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Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 15.05.2019
- S 2 KR 3116/17 -
Vollstationäre Krankenhausbehandlung zur Vorbereitung einer Lebendnierenspende erforderlich
Medizinisch komplexe Behandlung bedurfte stationärer Vorbereitung
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine vollstationäre Krankenhausbehandlung zur Vorbereitung einer Lebendnierenspende erforderlich sein kann, wenn eine medizinisch komplexe Behandlung einer stationären Vorbereitung bedarf.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die klagende
Krankenkasse verweist auf mögliche ambulante Behandlung
Die klagende
SG bejaht Notwendigkeit der vollstationären Krankenhausbehandlung
Das Sozialgericht Mannheim wies die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ab. Der Sachverständige bestätigte die Einschätzung des beklagten Nierenzentrums. Die immunologische Behandlung der Patientin, die ohne eigene Nieren keine Möglichkeit der Flüssigkeitsregulierung gehabt habe, habe zu einer Überwässerung und Gewichtszunahme von jeweils 1,9 kg oder 3 % des Körpergewichts innerhalb weniger Stunden und damit zu einer starken Belastung des Herz-Kreislauf-Systems geführt.
Der medizinisch sehr komplexe Fall war auch Gegenstand einer Fernsehdokumentation des SWR.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2019
Quelle: Sozialgericht Mannheim/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27688
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