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alle Urteile, veröffentlicht am 08.02.2005

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.01.2005
- VG 3 A 909.04 -

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.01.2005
- VG 3 A 1210.04 -

Muslimische Schulkinder dürfen nicht auf die "König Fahad Akademie"

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei Klageverfahren wegen Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten abgelehnt.

Die Kläger sind muslimische Kinder einer libanesisch/palästinensischen Familie sowie einer deutsch/jordanischen Familie und im schulpflichtigen Alter. Sie beantragten bei der Schulbehörde die Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht, um die "König Fahad Akademie" zu besuchen - eine Privatschule, die es seit längerer Zeit in Bonn und seit einigen Jahren auch in Berlin gibt. In dem einen Fall einer Familie, die nach erfolglosen Asylverfahren hier geduldet wird, hatte die Schulbehörde die Befreiung zunächst genehmigt und nahm diese nun wieder zurück. In dem anderen Fall lehnte die Schulbehörde von vornherein eine Befreiung von der Schulpflicht ab.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.02.2005
- 2 StB 26/02 (526) KLs (16/03) -

Urteil gegen ehemalige LBB-Vorstände wegen "Bilanzfälschung"

Die 26. große Strafkammer - Wirtschaftskammer - des Landgerichts Berlin hat am 7. Februar 2005 den ehemaligen Vorstandssprecher der Landesbank Berlin (LBB), Ulf-Wilhelm D. (59 Jahre), und das ehemalige Vorstandsmitglied Jochem Z. (62 Jahre) wegen Unrichtiger Darstellung (§§ 331 Nr. 1 und Nr. 4 - s. unten -, 340m Satz 1 des Handelsgesetzbuchs) zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Ulf-Wilhelm D. erhielt eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 300,00 Euro (90.000 Euro), Jochem Z. eine Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 220,00 Euro (59.400 Euro).Nach einer neun Monate dauernden Beweisaufnahme hat das Gericht festgestellt, dass die Angeklagten für unrichtige bzw. unvollständige Angaben in den Jahresabschlüssen der LBB für die Jahre 1997,... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30.11.2004
- VIII R 51/03 -

BFH ruft BVerfG an: Zur Versteuerung hälftigen Kindesgeldes

Soweit hälftiges Kindergeld zur Einkommensteuer des barunterhaltspflichtigen Elternteils hinzugerechnet, aber unterhaltsrechtlich nicht angerechnet wird, ist Besteuerung verfassungswidrig

Seit Einführung des Familienleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1996 können Kindergeld und Kinderfreibetrag nicht mehr nebeneinander, sondern nur noch alternativ in Anspruch genommen werden.Werden Kinderfreibeträge abgezogen, weil ihre Entlastungswirkung höher ist als das gezahlte Kindergeld, so wird das gezahlte Kindergeld (ab 2004: der Anspruch auf... Lesen Sie mehr