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alle Urteile, veröffentlicht am 27.07.2006

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.04.2006
- 1 StR 539/05  -

BGH bestätigt Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Untreue

Der Angeklagte, Erster Bürgermeister der Stadt Schrobenhausen, wurde vom Landgericht Ingolstadt mit Urteil vom 4. Juli 2005 der Untreue in zwei Fällen schuldig befunden worden. Von einem weiteren Vorwurf der Untreue hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts errichtete der örtliche Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes im Jahr 2001/2002 in Schrobenhausen eine Fahrzeughalle. Nach einem - dem Angeklagten bekannten - Beschluss des Finanz- und Personalausschusses des Stadtrates Schrobenhausen wollte die Stadt von den Gesamtkosten des Bauvorhabens den Erschließungskostenanteil von rund 108.000,-- DM tragen; eine weitergehende Subventionierung hatte der Ausschuss abgelehnt. Im Sommer 2002 standen auf dem Gelände der Fahrzeughalle noch Befestigungs- und Asphaltierungsarbeiten aus. Obwohl diese Arbeiten nur zu einem geringen Teil der Erschließung des Grundstückes... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2006
- 12 K 1360/06 -

Nachbar scheitert mit Eilantrag gegen den Bau eines bordellartigen FKK-Sauna-Clubs

Nachbar nicht in eigenen Rechten verletzt

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für einen bordellartig betriebenen „FKK-Sauna-Club“ in Leinfelden-Echterdingen/Ortsteil Stetten - nahe der neuen Landesmesse und des Flughafens - abgelehnt.

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erteilte der in dem Eilverfahren beigeladenen GmbH am 15.03.2006 die sofort vollziehbare Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Büro- und Lagerflächen eines bestehenden Verwaltungsgebäudes in einen bordellartig betriebenen „FKK-Sauna-Club“.Nach den Bauvorlagen soll der Club u. a. mit Bar, Fernsehraum, verschiedenen Wellness-, Pool- bzw.... Lesen Sie mehr

Landgericht Konstanz, Urteil vom 27.07.2006
- 4 O 234/05 H -

BRD haftet für Flugzeugunglück Überlingen

Landgericht stellt Schadensersatzpflicht gegenüber Fluggesellschaft fest

Das Landgerichts Konstanz hat die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Folgen des verheerenden Flugzeugunglücks über Überlingen am 1. Juli 2002 dem Grunde nach bejaht. Demnach sieht die Kammer es als erwiesen an, dass beim schweizerischen Flugsicherungsunternehmen Skyguide AG, das die Flugsicherung und -überwachung zum Unglückszeitpunkt im süddeutschen Luftraum ausgeübt hat, schwerwiegende organisatorische Mängel vorhanden gewesen seien, die zur Überlastung des allein tätigen Fluglotsen und letztlich zur Verursachung der Flugzeugkollision geführt hätten (personelle Unterbesetzung bei Skyguide - "Ein-Mann-Betrieb" - trotz vorangegangener Beinaheunfälle, technische Einschränkungen gegenüber Normalbetrieb).

Die Bundesrepublik Deutschland habe für diese Versäumnisse nach Amtshaftungsgrundsätzen einzustehen und schulde der Klägerin (Bashkirien-Airlines) somit dem Grunde nach Schadensersatz. Eine wirksame Übertragung der als hoheitliche Aufgabe ausgestalteten Flugsicherung auf die Schweiz habe zu keiner Zeit stattgefunden, weder auf vertraglicher noch auf sonstiger völkerrechtlicher Grundlage.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 15.11.2001
- 12 UF 1289/01 -

Während des freiwilligen sozialen Jahres muss kein Unterhalt gezahlt werden

Freiwilliges soziales Jahr steht Zivildienst gleich

Die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres darf im Ergebnis nicht anders behandelt werden als die Ableistung des Zivildienstes. Da dem Kind während dieser Zeit in der Regel Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld gewährt wird, entfällt eine Bedürftigkeit. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Im Fall leistete eine junge Frau ein soziales Jahr ab. Es war als Orientierungsphase vor einem geplanten Studium gedacht. Der unterhaltspflichtige Vater kürzte daraufhin die Unterhaltszahlungen.Zu Recht, wie das Oberlandesgericht München entschied. Die Richter setzten die Unterhaltspflicht des Vaters auf 0,- EUR fest. Der Bedarf der Tochter sei durch Unterkunft und Verpflegung... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.07.2006
- 11 TG 1465/06 -

Untersagung der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ist rechtmäßig

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Eilantrag des Betreibers eines privaten Wettbüros in Wiesbaden abgelehnt, mit dem dieser sich gegen eine von dem Ordnungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden am 9. Juni 2006 erlassene Schließungsverfügung gewandt hatte.

In dem Wettbüro des Antragstellers können Oddset-Sportwetten abgeschlossen werden, die von einem in Österreich ansässigen Unternehmen veranstaltet werden. Dem Rechtschutzantrag war in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Beschluss des VG Wiesbaden vom 22. Juni 2006, AZ 5 G 809/06(V)) stattgegeben worden.Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat zur Begründung... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.07.2006
- L 7 AS 86/06 ER -

Wer "von Tisch und Bett getrennt" lebt, bildet keine eheähnliche Gemeinschaft

WG kann getrennte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft glaubhaft machen

Die Arbeitsagenturen dürfen eine eheähnliche Gemeinschaft nicht unterstellen, wenn deren Grundvoraussetzung, eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, nicht existiert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im aktuellen Fall hatte ein 34jähriger Hartz IV-Empfänger aus Frankfurt gemeinsam mit einer Bekannten eine Zweizimmerwohnung angemietet. Das Rhein-Main-Jobcenter lehnte daraufhin weitere Leistungen ab, weil es von einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen den beiden Mietern ausging. Beide gaben jedoch, z. T. durch eidesstattliche Versicherung, an, nur eine Wohngemeinschaft zu bilden.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 01.03.2006
- XI R 43/02 -

Steuerfreiheit für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der Universität Straßburg?

Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof

Der Bundesfinanzhof hat europarechtliche Bedenken im Hinblick darauf geäußert, dass die Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur für Tätigkeiten im Auftrag einer deutschen öffentlichen Institution gewährt wird.

In dem Streitfall nahm ein in Deutschland niedergelassener Rechtsanwalt einen Lehrauftrag an der Universität Straßburg wahr. Dafür erhielt er im Jahr 1991 eine Vergütung von 4.814 FF. Nach § 3 Nr. 26 EStG sind Aufwandsentschädigungen u.a. für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag... Lesen Sie mehr




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