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alle Urteile, veröffentlicht am 16.03.2007

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 15.02.2007
- 2 K 2135/06  -

Antrag auf Polnisch-Unterricht scheitert am fehlenden Sorgerecht des Vaters

Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage eines nicht sorgeberechtigten Vaters ab, der Polnisch-Unterricht für seinen minderjährigen Sohn an dessen Schule wünschte.

Die Klage des polnischen Staatsangehörigen scheiterte daran, dass nicht er, sondern die von ihm geschiedene Mutter seines Sohnes das alleinige Sorgerecht hat. Das Gericht führte dazu unter Hinweis auf frühere Entscheidungen aus, dass allein der sorgeberechtigte Elternteil das Recht habe, über schulische Belange des Kindes zu entscheiden; dies gelte auch bei der Wahl bestimmter zusätzlicher Schulfächer. Dabei sei grundsätzlich unerheblich, ob der Elternteil Deutscher oder Ausländer sei. Es sei Aufgabe der zuständigen Familiengerichte, die unterschiedlichen Interessen getrennt lebender Eltern zum Ausgleich zu bringen. Deren Entscheidungen hätten die... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 04.01.2007
- 4 U 22/06 -

Hund öffnet schweres Rolltor zur Straße: Hundebesitzer haftet für ausgerissenen Schäferhund

Halter haftet auch für besonders cleveren Hund - 2.500 Euro Schmerzensgeld

Ein Hundehalter, dessen Schäferhund Rocky einem Mädchen nachsprang und derart erschreckte, dass es stürzte und sich an den Zähnen verletzte sowie einen Schock erlitt, muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zahlen. Seit dem Vorfall leidet das Mädchen unter Angstzuständen und Angstträumen.

Über zwei Instanzen stritten sich Halter und Opfer eines besonders klugen Schäferhundes, der ein Mädchen in Angst und Schrecken versetzt hat. Rocky, so heißt das Tier, wurde auf einem rundum geschlossenen Hof gehalten, der durch ein schweres Rolltor zur Straße hin gesichert war. So dachte jedenfalls der Herr und Halter des Hoftores, der jedoch die Talente seines Hundes unterschätzte.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.02.2007
- VI R 77/05 -

Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Seit 2003 wird gemäß § 35 a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen eine Steuerermäßigung von höchstens 600 € gewährt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass unter haushaltsnahen Dienstleistungen nur hauswirtschaftliche Arbeiten zu verstehen sind.

Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen. Handwerkliche Tätigkeiten wie die Renovierung einer Hausfassade, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden, sind nach diesem Urteil keine typischen hauswirtschaftlichen Arbeiten und demgemäß auch nicht nach... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.03.2007
- VG 11 A 224.07 -

Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest auf der Straße des 17. Juni ist öffentliche Versammlung

Das Verwaltungsgeircht Berlin hat entschieden, dass eine Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest, die auf der Straße des 17. Juni geplant ist, eine öffentliche Versammlung ist.

Der Antragsteller ist eine Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland. Er beabsichtigt, am 17. März 2007 zwei Aufzüge zum Thema „Newroz - Fest des Friedens, der Freiheit und der Völkerverständigung“ mit anschließender Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor durchzuführen.Am 9. März 2007 lehnte die Straßenverkehrsbehörde eine von ihr für notwendig erachtete Sondernutzungserlaubnis... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Vergleich vom 13.03.2007
- 5 K 2506/05 -

"Paintball"-Halle - Kein Zugang unter 18 Jahren

Hallenbetreiber und Stadt Stuttgart einigen sich auf Vergleich

Paintball-Spiele bleiben in Stuttgart unter bestimmten Auflagen weiter erlaubt. Die Stadt, die eine Paintball-Halle schließen wollte, einigte sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Hallen-Betreiber auf einen Vergleich. Danach muss der Betreiber bestimmte Auflagen beachten, wenn er solche Spiele anbietet, u.a. muss er Minderjährigen den Zutritt zur Halle verweigern.

In der mündlichen Verhandlung vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart haben die Beteiligten einen Vergleich dahingehend geschlossen, dass die Betreiberin einer Paintball-Anlage in Stuttgart-Zuffenhausen den Betrieb unter Auflagen fortführen darf. Dabei stimmen die Auflagen im Wesentlichen mit denen überein, die bereits im Rahmen des Eilverfahrens vom VGH Baden-Württemberg... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2007
- 2 K 2214/05 -

Kindergeld muss bis Semesterende gezahlt werden

Antrag auf Exmatrikulation bedeutet nicht sofortiges Ende des Studiums

Mit Urteil zum Kindergeldrecht hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit der Frage beschäftigt, zu welchem Zeitpunkt ein Studium als abgebrochen angesehen werden kann.

Im Streitfall hatte der Sohn der Klägerin sein Universitätsstudium abgebrochen. Die Klägerin hatte der für das Kindergeld zuständigen Behörde – der Familienkasse - mitgeteilt, dass der Sohn ab 1. April 2005 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen habe, bis 31. März habe er noch studiert. Die Familienkasse gewährte bereits für den Monat März kein Kindergeld mehr.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 06.12.2006
- 5 W 117/06 -

Fußgänger verliert privaten Unfallversicherungsschutz schon bei 1,63 Promille

OLG Köln zur Ursachenvermutung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass bei einer Alkoholisierung von 1,63 Promille kein Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung bestehe. Auch ein Unfall, den ein Fußgänger erleide, könne bei dem genannten Wert auf eine Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit zurückzuführen sein, die nach den Versicherungsbedingungen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führe.

Im konkreten Fall hatte ein Dachdecker aus den neuen Bundesländern eine private Unfallversicherung bei einem Aachener Versicherungsunternehmen abgeschlossen, die Versicherungssumme betrug für den Fall voller Invalidität 269.000,- Euro. Nach dem Besuch eines Polterabends wollte der Versicherte nachts mit seinem Fahrrad nach Hause, wobei unklar war, ob er dieses fuhr oder nur schob. In... Lesen Sie mehr




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