wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Osnabrück, Beschluss vom 27.01.2020
S 44 AY 76/19 ER -

Kürzung von Asyl­bewerber­leistungen bei Zuständigkeit eines anderen Staates für Durchführung des Asylverfahrens verfassungsgemäß

Gesetzgeber kann Anreize zur freiwilligen Ausreise in das für das Asylverfahren zuständige Land auch durch Leistungskürzungen setzen

Das Sozialgericht Osnabrück hat in einem einstweiligen Rechts­schutz­verfahren die Rechtmäßigkeit einer Leistungskürzung nach Abweisung eines Asylantrages wegen Zuständigkeit eines anderen Staates für die Durchführung des Asylverfahrens bestätigt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist sudanesischer Staatsangehöriger. Er reiste nach eigenen Angaben im August 2019 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Während des Asylverfahrens wurde bekannt, dass er bereits im Juni 2017 einen Asylantrag in Frankreich gestellt hatte. Im September 2019 lehnte daher das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den Antrag auf Gewährung von Asyl als unzulässig ab, da Frankreich wegen des dort gestellten Asylantrags für das Asylverfahren zuständig sei.

Landkreis gewährt nur eingeschränkte Leistungen

Der Antragsteller erhielt zunächst ungekürzte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für die Zeit ab dem 13. Oktober 2019 wurden ihm vom zuständigen Landkreis (Antragsgegner) dann nur noch eingeschränkte Leistungen zur Deckung des Bedarfes an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege gewährt (Leistungseinschränkung nach § 1 a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG).

SG bejaht Rechtmäßigkeit der Leistungskürzung

Das Sozialgericht Osnabrück, an das sich der Sudanese mit einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Leistungskürzung gewandt hatte, entschied, dass die Leistungsabsenkung rechtmäßig ist. Entscheidend sei nach Auffassung des Gerichts nur, dass der gestellte Asylantrag unzulässig ist, da ein anderes Land (hier Frankreich) nach dem sogenannten Dublin-Verfahren zuständig sei. Auf ein Fehlverhalten durch den Antragsteller komme es nach der anzuwendenden Vorschrift nicht an.

Entscheidung des BVerfG zur Kürzung des Regelsatzes nicht auf Asylbewerberleistungsrecht übertragbar

Die von dem Antragsteller geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt das Gericht nicht. Der Gesetzgeber könne Anreize zur freiwilligen Ausreise in das für das Asylverfahren zuständige Land auch durch Leistungskürzungen setzen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus November 2019 zu den Sanktionen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II - "Hartz IV"), wonach Kürzungen von mehr als 30 % des Regelsatzes zur Eingliederung in Arbeit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, lasse sich zur Überzeugung des Gerichts nicht auf das Asylbewerberleistungsrecht übertragen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich im genannten Urteil nur mit der Leistungskürzung zur Eingliederung in Arbeit und den dortigen Vorschriften befasst.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2020
Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28524 Dokument-Nr. 28524

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28524

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung