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alle Urteile, veröffentlicht am 06.07.2006

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2006
- 8 AZR 271/05 -

Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen gilt als Betriebsübergang

Zum Firmenwechsel bei Dienstleistungsjobs

Bei einem Firmenwechsel müssen Arbeitnehmer in Dienstleistungsjobs, wie zum Beispiel an Flughafenkontrollen, zu gleichen Bedingungen weiterbeschäftigt werden, wenn der Auftrag für die Dienstleistung ohne Unterbrechung an ein neues Unternehmen vergeben wird und die benutzte, hochwertige Technik vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Nutzt ein Auftragnehmer von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellte technische Geräte und Anlagen, um die Personenkontrolle am Flughafen durchzuführen, macht deren Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhangs aus. Darin ist die wirtschaftliche Einheit zu sehen. Führt der Auftragnehmer darüber hinaus die Kontrolltätigkeit unverändert und ohne zeitliche Unterbrechung fort, ist von einem Betriebsübergang auszugehen. Auf die eigenwirtschaftliche Nutzung der sächlichen Betriebsmittel und auf Übernahme von Personal kommt es nicht an.Die Klägerin war bei der Beklagten zu 1), die die... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.05.2006
- 2 BvR 1675/05 -

Beschwerden von Häftlingen müssen schnell geprüft werden

Sofortige Vollstreckung verlangt zügige Bearbeitung

Der Beschwerdeführer ist Strafgefangener. Gegen ihn wurden Disziplinarmaßnahmen – Entzug des Fernsehempfangs und Freizeitsperre für die Dauer von jeweils einer Woche – wegen Nichtbefolgung einer sein Fernsehgerät betreffenden Anordnung verhängt. Noch am selben Tag stellte der Beschwerdeführer beim Landgericht einen Eilantrag auf Aufhebung der Maßnahmen. Das Gericht übersandte den Antrag an die Justizvollzugsanstalt, wobei es eine Stellungnahmefrist von zwei Wochen bestimmte. In ihrer Stellungnahme wies die Anstalt darauf hin, dass die Maßnahmen unmittelbar nach ihrer Anordnung vollstreckt worden seien, inzwischen also Erledigung eingetreten sei. Daraufhin wies das Landgericht den Eilantrag des Beschwerdeführers zurück.

In gleicher Weise – diesmal mit zehntägiger Stellungnahmefrist - wurde ein weiterer Eilantrag des Beschwerdeführers behandelt, der Disziplinarmaßnahmen wegen Arbeitsverweigerung betraf.Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Behandlung der Eilanträge des Beschwerdeführers durch die Strafvollstreckungskammer den Beschwerdeführer... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 14.06.2006
- S 11 AS 305/05 -

Hartz IV: Bescheide müssen vom Leistungsempfänger geprüft werden

Leistungsempfänger muss zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückzahlen

Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, Bewilligungsbescheide auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Allerdings muss ein Leistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch II eventuelle Erstattungen von überzahlten Leistungen bei Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft gegenüber jedem einzelnen Mitglied durch eine eigene individuelle Verwaltungsentscheidung geltend machen. Dies hat das Sozialgericht Koblenz entscheiden.

Die zuständige Arbeitsgemeinschaft hatte dem Kläger, seiner Ehefrau und dem gemeinsamen minderjährigen Kind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ( so genanntes Hartz IV - Gesetz) bewilligt. Dabei war versehentlich das vom Kläger ordnungsgemäß angegebene Einkommen seiner Ehefrau aus einer Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt worden. Nachdem die Arbeitsgemeinschaft... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.06.2006
- 2 BvR 1349/05 -

Weisung zur Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht

Behandlung kann durch Vorlage von Nachweisen überwacht werden

Der Beschwerdeführer war aufgrund strafgerichtlicher Anordnung sieben Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Nachdem das Oberlandesgericht die Unterbringung für erledigt erklärt hatte, stellte es den Eintritt der Führungsaufsicht fest. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Führungsaufsicht sowie gegen die damit verbundene gerichtliche Weisung, seinen – ihn im Rahmen einer ambulanten Therapie behandelnden – Arzt von der Schweigepflicht gegenüber staatlichen Stellen zu entbinden.

Die Verfassungsbeschwerde war teilweise erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass gegenwärtig keine gesetzliche Grundlage besteht, die eine Weisung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ermöglicht. Der Eintritt der Führungsaufsicht hingegen wurde von der Kammer nicht beanstandet.Der Beschwerdeführer hatte im Zustand nicht ausschließbarer... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2006
- B 12 KR 16/05 R, B 12 KR 19/04 R, B 12 KR 20/04 R  -

Auch Eltern müssen Rentenversicherungsbeiträge leisten

Kinderreiche Väter fordern erfolglos geringere oder gar keine Beitragszahlungen

Die auf Grund abhängiger Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Kläger der vorliegenden Verfahren berufen sich jeweils darauf, sie hätten sich durch die Erziehung von Kindern bereits ausreichend an den Lasten des Systems beteiligt und dürften darüber hinaus nicht zu Beiträgen in Geld herangezogen werden. Zumindest seien die von ihnen zu tragenden Beiträge gegenüber denjenigen Kinderloser zu mindern. Ein Kläger wendet sich darüber hinaus gegen seine Einbeziehung in das System überhaupt.

Die Revisionen der Kläger waren jeweils nur zu einem geringen Teil und insoweit erfolgreich, als sich die zuständigen Krankenkassen als Einzugsstellen auf die Regelung einzelner Beitragselemente beschränkt haben, statt die sich für die einzelnen streitigen Zeiträume ergebenden Beträge konkret zu bestimmen. Im Übrigen sind die Rechtsmittel der Kläger zurückgewiesen worden. Die Kläger... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.07.2006
- 2 AZR 587/05 -

Auszubildender muss für mindestens 12 Monate übernommen werden

Tarifvertrag zur "Beschäftigungsbrücke" in Metall- und Elektronindustrie gilt

Nach § 8 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen muss der Arbeitgeber - von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen - Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung „für mindestens zwölf Monate“ in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Übernommenen nicht ordentlich kündigen. Es handelt sich um einen tarifvertraglichen Kündigungsausschluss. Dem entgegenstehende einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Übernommenem sind unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Kläger, nachdem dieser die Prüfung abgelegt hatte, im Januar 2001 einen auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag geschlossen. Im Vertrag war vorgesehen, das Arbeitsverhältnis könne jederzeit vor Fristablauf ordentlich gekündigt werden. Mit Schreiben vom 30. April 2001 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.07.2006
- B 9a V 5/05 R -

Ehemaligem KZ-Wachmann kann Kriegsopferversorgung entzogen werden

Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit rechtfertigt Streichung

Die Bewachung des Konzentrationslagers (KZ) Auschwitz-Birkenau durch Angehörige der SS verstieß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Einem Mitglied der SS-Wachmannschaft kann deshalb die Versorgung als Kriegsopfer entzogen werden. Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht die Auffassung eines Klägers zurückgewiesen, er habe als SS-Wachmann lediglich der massenhaften Vernichtung von Menschen durch das NS-Regime Vorschub geleistet, nicht aber selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen.

Der jetzt 83-jährige Kläger wurde im Oktober 1942 als Volksdeutscher in Kroatien zur Waffen-SS eingezogen und dem SS-Totenkopf-Sturmbann zugewiesen. Als Angehöriger des Wachsturmbanns beim KZ Auschwitz hatte er das Lager auf Wachtürmen und in Postenketten sowie Arbeitskommandos von Häftlingen außerhalb des Lagergebiets zu bewachen. Dazu gehörte auch der sog Rampendienst, dh die Absperrung... Lesen Sie mehr



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