wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 03.02.2005

Verwaltungsgericht Trier, Entscheidung vom 27.01.2005
- 1 K 1116/04.TR -

Zusatz "ungültig" macht den Stimmzettel nicht ungültig

Bei der Wahl zu einem Ortsgemeinderat im Bereich der Verbandsgemeinde Obere Kyll war ein Streit um die Gültigkeit eines Stimmzettels entstanden. Ein Wähler bzw. eine Wählerin hatte durch je ein Kreuz in der dafür vorgesehenen Kopfleiste des Stimmzettels zwei Wahlvorschläge angekreuzt. Eines dieser Kreuze hatte der Wähler bzw. die Wählerin dann aber mit einem kleinen Pfeil, der auf das handschriftlich eingetragene Wort "ungültig" weist, versehen.

Der Kläger des vorliegenden Verfahrens hält die Stimmabgabe wegen dieses handschriftlichen Zusatzes auf dem Stimmzettel für ungültig. Der zuständige Wahlausschuss und die mit dem Wahleinspruch angerufene Aufsichtsbehörde hatten dagegen keine Bedenken.Der Streit hat im zu entscheidenden Fall einen konkreten Hintergrund: Sollte die Stimmabgabe durch diesen einen Stimmzettel ungültig sein, würde dies zu dem Ergebnis führen, dass eine Wählervereinigung einen Sitz im Ortgemeinderat verlieren und eine Partei einen Sitz gewinnen würde.Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage abgewiesen. Zwar sei nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.04.1995
- 2 S 5891/94 -

Kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass 5-jährige Kinder noch nicht mit dem Fahrrad auf die Straße dürfen

Zur elterlichen Aufsichtspflicht

Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach 5-jährige Kinder noch nicht mit dem Fahrrad auf die Straße dürfen, gibt es nicht. Zu dieser Klarstellung sah sich das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess veranlasst. Ob Eltern es verantworten können, ihr Kind in diesem Alter schon am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, hänge vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Reife des Kindes und vom Grad der Gefährdung.

Im konkreten Fall verneinten die Richter eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht und wiesen die Schadensersatzklage eines Autobesitzers gegen eine Mutter ab. Die Beklagte hatte ihren 5 ½ Jahre alten Sohn auf einen Fahrradausflug mitgenommen. Dabei führte sie ihr Weg auch auf eine zwar öffentliche, aber verkehrsarme Straße im Ortsbereich. Die Frau fuhr voraus, das Kind radelte... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.11.2004
- IV R 26/03 -

BFH: Hauptberuflicher Betreuer unterliegt der Gewerbesteuer

Wer berufsmäßig die Betreuung für Geschäftsunfähige und Gebrechliche übernimmt, unterliegt mit seinen daraus erzielten Einkünften der Gewerbesteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03 entschieden. Der Betreuer wird danach im Unterschied etwa zum Testamentsvollstrecker oder Insolvenzverwalter als Gewerbetreibender behandelt.

Im entschiedenen Fall hatte sich ein Diplom-Pädagoge als berufsmäßiger Betreuer im Sinne der §§ 1896 ff. BGB selbstständig gemacht. Ein Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht zur Besorgung der Angelegenheiten von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen bestellt. Die Betreuung bedeutet keine Pflegetätigkeit, sondern die Besorgung von Rechtsangelegenheiten auf Gebieten,... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.02.2005
- 5 StR 84/04 -

Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen Veruntreuungen beim Leipziger ABM-Stützpunkt auf

Das Landgericht Leipzig hat einen Leitenden Verwaltungsdirektor wegen Untreue in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilung betraf im Schwerpunkt den Vorwurf, er habe für einen von ihm geleiteten Leipziger ABM-Stützpunkt (später: Betrieb für Beschäftigungsförderung - bfb)... Lesen Sie mehr




Werbung