wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.01.2008
5 K 505/07.TR -

Nachbar muss Bau eines Kinderspielplatzes hinnehmen

Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

Wenn in der Nachbarschaft ein Kinderspielplatz gebaut wird, muss man dies als Nachbar grundsätzlich hinnehmen. Die mit der Benutzung eines Kinderspielplatzes für die nähere Umgebung unvermeidbar verbundenen Auswirkungen, insbesondere in Form von Lärmemissionen, sind sozialadäquat. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Die der Ortsgemeinde Ferschweiler erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes verstößt nicht gegen das baurechtliche Rücksichtnahmeverbot.

Zur Begründung führten die Richter im Wesentlichen aus, die mit der Benutzung eines Kinderspielplatzes für die nähere Umgebung unvermeidbar verbundenen Auswirkungen, insbesondere in Form von Lärmemissionen, seien sozialadäquat und von den betroffenen Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen. Etwas anderes könne nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen gelten.

Die Zumutbarkeitsschwelle bei Kinderlärm sei deutlich höher anzusetzen als bei anderen Freizeitlärmquellen. Ein besonders gelagerter Ausnahmefall liege jedenfalls dann nicht vor, wenn - wie im Falle des streitgegenständlichen Spielplatzes - die für Freizeitanlagen maßgebenden Geräuschwerte, die für Kinderspielplätze allerdings keine unmittelbare Verbindlichkeit hätten, nicht wesentlich überschritten würden. Die von den Klägern zur Begründung ihres Begehrens mit herangezogenen sonstigen Lärmbelastungen durch die Nutzung der Freiflächen des Hauses Dauwen und des Bolzplatzes, seien bei der Erstellung der Lärmprognose für den Spielplatz nicht zu berücksichtigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 3/08 des VG Trier vom 31.01.2008

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Nachbarrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5528 Dokument-Nr. 5528

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5528

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung