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Landgericht Potsdam, Urteil vom 28.06.2011
- 10 O 264/10 -
Winterdienstvertrag hat eine Dienstleistung zum Gegenstand
Unternehmer schuldet vor allem Überwachung und somit Tätigkeit
Der Winterdienstvertrag ist als ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu qualifizieren, der eine Dienstleistung zum Gegenstand hat. Eine Werkleistung ist nicht geschuldet. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall betrieb die Klägerin ein Unternehmen, welches sich unter anderem mit der Durchführung des Winterdienstes beschäftigte. Sie schloss mit der Beklagten einen
Recht auf Verkürzung der Vergütung bestand nicht
Das Landgericht Potsdam entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf die Vergütung zugestanden. Der Beklagten habe kein Recht zur
Winterdienstleistung war eine Dienstleistung
Bei dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2012
Quelle: Landgericht Potsdam, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2012, Seite: 347 GE 2012, 347
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Dokument-Nr. 14924
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