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alle Urteile, veröffentlicht am 29.08.2006

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 20.07.2006
- 5 L 1133/06.NW -

Annahmestellen für Sportwetten dürfen vorerst weiter betrieben werden

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt dürfen Annahmestellen für Sportwetten vorerst weiter betrieben werden.

Im entschiedenen Fall hatte die Stadtverwaltung den Betroffenen aufgefordert, seine Tätigkeit als Annahmestelle eines Sportwettenanbieters mit Sitz in Gibraltar einzustellen und die sofortige Vollziehung angeordnet. Begründet wurde dies damit, dass der Anbieter der Sportwetten hierfür keine Erlaubnis besitze und eine solche auch nicht erteilt werden könne. Da es in Rheinland-Pfalz ein ausreichendes Angebot der staatlich konzessionierten und überwachten Lottogesellschaft in Form der Oddsetwette gebe, sei für ein zusätzliches privates Sportwettenangebot kein Raum.Der vom Betreiber gestellte Eilantrag beim Verwaltungsgericht hatte Erfolg.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.08.2006
- VG 3 A 439.06 und VG 3 A 440.06 -

Für Versetzung in die 11. Klasse muss zwei Berliner Schülern Nachprüfung angeboten werden

Sekundarstufe I-Verordnung lässt eine Nachprüfung zu

Das Verwaltungsgericht hat in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zwei Schülern eines Gymnasiums, die von der 10. in die 11. Klasse nicht versetzt worden waren, insoweit Recht gegeben, als es die Schule verpflichtet hat, den Schülern kurzfristig eine Leistungsüberprüfung anzubieten und sie bei Bestehen dieser Prüfung in die Klasse 11 zu übernehmen.

In beiden Fällen hatte die Klassenkonferenz vor den Sommerferien zwar die Nichtversetzung beschlossen, den Schülern aber schriftlich eine Nachprüfung angeboten, die am letzten Ferientag bzw. ersten Schultag nach den Ferien stattfinden sollte. Diese Nachprüfung soll einem nicht versetzten Schüler ermöglichen, nachzuweisen, dass er die für die Nichtversetzung ursächlichen Leistungsmängel... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.05.1991
- 10 U 191/90 -

Ungenutzte Hotel­zimmer­reservierung

Zum Anspruch des Hoteliers bei Nicht­inanspruch­nahme des reservierten Zimmers

Wer ein Hotelzimmer reserviert und es dann nicht in Anspruch nimmt, muss das Zimmer fast vollständig bezahlen. Der Hotelier muss sich lediglich seine ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Firma telefonisch mehrere Hotelzimmer (46 Übernachtungen anlässlich einer Messe) reserviert, die sie später nicht in Anspruch nahm.Die Richter verurteilten die Firma zur Zahlung. Sie führten aus, dass der Beherbergungsvertrag im Kern ein Wohnungsmietvertrag sei. Daher seien die mietrechtlichen Vorschriften anwendbar. Der Hotelier... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.07.2006
- VI R 26/05 -

Aufwendungen für ein Erststudium können Werbungskosten sein

Art der Bildungsmaßnahme unerheblich für Steuerermäßigung

Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll.

Der erforderliche Veranlassungszusammenhang kann bei jeder beruflichen Bildungsmaßnahme erfüllt sein. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr entschieden, dass die gleichen Grundsätze für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Hochschulstudium gelten und diese Aufwendungen zum Werbungskostenabzug führen können.Im Streitfall begann der 1982 geborene Kläger nach Abitur und... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.07.2006
- VG 12 A 399.04 -

Anwalt muss schwarze Robe tragen - Bekleidungsvorschriften für Rechtsanwälte vor Gericht rechtmäßig

Robe und unauffällige Kleidung machen Ernsthaftigkeit eines Gerichtsverfahrens deutlich

Anwälte müssen vor Gericht weiterhin in schwarzer Robe, weißem Hemd und dezenter Krawatte erscheinen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, vor Gericht Amtstracht (schwarze Robe, Hemd und Krawatte in weiß oder einer unauffälligen Farbe) tragen zu müssen, abgewiesen.

Mit Schreiben vom 26. Februar 2004 widersprach Rechtsanwalt N. der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane der Senatsverwaltung für Justiz vom 3. Februar 2004. Diese bestimmt, wer zum Tragen einer Amtstracht berechtigt und verpflichtet ist. Nach Ziff. II Nr. 5 der Allgemeinen Verfügung besteht die Amtstracht aus einer Robe von schwarzer Farbe. Weiter... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 18.07.2006
-  6 A 389/04 -

Grundstückbesitzer wollte persönliches Halteverbotsschild vorm eigenen Grundstück - Gericht weist Klage ab

In der Regel haben Bürger keinen Anspruch auf ein Verkehrszeichen

Bürgerinnen und Bürger haben nur unter engen Voraussetzungen einen Anspruch auf die Aufstellung von Verkehrszeichen. Das Verkehrszeichen muss vor allem zwingend geboten sein. Das ist nicht der Fall, wenn durch die allgemeinen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung nach den örtlichen Verhältnissen gewährleistet ist, dass keine besonderen Gefahren entstehen. Die mit einer Teilnahme am Straßenverkehr verbundenen allgemeinen Risiken können einen Anspruch nicht begründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

In dem Fall ging es um die Klage eines Wolfenbüttelers, der erreichen wollte, dass die Stadt in einer an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße ein absolutes Halteverbot anordnet. Der Kläger befürchtete, dass durch parkende Fahrzeuge die Sicht von Fußgängern insbesondere im Bereich der Einmündung in eine andere Straße behindert werde. Vor allem für seine Kinder sei es daher gefährlich,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2006
- OVG 1 B 19.05 -

Auflage, die das Rufen der Wortfolge "nationaler Widerstand" untersagt, ist rechtmäßig

Klage gegen versammlungsrechtliche Auflage auch in zweiter Instanz erfolglos

Die Klage gegen eine versammlungsrechtliche Verfügung vom Dezember 2002, mit der bei einer von Rechtsradikalen unter dem Motto: "Schickt Schönbohm in die Wüste" beabsichtigten Demonstration das Rufen von Parolen mit der Wortfolge "nationaler Widerstand" verboten worden war, hatte auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, mit dem die Klage auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der genannten versammlungsrechtlichen Auflage abgewiesen worden war, zurückgewiesen.Mit dieser Auflage sollte gemeinsam mit weiteren, rechtlich nicht angegriffenen Auflagen seitens des Polizeipräsidiums... Lesen Sie mehr




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