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Donnerstag, 28. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 07.03.2007

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 06.02.2007
- 6 K 1729/06.NW -

Dienststelle darf Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Beamten im Internet veröffentlichen

Datenschutzrecht nicht verletzt

Der Name und die dienstliche E-Mail-Anschrift eines Beamten, die seine Namensbestandteile enthält, sowie seine Telefondurchwahl dürfen im Internetauftritt der Dienststelle veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Der Beamte wehrte sich mit einer Klage gegen die Veröffentlichung seiner Daten im Internet und brachte vor, es bestehe hierfür keine Notwendigkeit, weil er keinen regelmäßigen Publikumsverkehr habe. Zudem könne der Kontakt zur Dienststelle von außen auch ohne Verwendung des Namens hergestellt werden.Damit hatte er beim Verwaltungsgericht Neustadt keinen Erfolg: Nach dem Urteil der Richter stehen dem praktizierten Internetauftritt der Behörde weder beamtenrechtliche noch datenschutzrechtliche Vorschriften entgegen. Die Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten in Geschäftsordnungs- oder Organisationsplänen sowie Telefonverzeichnissen einer... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bad Mergentheim, Beschluss vom 19.12.1996
- 1 F 143/95 -

Mann erstreitet Umgangsrecht mit Scheidungshund "Wuschel"

Zum Wohle von Hund und Herrchen

Das Amtsgericht Bad Mergentheim sprach einem Mann das Umgangsrecht mit einem Pudel zu, der bei der Ex-Frau verblieb. Zwar seien Hunde wie Sachen zu behandeln andererseits aber auch Mitgeschöpfe.

Die Parteien, die miteinander verheiratet waren, stritten um die Verteilung ihres Hausrates. Der Kern ihres Streites bezog sich aber ausschließlich auf den Hund "Wuschel". Bei diesem Hund handelte es sich um einen Pudel im Alter von rund 10-Jahren, den die Parteien einst als Welpen bekommen haben und der - als sie sich trennten - zusammen mit zwei weiteren Hunden bei der Ex-Frau (Antragsgegnerin)... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 07.03.2007
- 9 U 31/06 -

Volksbank durfte NPD Kontoverbindung kündigen

Verstoß gegen Vertragsbedingungen rechtfertigt Kündigung der Bank

Die Volkbank Ludwigsburg durfte der NPD außerordentlich die Kontoverbindung kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Die Partei hatte sich nicht eine mit der Bank getroffene Vereinbarung gehalten, nach der die Kontoverbindung nicht öffentlichkeitswirksam bekannt gegeben werden sollte.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Streit der Volksbank Ludwigsburg mit der NPD entschieden, dass die Volksbank die Geschäftsbeziehung mit der NPD durch die Kündigung vom 06.07.2005 wirksam beendet hat.Die Volksbank habe einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung wegen des Verstoßes der NPD gegen eine im Jahr 2000 getroffene Vereinbarung gehabt. Die NPD... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2006
- I R 2/06 -

Bundesfinanzhof zur Wertberichtigung und Abzinsung von Bankforderungen aus notleidenden Kreditverträgen

Forderung darf wertberichtigt werden

Der Bundesfinanzhof hatte über die Wertberichtigung und die Abzinsung von Bankforderungen aus notleidenden Kreditverträgen zu entscheiden.

Eine Bank hatte Forderungen aus Kreditverträgen, die sie wegen Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmer gekündigt hatte und hinsichtlich derer lediglich noch Aussicht auf die Verwertung der überlassenen Banksicherheiten bestand, in ihren Bilanzen aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht abweichend von den Nennwerten auf niedrigere Werte berichtigt. Sie reduzierte den Forderungsbetrag auf... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.03.2007
- BVerwG 9 C 2.06 -

30-Jahres-Frist für nachträglichen Lärmschutz an planfestgestellten Straßen

Auch nicht voraussehbarer Lärm muss gemindert weren

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Anwohner einer nach 1974 planfestgestellten neuen Straße 30 Jahre lang einen Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen wegen ursprünglich nicht voraussehbarer Lärmwirkungen des Straßenbauvorhabens haben können.

Im Streitfall verlangten die Kläger die nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen an einer Bundesstraße. Dem Planfeststellungsbeschluss von 1976 für den Neubau dieser Straße lag eine Lärmprognose zugrunde, die auf die Verkehrsentwicklung bis 1990 abstellte. Die Kläger machten geltend, dass auch die weitere Verkehrsentwicklung und die daraus resultierende Lärmsteigerung zu berücksichtigen... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.12.2006
- 1 BvR 2576/04 -

Bundesverfassungsgericht lockert Verbot für anwaltliche Erfolgshonorare

Gesetzliches Verbot muss Ausnahmetatbestand zulassen

Das in Deutschland zur Zeit geltende strikte Verbot so genannter Erfolgshonorare für Rechtsanwälte ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot Ausnahmetatbestände vorsehen muss. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2008 eine Neuregelung schaffen, die wenigstens in Sonderfällen solche Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant erlaubt. Bis dahin bleibt das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare jedoch anwendbar.

Die Bundesrechtsanwaltsordnung untersagt Rechtsanwälten Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält. Vergleichbare Regelungen bestehen für Patentanwälte, für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte... Lesen Sie mehr

Landgericht Kleve, Urteil vom 02.03.2007
- 8 O 128/06 -

Bei unrichtiger Belehrung können Verbraucher Kaufverträge vier Wochen lang widerrufen

Gewerblicher Verkäufer muss Widerspruchsbelehrung in Textform zur Verfügung stellen

Es reicht nicht aus, wenn ein gewerblicher Anbieter, der Waren über die Internet-Plattform ebay verkauft, dem Verbraucher nur die Möglichkeit einräumt, sich die Belehrung über das Widerrufsrecht auszudrucken oder abzuspeichern. Die Belehrung muss dem Verbraucher vielmehr in einer Urkunde oder in ähnlich dauerhafter Weise zur Verfügung gestellt werden.

Wenn sich der Anbieter daran hält, so kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsschluss widerrufen. Anderenfalls gilt eine Widerrufsfrist von 4 Wochen, die zudem erst dann beginnt, wenn der Anbieter die Belehrung ordnungsge-mäß nachgeholt hat. Das hat das Landgerichts Kleve Urteil entschieden. In dem Urteil wird einem Anbieter von Angelzubehör verboten, Waren... Lesen Sie mehr




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