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alle Urteile, veröffentlicht am 08.05.2006
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.03.2006
- 11 K 4971/04 -
Metzger erhält Abwassergebührenrabatt für Verarbeitung von Wasser in seinem Betrieb
Ein Metzger hat Anspruch auf Reduzierung der für seinen Betrieb veranlagten Abwassergebühren für Wassermengen, die er nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage einleitet, sondern im Betrieb und in der Produktion verarbeitet.
Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und der Klage eines Metzgers, mit der dieser bei der Berechnung der Abwassergebühr für die Jahre 2001 und 2002 die Reduzierung von jeweils 20 % der für den Metzgerbetrieb bezogenen Frischwassermenge begehrte, zum Teil, nämlich von jeweils ca. 7 %, stattgegeben. Das bedeutet für den Metzger eine Ersparnis von insgesamt 252,76 € in den Jahren 2001 und 2002 an Abwassergebühren.Der Kläger betreibt eine Metzgerei im Rems-Murr-Kreis. Das Betriebsgrundstück ist an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung seiner Gemeinde angeschlossen. Auf der Grundlage ihrer Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 12.04.2006
- 4 U 1790/05 -
Nutzung der Internetdomain "www.suess.de" verletzt keine Namensrechte
Zur Verwendung einer Internetdomain bestehend aus einem Adjektiv, das auch als Familienname gebräuchlich ist
Der Träger eines auch als Adjektiv gebräuchlichen Familiennamens (hier: "Süß") kann vom Inhaber einer gleich lautenden Internet-Domain nicht die Unterlassung der Verwendung seines Namens verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Der (beklagte) Betreiber eines Internet-Erotikportals hatte sich den Domainnamen "suess.de" eintragen lassen. Er verwendete diese Internetadresse für eine so genannte "catch-all Funktion", mit der Folge, dass bei der Eingabe der Domain www.suess.de automatisch auf das Erotikangebot des Beklagten weiter geleitet wurde. Der Kläger, der den Familiennamen "Süß" trägt und u.a. Vorstandsvorsitzender... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2004
- III ZR 213/03 -
Keine Haftung des Ehepartners für exorbitante Telefonkosten
Ehemann wählte 0190-Nummern
Der Ehepartner haftet nicht für die Telefonkosten des anderen Partners, die dieser durch Anrufe bei 0190-Nummern verursacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Ehemann einen Telefondienstvertrag über einen Festnetzanschluss in der Ehewohnung geschlossen. Im Jahre 1998 entstanden innerhalb von ca. zwei Monaten Gebühren von fast 7.000,- DM, die der Ehemann nur teilweise beglich. Der noch offene Betrag bezog sich ausschließlich auf Verbindungen zu 0190-Nummern, die der Ehemann gewählt hatte.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 14.02.2006
- S 7 (32) AS 62/05 -
Kein ALG II bei 13.000,- EUR teuren PKW Mercedes C-Klasse
PKW bis 5.000,- EUR ist angemessen
Im vorliegenden Verfahren zwischen einer 47jährigen Arbeitslosen und der ARGE Wesel haben die Richter des Sozialgerichts Duisburg eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein PKW als angemessen anzusehen ist, so dass er von einem Arbeitslosen nicht verkauft werden muss, bevor er Alg-II-Leistungen in Anspruch nehmen kann
Die Klägerin hatte bei der ARGE Alg-II-Leistungen beantragt. Sie war Eigentümerin eines gut vier Jahre alten Mercedes C-Klasse. Der Wert des Fahrzeuges belief sich auf etwa 13.000,00 €. Die ARGE lehnte die Zahlung von Alg-II mit der Begründung ab, die Klägerin müsse sich den Wert des PKW als Vermögen anrechnen lassen. Nicht zu berücksichtigen sei nach dem Gesetz nur ein angemessenes... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2006
- II ZR 27/05 -
BGH weist Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG ab
Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision der beklagten Jenoptik AG gegen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena zu entscheiden, durch das einem Aktionär eine Abfindung von rund 292.272 € gegen die Übernahme seiner 11.025 Aktien der ehemals von der Jenoptik AG beherrschten D-AG zugesprochen worden war.
Die Jenoptik AG beherrschte auf der Grundlage eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages die börsennotierte D-AG. Dieser Vertrag räumte den außenstehenden Aktionären zur Sicherung gegen die Beeinträchtigung ihrer aus der Mitgliedschaft abgeleiteten Herrschaftsrechte gegen die herrschende Gesellschaft u. a. ein Optionsrecht auf Übernahme ihrer Aktien gegen Zahlung einer... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2006
- II ZR 94/05 -
BGH weist Sportgate-Verfahren um Boris Becker an das OLG München zurück
Insolvenzverwalter der Sportgate AG fordert 1,5 Mio. EUR von Becker
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Gläubiger der insolventen Sportgate AG doch noch auf mehr verteilungsfähige Masse hoffen dürfen.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Sportgate AG. Zu ihren Gründern gehört u. a. der beklagte Unternehmer Boris Becker, der 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gezeichnet hatte. Über das Vermögen der am 23. März 2001 ins Handelsregister eingetragenen Schuldnerin wurde am 1. August 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet.Der Kläger nimmt den Beklagten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.03.2006
- 3 FZ 3091/05.W u.a. -
Verwaltungsgericht gibt vorläufiger Zulassung zum Zahnmedizinstudium statt
VG errechnet 22 weitere Plätze im Studiengang Zahnmedizin an Frankfurter Uni
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Anträgen von 22 Bewerbern auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin stattgegeben, weil es freie Kapazitäten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Wintersemester 2005/2006 errechnete.
Die Lehreinheit Zahnmedizin der Frankfurter Universität (Antragsgegnerin) hatte für das Wintersemester 2005/2006 100 Studienanfängerplätze besetzt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main errechnete in dem 28-seitigen Beschluss eine Zulassungsmöglichkeit für 122 Studierende. 93 Studienanfänger hatten bei Gericht einen Eilantrag gestellt, dem in der Weise stattgegeben wurde, dass... Lesen Sie mehr