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alle Urteile, veröffentlicht am 07.06.2007

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 07.06.2007
- 2 L 363/07 -

VG Potsdam: Vorsitzende Richterin ist in Anhörung der Kandidaten für das Amt des Präsidenten des Landesrechnungshofs einzubeziehen

Mit einer einstweiligen Anordnung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam dem Landtag aufgegeben, in die ab Montag geplante Anhörung der Kandidaten für das Amt des Präsidenten des Landesrechnungshofs auch noch eine weitere Bewerberin einzubeziehen, die Vorsitzende Richterin ist.

Hintergrund des Eilbeschlusses ist Art. 107 Abs. 2 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 4 des Landesrechnungshofgesetzes. Danach findet vor der Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs eine Anhörung in einem vom Landtag bestimmten Ausschuss statt. Der Ausschuss darf nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keinen Bewerber von der Anhörung ausschließen, der - wie die Vorsitzende Richterin - die gesetzlich geforderten Mindestvoraussetzungen für das Präsidentenamt erfüllt. Mit einer einstweiligen Anordnung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam dem Landtag aufgegeben, in die ab... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.05.2007
- 2 BvR 695/07 -

UNESCO-Welterbe: Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen „Waldschlösschenbrücke“ ohne Erfolg

Welterbekonvention steht nicht notwendiger Weise Umsetzung eines Bürgerentscheids entgegen

Die Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden, mit der die Stadt den Bau einer Elbtalbrücke verhindern wollte, ist gescheitert. Das Gericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.

Im August 1996 beschloss der Stadtrat von Dresden den Bau einer Brücke über die Elbe, der so genannten Waldschlösschenbrücke. Nachdem aufgrund geänderter Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat der Bau der Brücke in Frage stand, sprach sich im Februar 2005 die Mehrheit der Bürger von Dresden im Wege eines Bürgerentscheids für den Bau der Brücke aus. Im Juli 2006 setzte das Welterbekomitee... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.06.2007
- 9 AZR 82/07 -

Bundesarbeitsgericht zum Anspruch auf Elternteilzeit bei Einstellung einer "Ersatzkraft"

Elternteilzeit darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden

Der Arbeitgeber darf die Elternteilzeit einem Arbeitnehmer nur aus dringenden betrieblichen Gründen verwehren. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Solche Gründe könnten u. a. vorliegen, wenn der Arbeitsplatz nicht teilbar ist, der Arbeitnehmer mit der verringerten Arbeitszeit nicht eingeplant werden kann oder keine Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Der Anspruch auf Elternzeit dürfe vom Arbeitgeber auch nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass eine Ersatzkraft in Vollzeit eingestellt worden sei.

Nach § 15 Abs. 6 BEEG/BErzGG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber während der Elternzeit Anspruch auf eine zweimalige Verringerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dieser Anspruch auf sog. Elternteilzeit kann erstmals geltend gemacht werden, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer verbindlich festgelegt hat, für welche Zeiträume Elternzeit „verlangt“... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.12.2004
- 316 S 79/04 -

Mieter kann Blumenkästen auch außerhalb des Balkons anbringen

Passanten dürfen nicht gefährdet werden

Blumenkästen auf Balkons müssen nicht zwingend nach innen gehängt werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Im Fall wollte ein Hauseigentümer seinen Mietern untersagen, bepflanzte Blumentöpfe außen am Balkongeländer anzubringen. Er meinte, dass Gießwasser könne die Nachbarn stören, wenn die Blumenkästen außen und nicht innen am Balkongeländer angebracht würden.Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg nicht. Blumenkästen müssten nicht zwingend nach innen gehängt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2007
- 2 K 6225/06  -

Kopftuchverbot für Lehrerinnen aus NRW bleibt bestehen

Lehrkräfte müssen Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern bewahren

An nordrhein-westfälischen Schulen dürfen Lehrerinnen weiterhin kein Kopftuch tragen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin muslimischen Glaubens auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen

Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen in einer öffentlichen Schule verstoße gegen das in § 57 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz NRW enthaltene Verbot, dass Lehrkräfte in der Schule u. a. keine religiösen Bekundungen abgeben dürften, die geeignet seien, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören, führte das Gericht aus.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 07.06.2007
- 6 B 163/07 -

Angst vor gewalttätigen Auseinandersetzungen: Gericht bestätigt Verbot für Infostand der NPD in Wolfsburger Fußgängerzone

Aktion kann auch an einem anderen Tag statt finden - kein plausibler Grund für tagespolitischen Anlass

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einen Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Partei erreichen wollte, dass ihr ein Informationsstand am 8. Juni in der Wolfsburger Fußgängerzone genehmigt wird. Zuvor hatte die Stadt Wolfsburg die Genehmigung wegen Gefahren für die öffentliche Sicherheit verweigert.

Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen sei die Stadt zu Recht davon ausgegangen, dass bei Aufstellung des Informationsstandes erhebliche Gefahren für die Sicherheit des Verkehrs im Bereich Hollerplatz/Porschestraße wegen drohender gewalttätiger Auseinandersetzungen der politischen Lager entstehen könnten, führte das Verwaltungsgericht Braunschweig aus. Nach polizeilichen Erkenntnissen... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16.04.2007
- S 86 KR 660/04 -

Erbkrankheit: Krankenkasse muss keinen Gen-Test am Embryo bezahlen

Sprung-Revision zum Bundessozialgericht zugelassen

Der Streit um Gen-Tests an Embryonen hat auch die Sozialgerichte erreicht. Das Berliner Sozialgericht hat jetzt die Klage einer 32jährigen Berlinerin abgewiesen. Die Frau wollte die gesetzliche Krankenkasse zwingen, einen solchen Gen-Test zu finanzieren. Da in Deutschland stark umstritten ist, ob solche Tests rechtlich zulässig sind, wollte die Frau die Untersuchung in Belgien vornehmen lassen.

Die 32jährige leidet an einem Gendefekt (x-chromosomal vererbte Septische Granulomatose), der von ihr an 50 v. H. ihrer männlichen Nachkommen weitergegeben wird. Dieser Gendefekt führt bei männlichen Nachkommen zu einer Störung des Immunsystems und löst lebensbedrohliche Erkrankungen aus. Töchter werden – wie die Klägerin – zu 50 v. H. Überträgerinnen des Defekts. Die Frau wollte die... Lesen Sie mehr




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