.2006 einen Zusammenschluss. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung des Bundeskartellamts aufgehoben, weil der Umsatz- Schwellenwert von... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2006
- OVG 9 L 5.06 -

Streitigkeiten über Elternbeiträge für Betreuung in Kindertagesstätten sind gerichtskostenfrei

Trotz abgabenrechtlichen Charakters der Elternbeiträge sind diese auch dem Sachgebiet des Kinder- und Jugendhilferechts zuzuordnen

Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten sind ungeachtet ihres abgabenrechtlichen Charakters auch Streitigkeiten aus dem Sachgebiet des (Kinder- und) Jugendhilferechts. Sie sind deshalb gerichtskostenfrei. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Bei den Streitigkeiten um Elternbeiträge für die Kindergartenbetreuung handelt es sich unabhängig von der konkreten weiteren Ausgestaltung um ein Verfahren aus dem Sachgebiet der (Kinder- und) Jugendhilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs - SGB VIII -, hier § 90 SGB VIII, für das gemäß § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) nicht erhoben werden.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 26.05.2008
- 6 L 259/08 -

Gleichbehandlung: Eine Gemeinde, die ihren Mehrzweckraum Parteien zur Verfügung stellt, muss diesen auch der NPD geben

Eilantrag der NPD wegen Nutzung eines Mehrzweckraumes teilweise erfolgreich - Widerspruch der Gemeinde hat keine aufschiebende Wirkung

Eine Gemeinde, die ihren Mehrzweckraum für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stellt, muss auch der NPD diesen Raum zur Verfügung stellen. Alle nicht verbotenen Parteien müsse gleichbehandelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.

Die Gemeinde Mühlenbecker Land hatte dem NPD-Landesverband Brandenburg am 28. März 2008 die Genehmigung für die Benutzung eines gemeindlichen Mehrzweckraumes für den Abend des 29. Mai 2008 erteilt und darüber hinaus einen entsprechenden Mietvertrag mit der NPD abgeschlossen. Unter dem 24. April 2008 widerrief die Gemeinde die Genehmigung und kündigte den Mietvertrag. Anfang Mai genehmigte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.05.2008
- 7 A 11107/07.OVG -

Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen

Kostenfreies privates Zweitgerät

Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger wurde vom Südwestrundfunk zur Rundfunkgebühr für ein Autoradio herangezogen, weil er das Fahrzeug für seine Imkerei nutzt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag des Südwestrundfunks auf Zulassung der Berufung ab.Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag falle für ein Zweitgerät grundsätzlich... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 18.06.2007
- 222 C 5471/07 -

Online-Banking: Empfängerbank hat keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen

Kontonummer ist ausschlaggebend

Im beleglosen Überweisungsverkehr trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Der spätere Kläger war Kunde einer Bank, bei der er ein Girokonto unterhielt. Auf dieses Konto sollte von einem Schuldner des Klägers ein Betrag von 1800 Euro überwiesen werden. Der Überweisungsauftrag erfolgte im Weg des Online - Banking durch den Kunden des Klägers an seine Bank. Dabei wurde versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben. Diese Kontonummer existierte allerdings... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2008
- II-2 UF 135/06 -

Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnern aus erster und zweiter Ehe

Neue Berechnungsmethode im Unterhaltsrecht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die bislang ungeklärte und umstrittene Frage entschieden, wie der Unterhalt zu berechnen ist, wenn beide - geschiedener und neuer - Ehepartner arbeiten und Einkommen erzielen.

Nach der seit dem 1.1.2008 geltende Unterhaltsrechtsreform stehen der geschiedene und nunmehrige Ehepartner im Rang gleich (§ 1609 Nr. 3 BGB, Ausnahmen bei Kinderbetreuung und Ehen von langer Dauer, vgl. § 1609 Nr. 2 BGB), so dass nunmehr im Grundsatz beiden ein gleich hoher Unterhaltsbedarf zusteht.Der Senat geht davon aus, dass das zur Verfügung stehende Einkommen... Lesen Sie mehr