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Donnerstag, 25. April 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 09.04.2008

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 09.04.2008
- 1 Bs 68/08 -

Hamburg: Privater Abfallentsorger darf vorläufig "Blaue Tonnen" zur Altpapiersammlung nicht aufstellen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die sofortige Wirksamkeit des Bescheides, mit der einem privaten Abfallentsorgungsunternehmen die Sammlung von Altpapier mit „Blauen Tonnen“ untersagt worden ist, für die Dauer des laufenden gerichtlichen Eilverfahrens bestätigt.

Die Entscheidung ändert auf die Beschwerde der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 3. April 2008. Dieses hatte der Antragstellerin, einer privaten Abfallentsorgungsfirma, die gegen den Untersagungsbescheid in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht vorgeht, bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren gestattet, die gewerbliche Altpapiersammlung aufzunehmen und den Haushalten ebenfalls „Blaue Tonnen“ zur Verfügung zu stellen.Das Oberverwaltungsgericht hat die betroffenen Interessen abgewogen. Zwar dürfe die Antragstellerin während des gerichtlichen Verfahrens keine weiteren Tonnen... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.03.2008
- 14 BV 05.3079 -

Klagen gegen Abschussgenehmigung von Kormoranen unzulässig

Die Klagen zweier Naturschutzvereine gegen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum begrenzten Abschuss von Kormoranen im Naturschutzgebiet "Mündung der Tiroler Achen" sind mangels Klagebefugnis unzulässig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), entschieden und damit die gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München eingelegten Berufungen zurückgewiesen.

Nach dem Bundesnaturschutzrecht (§ 61 Absatz 1) könnten anerkannte Naturschutzvereine Rechtsbehelfe nur gegen Befreiungen von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten einlegen. Gegen die hier erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung stünde ihnen von Gesetzes wegen hingegen keine Klagebefugnis zu.Nach Auffassung des BayVGH sei auch nicht ersichtlich,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2008
- 6 S 3069/07 -

Staatliches Sportwettenmonopol im Glücksspielstaatsvertrag zulässig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) sieht derzeit keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag der Länder, der einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter im EG-Ausland entgegensteht. Er hat deswegen einem privaten Wettbüro (Antragsteller) vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe versagt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt.

Der VGH ging davon aus, dass die dem im Ausland ansässigen Wettveranstalter dort erteilte Erlaubnis unbeachtlich sei. Im Glücksspielbereich seien die EG-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, Genehmigungen gegenseitig anzuerkennen. Ihnen sei gerade ein Spielraum bei der Gestaltung ihrer Glücksspielpolitik eingeräumt.Das staatliche Wettmonopol sei mit dem Grundrecht der... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.12.2007
- V R 61/05 -

Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen grundsätzlich den richtigen Namen (Firma) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers angeben müssen. Der sog. Sofortabzug der Vorsteuer gebiete es, dass der Finanzverwaltung eine leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers ermöglicht werde.

Der BFH hatte bisher nur in Fällen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) entschieden, dass der Abzug der in der Rechnung der GmbH ausgewiesenen Umsatzsteuer nur möglich sei, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungstellung tatsächlich bestanden habe. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehre, trage die Feststellungslast... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.04.2008
- VIII ZR 84/07 -

BGH: Korrektur der Nebenkostenabrechnung nur innerhalb Jahresfrist

Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch Anerkenntnis des Mieters

Spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum müssen Vermieter Nebenkostenabrechnungen in korrekter und verständlicher Form dem Mieter übergeben (gesetzliche Abrechnungsfrist gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB). Die Frist verlängert sich auch dann nicht, wenn zuvor eine unverständliche oder formal nicht korrekte Rechnung gestellt wurde. Das gilt auch dann, wenn der Mieter sich in der Vergangenheit mit einer Nachzahlung einverstanden erklärt hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter Betriebskosten nachfordern kann, wenn er dem Mieter zwar vor Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB) keine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt hat, der Mieter aber zuvor erklärt hat, er werde die Nachforderung begleichen.... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.04.2008
- 4 AZR 164/07 -

Betriebsübergang: BAG zum Tarifwechsel nach Übertragung einer Krankenhausküche

Das Bundesarbeitsgericht hatte zu hatte zu entscheiden, ob beim Betriebsübergang einer Krankenhausküche ein Tarifwechsel vorlag.

Bei einem Betriebs- oder Betriebsteilübergang werden die in dem veräußerten Betrieb geltenden Rechte und Pflichten aus tariflichen Normen nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des auf den neuen Inhaber übergegangenen Arbeitsverhältnisses, wenn dieser nicht an diese Tarifverträge gebunden ist. Das gilt nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch einen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.02.2008
- 1 BvR 1778/05 -

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Ablehnung der Kostenübernahme von Viagra als Kassenleistung zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion richtete, als unzulässig abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe die Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend begründet.

Bei dem 1946 geborenen Beschwerdeführer besteht ein Diabetes mellitus mit der Folge einer organisch fixierten erektilen Dysfunktion. Zur Behandlung seiner Erektionsstörungen beantragte er 1999 bei seiner gesetzlichen Krankenkasse erfolglos die Kostenübernahme von Viagra. Auf seine Klage hin verpflichteten die Sozialgerichte die Krankenkasse zur Erstattung der bis Ende 2003 entstandenen... Lesen Sie mehr