wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 07.02.2005

Landgericht München I, Entscheidung vom 19.01.2005
- 21 O 312/05 -

Alles Zufall? Karl Valentins Werke vor Gericht

Die Überlegungen, die Karl Valentin in der Radfahrerszene seines Schauspiels "Theater in der Vorstadt" (auch als "Tingeltangel" oder "Die Orchesterprobe" bekannt) sowie in dem Sketch "Der überängstliche Hausverkäufer" über den Zufall angestellt hat, haben knapp 56 Jahre nach dem Tod des großen Münchner Komikers nun das Landgericht München I beschäftigt.Ein Professor der LMU München hatte die beiden jeweils ca. 2-seitigen Textpassagen ungekürzt in das Skript seiner Vorlesung "Einführung in die Stochastik" aufgenommen, um seinen Studenten den Begriff des Zufalls anschaulich zu machen. Das Skript stellte er den Studenten in gedruckter Form zur... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.07.2004
- 1 U 254/03 -

Theaterbesuch mit "Knalleffekt" - wer haftet für die Folgen?

Die Betätigung einer Schreckschusspistole mit einer Lautstärke bis zu 129 dB während einer Theateraufführung führt nach einer Entscheidung des 1. Zivilsenates nicht zur Haftung des Theaters für Gehörschäden eines besonders empfindlichen Besuchers.

Der Kläger, der seit 1997 unter einem chronischen Tinnitus litt, besuchte im April 1999 eine Aufführung des "Faust" im Hessischen Staatstheater. Kurz vor der Pause wurde auf der Bühne ein Schuss abgegeben, der am Sitzplatz des Klägers 129 dB laut war. Ein zweiter Schuss folgte unmittelbar nach der Pause.Der Kläger nahm das Land Hessen als Betreiber des Staatstheaters auf... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2004
- XII ZR 352/00 -

Gaststättenvertrag mit Wuchermiete: Angemessener marktüblicher Pachtzins ist tatsächlich vereinbarter Pacht gegenüberzustellen

BGH zu den Anforderungen an das Merkmal einer Sittenwidrigkeit

Die Sittenwidrigkeit eines gewerblichen Miet- oder Pachtvertrags setzt nicht nur ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete oder Pacht voraus, sondern auch eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten. Häufig treten diesbezüglich Bewertungs­schwierigkeiten auf. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Gaststätte, die damals für 6.000 DM einschließlich Mehrwertsteuer und zuzüglich Nebenkosten verpachtet war. Eine Kaution in Höhe von 24.000 DM wurde in Form einer schriftlichen Bankbürgschaft gestellt.Das Inventar der Gaststätte wurde zum Preis von 110.000 DM veräußert. Später wurde die Gaststätte an einen Dritten weiter verpachtet.... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.11.2002
- BVerwG 6 C 16.02 -

Betrieb eines Swinger-Clubs gaststättenrechtlich nicht stets ausgeschlossen

Der Kläger erstrebte für eine im Außenbereich befindliche Liegenschaft eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Betrieb eines sog. "Swinger-Clubs", der einem "privaten Partykreis" Gelegenheit zu Partnertausch bieten soll. Fraglich war, ob der Kläger damit "der Unsittlichkeit Vorschub leistet", was der Erteilung der Erlaubnis entgegengestanden hätte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Auffassung vertreten, dass bei Fehlen strafrechtlich relevanten Geschehens die hier in Rede stehenden geschlechtsbezogenen Handlungen Erwachsener, die so abgeschirmt stattfinden, dass andere Personen, namentlich Jugendliche, hiervon nicht berührt werden können, nicht mit dem Verdikt der Unsittlichkeit im... Lesen Sie mehr




Werbung