wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.11.2005
211 Ss 111/05 (Owiz) -

Gurtpflicht und Handyverbot gelten auch vor roter Ampel

Gefährdungslage besteht auch bei kurzem Anhalten

Ein Autofahrer muss auch dann angeschnallt bleiben, wenn er verkehrsbedingt an einer roten Ampel hält. Ebenso wenig darf er bei "Rot" sein Mobiltelefon benutzen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall erhob man gegen einen Autofahrer den Vorwurf, ein Mobiltelefon benutzt und während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt zu haben. Der Autofahrer musste an einer roten Ampel halten und erhielt währenddessen einen Anruf über sein Handy. Er schnallte sich daraufhin ab und telefonierte kurz. Den Motor ließ er dabei an. Das Amtsgericht sprach den Fahrer frei. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft.

Verstoß gegen Gurtpflicht lag vor

Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft. Zum einen bestehe auch bei kurzzeitig verkehrsbedingtem Stehen die Gurtanlegepflicht nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO weiter. Denn dir durch den Straßenverkehr gegebene Gefahrenlage der Fahrzeuginsassen, der das Anlegen des Gurtes begegnen soll, werde durch ein kurzfristiges Anhalten des Fahrzeugs nicht beseitigt.

Verstoß gegen Handyverbot lag ebenfalls vor

Zum anderen habe ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO vorgelegen. Es habe nichts anderes als bei der Gurtpflicht gegolten. Die Benutzung eines Mobiltelefons werde selbst bei einem nur kurzem Anhalten nicht beseitigt. Das durch die Ablenkung von Verkehrsgeschehen hervorgerufene Gefährdungspotential bleibe weiterhin bestehen.

Das Verbot gelte nach § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO nur dann nicht, wenn das Fahrzeug nicht nur steht, sondern auch der Motor ausgeschaltet ist. Dies habe hier aber nicht vorgelegen.

Werbung

der Leitsatz

Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO entfällt nicht bei einem kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Verbots des Benutzens eines Mobiltelefons nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 a Satz 1 StVO.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2006
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/pm/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2006, Seite: 159
DAR 2006, 159
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2006, Seite: 710
NJW 2006, 710
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2006, Seite: 164
NZV 2006, 164
 | Zeitschrift: Straßenverkehrsrecht (SRV)
Jahrgang: 2006, Seite: 232
SRV 2006, 232
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Telefonieren kfz Handy“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1543 Dokument-Nr. 1543

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1543

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung