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alle Urteile, veröffentlicht am 23.10.2006

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2006
- 7 AZR 419/05 -

BAG zu Haushaltsmitteln für befristete Arbeitsverträge

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Die Vorschrift erfordert eine zweckgebundene Zuweisung der Haushaltsmittel für die Erledigung von zeitlich begrenzten Tätigkeiten.

Die Ausweisung von Haushaltsmittel für die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne eine besondere Zweckbestimmung erfüllt den Tatbestand des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht und stellt keinen sachlichen Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags dar. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden.Die Klägerin war bei dem beklagten Land seit dem 15. Januar 2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge als Angestellte in der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin beschäftigt. Der letzte Arbeitsvertrag vom 8. Dezember 2003 sah eine Beschäftigung vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 17.10.2006
- 3 L 665/06  -

Für private Sportwetten darf vorerst weiter geworben werden

Die Werbung für private Sportwetten muss vorläufig nicht eingestellt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren.

Die Stadt Bielefeld hatte dem DSC Arminia Bielefeld die (Banden-) Werbung für private Sportwetten in der Schüco-Arena untersagt. Dem hiergegen gerichteten Eilantrag gab das Verwaltungsgericht Minden jetzt statt. Es hält den Ausgang des Hauptsacheverfahrens für offen, weil die Anwendbarkeit des Sportwettengesetzes NRW, das ein staatliches Monopol für die Durchführung von Sportwetten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 10.10.2006
- 1 E 2190/04 -

Bei Verstoß gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag kann sich ein Rundfunkteilnehmer nicht auf Verjährung nicht gezahlter Gebühren berufen

Bei Nichtmitteilung der neuen Anschrift verstößt die Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben

Rundfunkteilnehmer, die gegen ihre Pflichten aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag verstoßen haben, können sich nicht auf Verjährung der Gebührenforderung berufen. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden und die Klage eines Rundfunkteilnehmers wegen der Zahlung von Rundfunkgebühren gegen den Hessischen Rundfunk abgewiesen, der sich im Wesentlichen auf die Verjährung der Rundfunkgebührenforderung berufen hatte.

Der Kläger ist seit Januar 1995 im Besitz eines Rundfunkgerätes, wofür aufgrund einer von ihm erteilten Einzugsermächtigung für den Zeitraum 2. Januar bis 2. Oktober 1995 Rundfunkgebühren eingezogen wurden. Danach zog er um, richtete ein neues Konto ein und behielt auch das Konto, für das er die Einzugsermächtigung erteilt hatte. Aus unerfindlichen Gründen unterließ aber die GEZ den... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 14.09.2006
- 30 S 6244/06 -

Wenn Efeu das Mauerwerk des Nachbarn angreift, kann dieser die Entfernung verlangen

Nachbar muss Zutritt zu seinem Grundstück dulden

Eine von einem Nachbargrundstück ausgehende Störung ist auch vom Eigentümer dieses Grundstücks zu beseitigen. Zur Sanierung eines Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten.

An der Garagenrückwand der Klägerin, die an der Grundstücksgrenze zum Grundstück der Beklagten stand, wuchs seit einiger Zeit eine Efeupflanze vom Grundstück der Beklagten empor. Die Klägerin war der Ansicht, der Efeu sowie die in der Wand eingeschlagenen Nägel, Schrauben und alte Hölzer zerstörten das Mauerwerk der Garage, insbesondere dränge durch das Wurzelwerk im Sockelbereich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 19.10.2006
- 10 K 3756/06 -

Versammlungsrechtliche Auflagen "Aufstellen von Verkehrsschildern" und "Abdecken von Verkehrszeichen" sind rechtswidrig

Gericht setzt Auflagen nach summarischer Prüfung im Eilverfahren außer Kraft

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich im Eilverfahren erfolgreich gegen verkehrsbehördliche Anordnungen zur Großveranstaltung, die am 21.10.2006 in Stuttgart stattfand, gewehrt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (Antragsteller) hat am Samstag, den 21.10.2006, in Stuttgart eine Kundgebung mit zwei Aufzügen veranstaltet. Die Landeshauptstadt Stuttgart (Antragsgegnerin) hatte dem Antragsteller mit Verfügung vom 13.10.2006, ergänzt durch Verfügung vom 18.10.2006, unter Anordnung des Sofortvollzugs die Aufstellung von Verkehrsschildern und -einrichtungen auf den Verkehrsflächen... Lesen Sie mehr

Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 19.10.2006
- T-350/04 und T-352/04 -

"Bit" von Bitburger und "Bud" von Anheuser-Busch unterscheiden sich klanglich

Bitburger Brauerei "Bitte ein Bit!" unterliegt in Markenrechtsstreit

Die Bitburger Brauerei hat in einem Markenrechtsstreit vor dem Europäischen Gericht erster Instanz eine Niederlage erlitten. Die Richter entschieden, dass weder die von Anheuser-Busch angemeldete Wortmarke "Bud" noch zwei angemeldete Bildmarken den älteren deutschen Marken "Bit" und "Bitte ein Bit!" ähnlich sind. Trotz einer geringen visuellen und klanglichen Ähnlichkeit unterscheiden sich die angemeldeten Marken insgesamt von den älteren deutschen Marken.

Die deutsche Firma Bitburger Brauerei hat beim Gericht erster Instanz die Aufhebung dreier Entscheidungen der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) beantragt, mit denen die Zurückweisung der Widersprüche bestätigt wurde, die Bitburger Brauerei gegen drei von der amerikanischen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 27.09.2006
- 6 K 5509 /04 -

Zur Zweitwohnungssteuer für Studierende in Weimar

Studierende mit Hauptwohnsitz im Elternhaus müssen keine Zweitwohnungssteuer bezahlen

Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen Bescheid aufgehoben, mit dem die Stadt Weimar von einem Studierenden die Zahlung der Zweitwohnungssteuer verlangt hat. Während seines Studiums bewohnte der Kläger ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft als Nebenwohnsitz; die Hauptwohnung hatte er bei seinen Eltern gemeldet.

Auf der Grundlage der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zog ihn die Stadt Weimar zur Zahlung heran. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wandte sich der Kläger an das Verwaltungsgericht. In seiner Entscheidung gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen zur Steuererhebung nicht vorlagen, weil der Kläger eine Haupt- und eine Nebenwohnung im Sinne der... Lesen Sie mehr




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