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alle Urteile, veröffentlicht am 28.02.2007

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2006
- 1 K 1613/04 -

Spielplatzelemente aus Holz sind nicht umsatzsteuerbegünstigt

Individuell gefertigte Holzelemente auf Spielplätzen sind keine umsatzsteuerlich begünstigten Kunstgegenstände. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Spielplatzelemente aus Holz, die entweder zur unmittelbaren Nutzung durch Kinder oder aber als phantasievolles „Beiwerk“ aufgestellt sind, werden primär durch ihren Gebrauchszweck als Kinderspielzeug geprägt, führte das Gericht aus.Sie seien deshalb nach nicht als Bildhauerkunst zu bewerten, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gelte. Ungeachtet dessen, dass es sich bei den Holzelementen um Unikate mit künstlerischem Anspruch handele, stehe der mit diesen verfolgte Zweck, Kindern als Spielgerät zu dienen oder Kinder zum Spielen anzuregen, im Vordergrund. In diesem Fall trete der künstlerische Wert hinter dem Gebrauchswert zurück. ... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.08.2006
- L 1 U 602/06 -

Studentin tanzt bei Hochschulfest auf eigenes Risiko

Der Unfall einer Studentin auf einem Hochschulfest (hier: Sommerfest des AStA der Fachhochschule Karlsruhe) unterliegt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Der 1. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat die Berufung der klagenden Studentin gegen ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe zurückgewiesen, da er ebenso wie die Vorinstanz den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für die Veranstaltung des AStA im Sommer 2004 verneint hat.Die Klägerin hatte im Juni 2004 an dem vom AStA der Fachhochschule Karlsruhe auf... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 19.02.2004
- 67 S 319/03 -

Eigentümer haftet für Verletzungen im dunklen Keller

Vermieter hat Verkehrssicherungs­pflicht

Weil sich ein Mieter im dunklen Keller im Genitalbereich verletzte, muss ein Vermieter 2.500,- EUR Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im Fall war ein Mieter bei defekter Kellerbeleuchtung mit einem Eimer in jeder Hand im Keller einer Wohnanlage unterwegs. Er wollte Kohlen für die Heizung holen. Es war so duster, dass er nicht jede Ecke des Kellers einsehen konnte, daher orientierte er sich an der rechten Wand des Ganges und übersah dabei einen ca. 60 bis 80 Zentimeter in den Gang hineinragenden Holzbalken, so dass... Lesen Sie mehr

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.02.2007
- 10 ME 74/07 -

NPD hat keinen Anspruch, ihren Landesparteitag im Kulturzentrum PFL der Stadt Oldenburg abzuhalten

Die NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung des Kulturzentrums PFL für die Durchführung eines Parteitages am 11. März 2007 . Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg bestätigt, nach der ein Antrag der NDP auf den Erlass einer einstweiligen abgelehnt worden war.

Der Antragsteller, der Landesverband Niedersachsen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands - NPD - mit Sitz in Lüneburg, begehrt im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung der Stadt Oldenburg, ihm einen Raum im städtischen Kulturzentrum PFL im ehemaligen Peter-Friedrich-Ludwigs-Hospital für seinen Landesparteitag am 11. März 2007 zur Verfügung zu stellen.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2007
- VIII ZR 30/06 -

Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch den Unternehmer und Ablehnung eines neuen Angebots

Die Klägerin war Vertragshändlerin der beklagten Adam Opel GmbH. Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Vertragshändlerausgleich (§ 89 b HGB analog).

Die Beklagte kündigte - flächendeckend – sämtliche Vertragshändlerverträge zum 30. September 2003. In dem an die Klägerin gerichteten Kündigungsschreiben vom 20. März 2002 führte die Beklagte näher aus, dass sie ihr Vertriebsnetz aufgrund wirtschaftlicher und rechtlicher Notwendigkeiten restrukturieren werde; sie verwies unter anderem darauf, dass nach dem 30. September 2003 – dem im... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2007
- B 3 KS 2/07 R -

Keine Versicherungspflicht eines Tätowierers nach dem Künstlersozial­versicherungsgesetz

Das Tätowieren ist trotz einer kreativen Komponente eine "handwerkliche Tätigkeit" im weiteren Sinne, weil der Schwerpunkt auf dem Einsatz manuell technischer Fähigkeiten liegt. Es handelt es sich somit nicht um eine "künstlerische" Tätigkeit. Ein Tätowierer ist daher nicht in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Kläger begehrt die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz für seine Tätigkeit als selbstständiger Tätowierer. Der Kläger hat den Beruf des grafischen Zeichners erlernt und war als Angestellter bei verschiedenen Werbeagenturen beschäftigt. Ab 1994 war er nebenberuflich auch als Tätowierer tätig. Seit April 2001 übt er diese Tätigkeit als... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.02.2007
- 1 BvL 5/03 -

Gesetzgeber darf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung auf Ehepaare beschränken

Verheiratete Paare dürfen privilegiert werden

Die geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuches zur Kostentragungspflicht bei künstlichen Befruchtungen sind verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Danach darf der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung auf Ehepaare beschränken. Unverheiratete Paare müssen auch künftig eine künstliche Befruchtung aus der eigenen Tasche zahlen.

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass der Gesetzgeber die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für eine künstliche Befruchtung auf Personen beschränkt, die miteinander verheiratet sind. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 28. Februar 2007 auf eine Vorlage des Sozialgerichts Leipzig.Rechtlicher Hintergrund und Sachverhalt:... Lesen Sie mehr




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