Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.03.2012
- BVerwG 6 C 12.11 -
Fotografierverbot von Polizeibeamten des Spezialeinsatzkommandos rechtswidrig
Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt zeitgeschichtliches Ereignis dar, das Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung rechtfertigt
Ein von der Polizei gegenüber Mitarbeitern einer Zeitung ausgesprochenes Verbot, Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos während eines Einsatzes zu fotografieren, ist rechtswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Im zugrunde liegenden Fall waren Beamte des Spezialeinsatzkommandos der
Polizeibeamte sahen künftige Einsetzbarkeit im Spezialeinsatzkommando durch Fotoaufnahmen beeinträchtigt
Die
VGH Baden-Württemberg erklärt Vorgehen des Einsatzleiters für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage des Zeitungsverlags ab, für den die Journalisten tätig sind. Auf die Berufung des Verlags stellte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim fest, dass das Vorgehen des Einsatzleiters rechtswidrig war. Der Verwaltungsgerichtshof hat dabei unter anderem angenommen, dass die Gefahr einer unzulässigen Veröffentlichung der angefertigten Fotografien nicht bestanden habe, weil mangels gegenteiliger konkreter Anhaltspunkte von einer Vermutung rechtstreuen Verhaltens der
Bilder dürfen nicht ohne erforderlichen Schutz gegen Enttarnung der Beamten veröffentlicht werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des beklagten Landes zurückgewiesen. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Klage wegen Untersagung von Bildaufnahmen durch die Presse während eines SEK-Einsatzes abgewiesen
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 18.12.2008
[Aktenzeichen: 1 K 5415/07]) - Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2010
[Aktenzeichen: 1 S 2266/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13264
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13264
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.